Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup

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09 Aug 2014 12:38 - 09 Aug 2014 12:42 #1 von Hallimasch
Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup wurde erstellt von Hallimasch
Hallo,

mein Ford Ranger 2,5 TD DoKa XLT wird jetzt 15 Jahre alt, hat ohne jeglichen Ärger zu bereiten 220.000 km runter gespoolt und so langsam fangen die Kosten an.

Um den über den TÜV zu bekommen muss ich zuviel Geld in die Hand nehmen.
Der große Ford Händler hat kaum Ranger-Kunden und kann noch nicht mal den Fehlerspeicher auslesen, keine Adapter da. Der Mazdahändler hat den richtigen Adapter aber die Ford-Software fehlt.

Da mein Arbeitgeber neu gebaut hat und wir umgezogen sind, habe ich jetzt einen Toyotahändler direkt vor der Tür.

Bei der Internetsuche habe ich einen Toyota Hilux 4 x 4 DPF Extra Cup gefunden.

Ist der von der Besteuerung her immer ein LKW oder zickt das Finanzamt wieder in dem einen oder anderen Bundesland rum ??


Ist der angegebene Dieselverbrauch real, fahre immer gemütlich durch die Gegend, täglich 64 km 30 Landstraße und 34 Autobahn schön 100 km/h.

Vielen Dank für eine Information ...

Nette Grüße aus der Eifel

Andreas

Ford Ranger 2,2 XLT Extracab 2013

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Letzte Änderung: 09 Aug 2014 12:42 von Hallimasch.

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09 Aug 2014 13:44 #2 von Erna
Moin.

Tja die Besteuerung - haben wir doch auch aktuell ein Thema zu laufen. Einigen hier ist es passiert, dass sie Pkw- Steuer zahlen müssen für den 1,5er. Ich warte gerade mit angst und bange auf meinen KfzStBescheid.

Das gezicke der ZollÄmter ist Bundeslandunabhängig.

Frag doch mal als was er lief beim VorBesitzer.

LG

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09 Aug 2014 14:09 #3 von Hallimasch
Hallimasch antwortete auf Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup
Hallo,

das geht nicht ... wohne in RLP und der Wagen steht in Altenburg / Sachsen.

Danke und Gruß Andreas

Ford Ranger 2,2 XLT Extracab 2013

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09 Aug 2014 14:18 #4 von Erna
Was genau geht jetzt nicht?

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09 Aug 2014 14:21 - 09 Aug 2014 14:23 #5 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup
in rlp ist telefon , internet und e-mail noch nicht erfunden. ;)


(oder der anhaltiner weiß noch garnicht das es bald nicht mehr sein pu ist :undweg: dann würde das p in rlp aber mehr für polen stehen :lachkrampf: )


gruß tomax

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09 Aug 2014 14:26 - 09 Aug 2014 14:27 #6 von Erna
:lachkrampf:


Ei ja - dann solla faxen... :ka:

Oder hinfahren

oder 'n Brief schreiben...

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Letzte Änderung: 09 Aug 2014 14:27 von Erna.

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09 Aug 2014 14:38 #7 von Hallimasch
Hallimasch antwortete auf Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup
Lustige Truppe hier ....

Der Wagen steht in Sachsen bei einem Toyotahändler zum Verkauf.

Habe im Moment einen Ford Ranger DoKa, dementsprechend hohe Steuer.

Wollte eigentlich nur wissen ob ein 1,5 Kabiner immer als LKW versteuert wird.

Wenn der in RLP auch nach Hubraum versteuern wird, kann ich mir wieder einen DoKa kaufen.

Gruß Andreas

Ford Ranger 2,2 XLT Extracab 2013

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09 Aug 2014 14:43 #8 von Erna
Das liegt nicht am Zollamt an sich sondern vielmehr am Sachbearbeiter. Also wenn nun Dein Sachbearbeiter sagt, isn PKW und genau das Auto vorher als LKW besteuert wurde, gehste mit dem alten Bescheid zu Deinem Sachbearbeiter und sagst ihm, dass er nimmer alle Latten am Zaun hat und des Auto ein LKW ist. Das ist keine Garantie - könnte aber klappen.


