Aus §3 absatz 3 werde ich nicht ganz schlau.
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
Ist hier die ZZG des Zugfahrzeugs oder des Zuges gemeint.
Wenn der Zug betroffen ist, dann sind ja eigentlich immer alle zu schnell unterwegs.....