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Neu hier und gleich die üblichen seltsamen Fragen ;-)
- Mike71
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Hierzu werde ich mir mehr ein Bild machen können, wenn ich den Balkanbomber am Freitag nach Hause bringen werde. 200 km sind schonmal ein guter Anfang, um sich kennenzulernen
Die erwähnte Umschreibung auf Pick-Up möchte ich nachträglich machen, falls doch nötig. TÜV und Zul.Stelle sind 5 Minuten von mir weg und in einem Gebäude.
Im vorraus war es leider nicht möglich, wegen Distanz Händler bis zu mir. Und ja, ich war so irrsinnig und habe das Auto ohne Besichtigung gekauft. Möge jetzt jeder sich seinen Teil dazu denken...
Aber ja, ich habe einen Ranger real gesehen und bin auch drinnen gesessen. Mein erster Gedanke: DAS sind Autositze! Kein Vergleich mit dem Caddy. Die generelle Fahrzeugbesichtigung usw habe ich in Kroatien bei einem FFH gemacht. Auf Anfrage bei dem Verkäufer, was der Service kostet: 3-400 €, je nach Teileaufwand. Dadurch, dass ich oft in HR bin, wird der eine oder andere Service wahrscheinlich dort gemacht werden .
Sorry für das Abschweifen, vielleicht ist die Info für den einen oder anderen interessant.
Grüße
Mike
WildTrak 3,2 Doka Automatik, EZ 08/19
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- klausramus@gmail.com
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Meiner ist nach Auffassung der Zollbehörde ein PKW und kostet daher etliches mehr. In der Zulassung steht LKW.
Meine Versicherung ist der Auffassung, es ist ein LKW und ich muss mehr als für einen PKW bezahlen.
Gruß, K.
2,2 Limited 1,5 Kabine 2015
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- MadMax63
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www.kfznet.com/...ck-up
Ich werde das jetzt angehen, denn wenn es funktioniert wird richtig gespart, wenn nicht ist gerade mal der Gegenwert einer Tankfüllung futsch.
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- Mike71
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Ich werde berichten, wenn ich den Bescheid für die Steuer habe. Ich lasse mich hier einfach überraschen.
Umschreiben, wie erwähnt, sollte bei mir in einer Stunde erledigt sein (ich bin Optimist )
Grüße
Mike
WildTrak 3,2 Doka Automatik, EZ 08/19
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klausramus@gmail.com schrieb: Mich würde deine Zulassung interessieren.
Meiner ist nach Auffassung der Zollbehörde ein PKW und kostet daher etliches mehr. In der Zulassung steht LKW.
Meine Versicherung ist der Auffassung, es ist ein LKW und ich muss mehr als für einen PKW bezahlen.
Gruß, K.
Wie FORD den Ranger homologiert hat, ist der Zollbehörde egal, steht auch so im Kleingedruckten der Ford-Broschüre.
Der Zoll sieht 5 Sitzplätze, verhältnismäßig kleine Ladefläche (DoKa), die Zuladung ist ja insoweit o.k., obwohl auch nur rund 30% des zGg. Bin allerdings verwundert, dass auch die 1,5er Kabine PKW Besteuerung hat.
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Die Erstellung der Umschlüsselungsbestätigung BA -> BE hat keine 15 Minuten gedauert, inklusive Inaugenscheinnahme Fahrzeug und Foto. Der km-Stand wird auch vermerkt. Kosten € 20,-
Morgen geht es zur Zulassungsstelle.
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MadMax63 schrieb:
klausramus@gmail.com schrieb: Mich würde deine Zulassung interessieren.
Meiner ist nach Auffassung der Zollbehörde ein PKW und kostet daher etliches mehr. In der Zulassung steht LKW.
Meine Versicherung ist der Auffassung, es ist ein LKW und ich muss mehr als für einen PKW bezahlen.
Gruß, K.
