Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"

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07 Jun 2016 10:59 - 07 Jun 2016 11:20 #141 von Schnaik
Unstrittig dem Zwecke nach ist Sport (Bootsanhänger, Motorradanhänger...) und eben Freizeitbetätigung (Wohnanhänger).

Das ganze steht so nicht in der StVO, wurde aber durch die Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 beschlossen. Entsprechende Informationen sind in den Bundesländern durch die jeweiligen Landesverkehrsministerien an die Landesinnenministerien ergangen. Letztere haben in den meisten Fällen Handlungsanordnungen an die nachgeordneten Bereiche der Polizeien verfügt. Hier ist in den vorgenannten Posts ja bereits eine Karte eingestellt.

Als Beispiel findet Ihr im Anhang noch das entsprechende Schreiben des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW (Punkt 1.6). Das kann man mal im Handschuhfach liegen haben.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 07 Jun 2016 11:20 von Schnaik.

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07 Jun 2016 11:06 #142 von OffRoad-Ranger
Genau,

die Verkehrsminister haben 2007 beschlossen, daß sich die Genehmigungspraxis bestimmten Kriterien ausrichten soll

Viele Länder haben das umgesetzt aber nicht alle. Ein Gürtel quer durch Deutschland verhindert z.B. eine Längsdurchquerung.
Landkarten dazu gibt´s im Netz.

Ich verschiebe die Beiträge mal zum Fahrverbotsfred. ;)

Gruß

OffRoad-Ranger

1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
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07 Jun 2016 13:42 - 07 Jun 2016 13:43 #143 von Ranger OD

Grizzly schrieb: ... war nen teurer Spaß... Bußgeld + Zwangspause
...


Hi Grizzly,

eigentlich sind das doch nur noch 120,- €, was hattest Du denn für einen Sachverhalt, dass die Sanktionen so umfangreich gewesen sind?

Geuß Mario
Letzte Änderung: 07 Jun 2016 13:43 von Ranger OD.

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07 Jun 2016 15:38 #144 von Grizzly
ja, wenn du erwischt wirst dann darfste nicht nur löhnen sondern auch warten.. und zwar bis das Fahrverbot rum ist, in meinem Fall(war nen Sonntag) 5 Stunden unfreiwillige Pause bis 22Uhr, in der Zeit hätte man die halbe Urlaubsstrecke schaffen können.
Glück gehabt, dass es noch quasi "vor der Haustür" war, also Gespann aufm Rasthof stehen lassen und abholen lassen.

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)

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07 Jun 2016 18:17 #145 von Ranger OD
Klar, Untersagung der Weiterfahrt.
Ich hatte jetzt an ein Fahrverbot gedacht. :bash:

Ich bin am WE eh nur mit dem Pferdeanhänger, Pferden drauf unterwegs und hatte seit dem Erlass keine Kontrollen mehr.
Vorher hatte ich immer eine Dauer-Ausnahmegenmigung von Frühjahr bis Herbst für 160,-€, da sind die Sanktionen auch deutlich höher gewesen. Kontrolliert wurde ich damals auch schon und hab dann mit einem breiten Grinsen die Genehmigung vorgezeigt.

Gruß Mario

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07 Jun 2016 19:18 #146 von Redneck
Nabend!

Vor einigen Jahren hatten wir für Fahrten zu US-Car-Treffen auch immer eine Einzel-Ausnahmegenehmigung beantragt. Hat 25 Euro gekostet, beinhaltet eine Hin- und eine Rückfahrt, genau mit Datum und Zielort!

Seitdem ist das ganze etwas lockerer geworden, gottseidank! Mit Wohnwagen sind wir noch nicht kontrolliert worden.

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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17 Jul 2016 18:48 #147 von Der Ralf

Ranger OD schrieb:

EDK schrieb: ich weiß garnicht wie oft ich und der TDD die Karte schon gepostet haben...


Stimmt Heiko,

ist wie eine never ending Storry oder täglich grüß das Murmeltier.

Woher ist eigentlich die Quelle dieser Karte?

Gruß Mario


Moin die Karte hab ich mal gemacht so vor 3_4 oder 5 Jahren.

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18 Jul 2016 08:52 - 18 Jul 2016 09:20 #148 von Der Ralf

Der Ralf schrieb:

Ranger OD schrieb:

EDK schrieb: ich weiß garnicht wie oft ich und der TDD die Karte schon gepostet haben...


Stimmt Heiko,

ist wie eine never ending Storry oder täglich grüß das Murmeltier.

Woher ist eigentlich die Quelle dieser Karte?

Gruß Mario


Moin die Karte hab ich mal gemacht so vor 3_4 oder 5 Jahren.


ups is das schon lang her .... Grafik is von 7/2009

ubrings hat sich an der Gesetz nix geändert, §30 abs4 hat immer noch betsand und die Srafen sind hart ...
130600 Sie fuhren verbotswidrig an dem Sonntag/Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t/Lkw mit Anhänger. 120.- Euro
130606 Sie ordneten an bzw. ließen es zu, dass verbotswidrig an einem Sonntag/Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t/Lkw mit Anhänger gefahren wurde. 570.- Euro

Quelle :http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/30-stvo/
Letzte Änderung: 18 Jul 2016 09:20 von Der Ralf.

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18 Okt 2016 20:05 - 18 Okt 2016 20:14 #149 von Ranger OD

DMAX Fan schrieb: Darf ich mit BE = PICKUP auch Sonntags mit Anhänger fahren?


Gewerblich auf alle Fälle nicht.

Privat würde ich es auf ein Kontrolle ankommen lassen und ggf. den freundlichen Beamten bei einer Kontrolle fragen, wo er denn in der Zulassung Laskraftwagen liest. :)

Denn in der STVO steht "Verbot für Anhänger hinter Lastkraftwagen" und nicht "hinter N1G"! :P

Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden, denn wer viel Fragt bekommt auch viele (unterschiedliche) Antworten.

Gruß Mario

DMAX Fan schrieb: Das stimmt ist nur blöd wenn man hunderte Kilometer von Zuhause weg ist und der freundliche Polizist sagt stehen bleiben.


Klar das ist blöd, da gibt es dann nur zwei Möglichkeiten, entweder bleibst Du zu Hause oder beantragst beim Straßenverkehrsamt ein Ausnahmegenhmigung. :undweg:

Schnaik schrieb: Die Unterscheidung zwischen privat und gewerblich nützt da nichts. Typ N1 ist LKW und damit gilt das Sonntagsfahrverbot.


Wie gesagt, eine Frage und viele unterschiedliche Antworten/Auslegungen. :daumen:

Gruß Mario

P.S. Ich hab einfach mal zittiert und im richtigen Thread geantwortet. ;)
Letzte Änderung: 18 Okt 2016 20:14 von Ranger OD.

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19 Okt 2016 09:08 #150 von takanata
Hallo,
wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, geht es aber doch um LKW mit einem zulässigen
gesamtgewicht von 7,5 t.
Haben wir doch alle nicht oder doch.
Wenn ich mit dem Wohnwagen unterwegs bin habe ich nur 3,6 t, also falle ich nicht
darunter und außerdem fahre ich meistens Samstags.

Grüße aus dem Münsterland

Reinhard

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