Ok, Du solltest etwas freundlicher sein dabei...

Hier bei uns war es so, dass Nachbar A einen 1er hatte und Nachbar B einen 1,5er. Der 1er war PKW - keine Chance das zu ändern, selbt mit Rechtsanwalt und Klage keine Chance - der 1,5er war LKW, weil anderer Sachbearbeiter.

Und im KfzStG ist es halt einfach total bekloppt definiert.

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09 Aug 2014 14:49 #9 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Die Suche nach einem neuen - gebr. Pickup
J A ; dann....

solltest du mal zu dem, für dein zulassungsbereich zuständigen zolamt gehen (oder sonstwie verbindung aufnehmen) und versuchen von denen eine (möglichst schriftliche) aussage zu deiner frage zu bekommen.

es wird dir absolut nix nutzen wenn wir dir hier schreiben: hier ist das so und dort ist es anders. und dein steuerbescheid dann ganz anders ist!
es gibt 1,5kabiner bei welchen die gewichtsbesteuerung von vornherrein anerkannt wurde, es gibt welche, die sie erst nach vorführung bekommen haben und es gibt welche die sie nicht bekommen haben. bei letzteren gibt es sogar welche die richtig kurbeln um die gewichtsbesteuerung notfalls sogar einzuklagen! (kann man übrigens mit ein wenig mühe und zeit hier alles nachlesen)

was spricht dagegen, den händler per mail anzuschreiben/anzurufen und dein interesse an dem fahrzeug kund zu geben, aber vor kaufentscheidung um noch ein paar informationen zu bitten? unter anderem auch eine kontaktaufname deinerseits mit dem vorbesitzer??? wen der händler nix am tacho gedreht, oder einen vorschaden verschweigen will, also ein reines gewissen hat steht dem wohl nix entgegen. und falls der händler das nicht möchte.......mach dir halt selber ein reim drauf....ich würde den dann schon mal nicht kaufen.

gruß tomax

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10 Aug 2014 17:42 #10 von Redneck
Servus Andreas!

Ich würde auch zu dem raten, was die Vorschreiber schon geschrieben haben.

Tatsache ist, es gibt keine länderabhängige KFZ-Steuer mehr, das ist seit dem 01.07. dieses Jahres in Bundesverwaltung übergegangen, machen tut das jetzt der Zoll. Die Hauptzollämter setzen die Steuer fest und machen Begutachtungen, die BUndeskassen überwachen den Zahlungsverkehr. Man sollte meinen, daß es nun bundeseinheitlich gleich berechnet wird, ist aber wieder mal leider nicht so. :( Den Mitarbeitern des Zolls fehlen Schulungen und der gewisse "Feinschliff", gerade auf so Sachen wie unseren PIckups. Ein Vereinskamerad kämpft gerade mit seinem 1,5-Kabiner Ranger drum, daß er die Gewichtsbesteuerung bekommt, ist noch am laufen. Mein Hilux ist auch ein XtraCab und wurde anstandslos anerkannt, allerdings im Februar noch beim Finanzamt.

Am besten ist wirklich, anzurufen oder noch besser, vorzufahren, Bilder, Maße des Fahrzeugs usw... halt alles, was man auftreiben kann, mitzunehmen! Und sich dann mit dem Sachbearbeiter zusammensetzen. Man kann natürlich auch darauf hinweisen, daß es nur um sein gutes Recht geht und man im Falle eines Falles Einspruch einlegen würde, man kann auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann ruht das solange, bis es entschieden ist.

Grundsätzlich hat der Zoll die Besteuerung vom Finanzamt übernommen, da hat sich nichts gesetzliches geändert. Da das aber für die Zollverwaltung absolutes Neuland ist, dauert es eben eine Zeit, bis jeder Sachbearbeiter den Unterschied zwischen SingleCab, ExtraCab und DoubleCab kennt - das war ja früher beim Finanzamt auch so.

Der Hilux ist ein ausgereiftes und zuverlässiges Auto, man macht mit dem Kauf wenig falsch. Ich würde ihn jedem empfehlen. Und wenn der Händler noch dazu nicht weit weg ist, umso besser! ;)

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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