Grabber AT2 265/75 R16 123Q eintragen lassen

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15 Feb 2015 19:13 #1 von Susa
Guten Abend liebe Leute hier im Forum,

ich besitze einen gebrauchten Ford Ranger 2.2 Limited Extracab. Das Auto habe ich mit folgenden Reifen gekauft:

General Tire GRABBER AT2
265/75 R16 123Q

Ich war damit am Freitag bei ATU und wollte den TÜV machen lassen. Doch leider hat der Ranger keinen TÜV bekommen weil er keine originalen Reifen hat. Der Meister von ATU benötigt irgendwelche weiteren Unterlagen die ich aber nicht habe. Vom Verkäufer habe ich nichts erhalten und er hat mir garantiert, dass es keine Probleme bei der Eintragung gibt. Nun habe ich den Ärger.

Das Forum hier wurde mir von einem Bekannten empfohlen. Ich habe hier bereits gesucht aber nicht wirklich etwas zur Eintragung der Reifen gefunden. Es wurde viel über eine Angleichung vom Tacho geschrieben aber davon habe ich keine Ahnung.

Es scheinen aber einige hier diesen Reifen zu fahren. Wie habt Ihr den Reifen eingetragen bekommen?

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung

Grüße

Susanne

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15 Feb 2015 19:24 #2 von kukuk
Versuch es mal bei der Firma Hurter (oben rechts Werbe Banner kann ich nur empfehlen)

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15 Feb 2015 19:38 - 15 Feb 2015 19:40 #3 von Ranger OD
Hallo Susanne,

willkommen hier im Forum und viel Spaß mit Deinem LTD.

Deine Frage wird hier im folgenden Link sehr gut beantwortet:

www.pickuptruck...48217

Gruß Mario
Letzte Änderung: 15 Feb 2015 19:40 von Ranger OD.

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15 Feb 2015 19:59 #4 von mika
Hallo Susanne, da die Geschwindigkeitsabweichung des Reifens zum Originalreifen -3 Prozent beträgt( vorausgesetzt das der Originalreifen lt. Eintragung 265/65 17 ist), wirst Du wohl nicht um eine Tachoangleichung kommen. Der Tacho zeigt jetzt weniger an, als die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit und das darf nicht sein.

MfG mika

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15 Feb 2015 20:06 #5 von JN75
Da muß ich widersprechen.
Fahre auch die Größe, und es ist alles noch im grünen Bereich.
Tacho zeigt 100, tatsächlich 98 km/h =>Tacho eilt vor.

Habe ich bei einer ADAC Servicestation testen lassen und dem Sachverständigen als Nachweis gegeben.

Über die Felgen solltest Du aber ein Gutachten haben, wenn nicht original.

Gruß
Jens

Ford Ranger DoKa XLT in Indianapolis Blau, 285/75R16 Delta WP Felgen, Michaelis Höherlegung 40mm, Bodylift 30mm, Bushwacker Fender Flares, Carryboy Hardtop, 60mm Spurverbreiterung, Schnorkel, ASFIR...

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15 Feb 2015 20:32 - 15 Feb 2015 20:32 #6 von mika
Ok, dann hab ich mich vielleicht geirrt, will ja auch nichts Falsches sagen. Sicherlich ist das mit der ABE für die Felgen auch `ne Möglichkeit.

Lt. Reifenrechner

:


mfg mika
Anhänge:
Letzte Änderung: 15 Feb 2015 20:32 von mika.

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15 Feb 2015 20:46 - 15 Feb 2015 20:49 #7 von Erna
man fährt ja auch nicht zu ATU - höchstens um FelgenReiniger zu holen - fahr direkt zum TÜV und kläre selber direkt mit dem TÜV-Mann, ob und was der braucht.
bei uns sind die da sogar zu uns Frauen sehr freundlich und hilfsbereit.

wenne dir selber zu unsicher bist bzw net viel Ahnung hast, nimm dir nen mann mit, der dir das dann übersetzt.

@Mario dein link ist glaub falsch - Erfahrungen mit Mitsu Werkstatt?

gesendet vom Sonnendeck

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...
Letzte Änderung: 15 Feb 2015 20:49 von Erna.

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15 Feb 2015 21:10 #8 von Ranger OD
Hi Steffi,

mein Link sollte eigentlich auf den "Reifen und Felgen Sammelthread #54" verweisen und wenn ich da jetzt drauf klicke geht auch das richtige Fenster auf. :ka:

Ist das bei Dir nicht so?

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15 Feb 2015 21:14 #9 von Erna
Nee. Ich lande in "Erfahrungen mit Mitsu Werkstatt"

und so sehe ich den link: www.pickuptruck...read?Start=50#148217

gesendet vom Sonnendeck

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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15 Feb 2015 21:22 - 15 Feb 2015 22:24 #10 von bb
Mika hat in seiner Rechnung die Unterschiede zur Serienbereifung im Abrollumfang gezeigt. 3,7% ist eigentlich kein Ding, die meisten Tachometer weichen stärker ab.
Wenn du aber kein Gutachten für die Reifengröße findest, muss über den TÜV im Rahmen einer Prüfung festgestellt werden, dass der Tacho nicht zuwenig anzeigt. Zuviel anzeigen darf er, bis zu 10%

Der traditionelle TÜV Prüfer will dafür die Bescheinigung eines zugelassenen Prüfstandes, der kontrolliert, wie genau die gefahrene Geschwindigkeit mit der angezeigten Geschwindigkeit übereinstimmt und ob der Tacho mindestens gleich, vorzugsweise etwas mehr anzeigt.
Besonders pingelige TÜV Prüfer könnten auch noch verlangen, dass der Kilometerzähler neu justiert werden muss. Zum Glück dürfen wir noch selbst auswählen, welchen TÜV wir besuchen.

Ein kundenorientiert denkender TÜV Prüfer könnte sich dazu ins Fahrzeug setzen und auf einer Probefahrt bei 50, 80, 100 und 120 km/h mit einem GPS Gerät die Tachoabweichung selbst überprüfen.

Wichtig bei der Eintragung der Reifengröße ist auch, dass die vom Hersteller eingetragenen Größen nicht gestrichen werden. Denn das schränkt die Auswahl bei den Reifen stark ein.

Eine andere Sache:
Eigentlich ist es eine Frechheit des Verkäufers, dass er dir das Fahrzeug mit nicht zugelassenen Reifen verkauft hat. Du fährst jetzt schließlich ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend. Da würde ich auch dem Verkäufer noch mal auf die Pelle rücken, denn so geht das nicht! In einem Rechtsstreit hättest du gute Chancen, den Verkauf deswegen rückgängig zu machen, wenn du irgendwie glaubhaft machen kannst, dass diese Reifen beim Verkauf montiert waren und der Verkäufer dich nicht auf den illegalen Zustand hingewiesen hat. Zumindest die Kosten für Gutachten und zusätzliche Prüfungen würde ich den Verkäufer in Rechnung stellen.

Gruß, Bernhard
Letzte Änderung: 15 Feb 2015 22:24 von bb.

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