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Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"
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Die roten Länder sind die Bundesländer, in denen an Sonn-und Feiertagen nicht mit Anhänger gefahren werden darf. Für die grünen gibt´s ne Ausnahme mit Wohnwagen und Anhänger für Sportzwecke.
Blöd nur, wenn man von Süd nach Nord will oder umgekehrt, man immer irgendwie ein "Verbotsbundesland" berührt... Ein Schelm, der böses dabei denkt! War aber bestimmt reiner Zufall...
Gruß, Jürgen
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Geändert hat sich soviel ich weiß nichts daran.
Gruß Heiko
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EDK schrieb: ich weiß garnicht wie oft ich und der TDD die Karte schon gepostet haben...
Stimmt Heiko,
ist wie eine never ending Storry oder täglich grüß das Murmeltier.
Woher ist eigentlich die Quelle dieser Karte?
Gruß Mario
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- Redneck
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Vielleicht sollten wir in Zukunft nur noch einen Link zu dem ja bereits ausführlich erklärtem Thema setzen, sonst haben wir irgendwann mal zig gleiche Themen!
Toyota Hilux 2.8
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- EDK
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HappyTobi schrieb: Hallo zusammen, (...)
Immerhin besteht ja mal kein Fahrverbot an Sonn und Feiertagen da es ja erst ab 7,5t gilt da werden wir net hinkommen
(...)
Vg
ui ui ui... eben erst gesehen. Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, gilt für dich in dem Moment wo du nen Hänger dran hast, WENN in den Papieren LKW steht egal wieviel kg, spreche da aus Erfahrung... nach dem die Spezialisten vom ADAC im Vorfeld eigentlich der Meinung waren es wäre nicht so... war nen teurer Spaß... Bußgeld + Zwangspause
noch viel lernen du musst...
Grizzly
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- HappyTobi
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Ja des mit de Zöllner is so ne sache.
Aber des fahrverbot gilt meiner Ansicht nach nicht. Das wir 3,2t zGG haben und im Gesetz defenitiv für fhz ab 7,5zGG steht. Wenn zieh ich am WE nur mein Sportpferdeanhänger.
Vg
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Mannmannmann! Alles schon tausendmal hier diskutiert und nachlesbar, aber immer wieder kommt jemand, der es besser weiß.
いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...
Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
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Schöne Ansicht, jedoch ne Fehlinterpretation, im Gesetz steht deutlich:HappyTobi schrieb: Guten morgen.
(...)
Aber des fahrverbot gilt meiner Ansicht nach nicht. Das wir 3,2t zGG haben und im Gesetz defenitiv für fhz ab 7,5zGG steht. (...)
Vg
StVO § 30
Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Wenn du es nicht glaubst, dann lass dich halt mal erwischen, dann zahlste Lehrgeld, wurdest ja gewarnt.
Ja, es soll wohl Bundesländer geben wo bei Sportanhängern und Wohnwagen ein Auge zu gedrückt wird, aber das sind Ausnahmen von der gesetzlichen Regel.
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