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Probefahrt Ranger Raptor
- r-biker
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Ich war mit meinem Ranger bei 5 Händlern hier bei uns im Schwabenländle und keiner wollte Garantiesachen machen. Service der viel Geld reinbringt, ja bitte. Aber Garantie... Nein, gehen Sie dahin wo sie das Auto gekauft haben. Obwohl Ich kein EU Fahrzeug habe.
Alex
2018er Wildtrak 3.2 Automatik
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2018 PXII Wildtrak, frost white, 3.2l Auto, 8x17 TUFF T01 ET20, 265/70 BFG A/T, 45mm Pedders TrakRyder, Gobi-X Rock Sliders, Lazer Lamps RRR 750 Elite 3, Baja Designs S8, Rhino Rack
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Jaaa wissen sie, wir sind kleine Fische für Ford und die bezahlen uns ganz schlecht..
Eins vorab, die Schläuche haben die dann getauscht, aber was ich mir da alles anhören musste ist nicht normal.
Ford bezahlt für den Wechsel z. B 1,5 Stunden aber mein Mechaniker hat 2,5 Stunden gebraucht. Wer bezahlt mir das?
Kann Ich was dafür das der Depp da fast 3 Stunden rumgemacht hat
Da will Ich mir gar nicht vorstellen wenn das ein ЕU Wagen wäre.
Also ich wäre da vorsichtiger. Wenn man einen guten Händler hat und sicher ist das der das alles macht, dann ok, warum nicht. Aber blind kaufen und dann einen Händler suchen, lieber nicht.
Alex
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Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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PIPDblack hat es auf den Punkt gebracht und ich dachte eigentlich das das (fast ) jeder weiss, gehört am Rande zur Allgemeinbildung im Bereich KFZ/NFZ !
Das Problem IST die Garantieabwicklung , die nicht über den deutschen Händler laufen darf sondern über den ausliefernden Händler im fernen EU-Land läuft.
Das ist übrigens bei allen Herstellern gleich - nennt sich EU - Vorschrift ( Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter)
...und noch eine Info :
In den meisten Fällen vermittelt der deutsche Händler den Verkauf eines reimportierten Neufahrzeugs. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag zwischen Ihnen als Käufer und dem ausländischen Vertragshändler zustande, an den der Hersteller geliefert hatte. Dies hat zur Folge, dass für den Kaufvertrag und die daraus resultierenden Ansprüche in der Regel nationales Recht gilt, d.h. das Rechts des Landes des ausländischen Händlers.
Da haben wir aber mal wieder eine Menge gelernt !!
Schoenes Wochenende
LAPD
Ranger OD schrieb: Aberglaube, oder warum soll man die Finger von von einem EU Fahrzeug lassen?
Oder weil Du Dich Ärgerst und viel zu viel für Deinen Raptor bezahlt hast.
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Unser Zweitwagen kommt aus Frankreich und es gab bisher keinerlei Probleme mit Garantieabwicklungen. Der Händler hier in Deutschland hat mir damals auf Nachfrage mitgeteilt das es keinerlei Unterschied macht wo das Fahrzeug erworben wurde. Die Garantie gilt egal wo man gerade ist. Es kann einen ja auch mal auf einer Urlaubsfahrt erwischen, dann wird dei Sache auch beim Vertragshändler vor Ort abgewickelt.
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Die Garantieabwicklung in dem Fall, machst du nach deinem Urlaub in D.
Ich kenne da diverse VW-Fälle aus skandinavischen Ländern. Die Werkstätten dort haben zwar repariert, aber die Rechnung begleichst DU SOFORT VOR ORT. Du darfst dann deinen Garantieanspruch bei VW in D geltend machen und um Erstattung deiner Kosten bitten.
Ich gehe davon aus, dass es bei anderen Herstellern ebenso läuft.
Eine belastbare Kreditkarte und/oder Automobilclubmitgliedschaft sind in solchen Fall sehr hilfreich.
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