Eigentlich ist das organisierter böse Buben von Seite des Staates.
Wenn die Kohle erst mal weg ist, ist sie weg.
Da kann man dann in Einspruch gehen, wie man will, wegen Gewichtsbesteuerung oder so.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Gewichtsbesteuerung für AF und Dokas bleibt, bzw. wiederkommt, wäre dann Raum für eine Verfassungsbeschwerde, weil Kraft Staatsgewalt gesetzeswidrige Steuerbescheide durchgesetzt wurden.
Das wäre doch mal ne Aufgabe...
lg - der Busfahrer Fritz, der auch wegen AF mit dem Amt im Clinch liegt...