Wie FORD den Ranger homologiert hat, ist der Zollbehörde egal, steht auch so im Kleingedruckten der Ford-Broschüre.
Der Zoll sieht 5 Sitzplätze, verhältnismäßig kleine Ladefläche (DoKa), die Zuladung ist ja insoweit o.k., obwohl auch nur rund 30% des zGg. Bin allerdings verwundert, dass auch die 1,5er Kabine PKW Besteuerung hat.
Nein, dem Zoll ist nichts egal. Im Gegenteil: sie halten sich strikt an Gesetzgebung und Rechtsprechung. Der DoKa-Ränger wurde mit BA homologiert. Damit kommt für die KfzSt die alternative PkW-Besteuerung zum Tragen.
Nissan hat seinen Pickup als Pickup mit BE homologiert. Damit kommt ZWINGEND die Gewichtsbesteuerung zum Tragen, keine Alternativbesteuerung möglich.
Soll der Ränger auch nach Gewicht besteuert werden, muss er auf BE umgeschlüsselt werden.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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- MadMax63
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Die Einzelkabine müsste jedoch auch mit LKW-Homologation BA eine LKW- Besteuerung erhalten, oder?
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- PIPDblack
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Bei Einzelkabine oder BE kann man sich sicher sein, die Gewichtsbesteuerung zu erhalten.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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Hierbei handelt es sich NICHT um einen Ermessensspielraum der Zollbehörde seit dem 01.07.2011:
Deshalb wurde im KraftStG mit Wirkung vom 01.05.2005 nachfolgender, für uns relevanter Absatz im Paragraph 2 eingeführt:
"§ 2, Absatz 2a)
Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang .... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge ...
3. Büro- und Konferenzmobile...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."
Die Änderung:
Mit Wirkung zum 01.07.2011 hat das KBA eine neue Aufbauart eingeführt - nämlich BE. Diese ergänzt das Portfolio der Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen um die Aufbauart "Pikup" . Einzige Voraussetzung für diesen Aufbau ist ein offener und vollständig vom Fahrgastraum getrennter Gepäckraum.
Jetzt wieder zurück ins KraftStG:
Da die Fahrzeughomologation des Ranger von Ford für die aktuellen Modelle und den deutschen Markt wahrscheinlich vor dem 01.07.2011 erfolgte, wurde der Aufbau BE nicht berücksichtigt (weil es den noch nicht gab) und es wurde BA erteilt, was (wie oben dargelegt) zu der Ausnahme im Sinne des Absatzes 2a führte.
Fährt man nun mit dem Pikup bei der Dekra vor und erklärt, die Aufbauart BA in BE ändern zu wollen, muss der Prüfer besagte Trennung der offenen Ladefläche vom Fahrgastraum überprüfen. Da reicht beim Pikup der flüchtige Blick . Der Prüfer stellt ein Papier zur Änderung der Aufbauart für die Zulassungsstelle aus.
1. Die derzeitige Steuerbemessung (mit BA) basiert auf dem § 18, Absatz 12 KraftStG. Dieser spannt im Falle unserer Fahrzeuge die Brücke zum KraftStG in einer Fassung vor dem 01.07.2010. Da gabs nämlich den besagten Absatz 2a noch, der mittlerweile weg ist. Der Absatz 2a schreibt aber nur für Aufbauart BA und BB die dezidierte Abgrenzung LKW zum PKW vor. Da wir dann aber mit BE daherkommen, stellt der Beamte beim Zoll fest, dass Absatz 2a für unsere "neuen" Pikups keine Anwendung findet.
2. Nunmehr wird das Fahrzeug anhand der aktuellen Gesetzesfassung des KraftStG und dem dortigen § 9 vorgenommen. Da finden wir unser Fahrzeug im Absatz 1, Nr. 3. Der Steuersatz beträgt demnach für den Ranger 230,04 Euro. Emmissionsbasierte Zuschläge, wie beim PKW entfallen.
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