Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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24 Sep 2013 19:04 #1 von Vaddi
Hallo Sportsfreunde!

Das leidige Thema: Steuern

Wer von euch fährt einen Space Cab und wie ist hierzu die steuerliche Bewertung des betreffenden Finanzamtes?

Liege gerade im Streit mit "meinem" FA. Mein Max wurde als PKW gewertet und ich musste Widerspruch einlegen. Heute war die Vermessung per Zollstock. :blink:
Andere Kriterien, wie Gewicht, Zuladung, technische Gegebenheiten usw. wollte der Beamte nicht gelten lassen, er dürfe das nicht, weil Anweisung von oben und so. Nun warte ich auf was Schriftliches, das ich wohl wieder ablehnen werde, wenn die Berechnung kein für mich positives Ergebnis ergibt. Dann wird sich eine "Expertenkommission" meiner annehmen, sagte man mir. Die hätten Ahnung von Gesetzen, aber der ausführende Beamte heute war bestrebt, mir jede Hoffnung auf eine LKW-Besteuerung zu nehmen. :S

Aber hab schon sondiert, meine RS würde den Fall übernehmen, sollte es zu einer Klage kommen. Wenigstens etwas... :huh:

Hat jemand was dazu zu sagen? :woohoo:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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24 Sep 2013 19:56 #2 von S t e f a n
..frag ihn doch mal, was er beim T5 Doka macht? LKW mit 6 Sitzen und als PKW versteuert? Wohl kaum...

Bei "meinem" FA Menschen reichte der Blick aus dem Fenster für die richtige Einstufung des 1.5 Kabiners ;-)



GS

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25 Sep 2013 06:11 #3 von Redneck
Morgen!

Bei mir war´s beim XtraCab auch überhaupt kein Problem!

Gruß, Jürgen

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25 Sep 2013 09:25 #4 von bb
Dazu gibt es bei den anderen 1,5 Kabinern schon ganz viele Threads.
Zusammenfassung:
1. Es kommt auf das Finanzamt an. Ländlich klappt LKW eher als in Großstädten.
2. Vorm Finanzgericht keine Chance.
3. Notsitze und Gurte raus, dann zum TÜV und zur Zulassungstelle, als Zweisitzer mutiert der 1,5Kab wieder zum LKW mit Gewichtsbesteuerung. Meistens jedenfalls.
4. Probieren könnte man auch: Flachbettpritsche eines alten VW T4 o. ä. montieren.
5. Du bist völlig der Willkür deines Finanzamtes ausgesetzt. Ich kenne kein Urteil, dass einem üblichen 1,5 Kab die LKW Besteuerung verordnet.

Ob es hilft, dass in Zukunft der Zoll die Beurteilung macht, bleibt offen.

Gruß, Bernhard

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25 Sep 2013 10:22 #5 von Redneck
Servus!

Die Besteuerung übernimmt ab nächstem Jahr tatsächlich der Zoll. Wir kriegen diesen neuen Aufgabenbereich bei uns hier ins Haus, da die Finanzämter das abgeben. Noch wissen wir keine genauen Details, wie alles wird, wieviel Personal genau, wer was macht usw... Aber das wäre ja beim Staat nix neues: immer warten bis zum Schluß! :bash: (hab ich jetzt schon ein paar mal erlebt, seit ich diesem Verein beigetreten bin...) ;)

Eins ist jedenfalls sicher: Die Vorschriften werden übernommen bzw. weitergegeben. Es besteht also so gut wie keine Hoffnung, daß sich an der Besteuerung etwas ändert! So, wie es momentan aussieht, werden wohl die Hauptzollämter die Begutachtung machen, die Bundeskassen dann die Überwachung des Zahlungsverkehrs, so ähnlich wie eine Bank.

Gruß, Jürgen

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25 Sep 2013 12:06 #6 von DethStroke
Also in Berlin ist dass der Fall mein 1,5 Cab hat ohne vorfahren die Lkw Zulassung bekommen ein Bekannter hat sogar sein Crewcab als Lkw verstuert bekommen aber auch gerade so um 2 cm

Can you run 3000 feet per Second? If not you head better be BULLETPROOF
Yee Yee Nation

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25 Sep 2013 16:10 #7 von Vaddi
Hallo Gemeinde!

Erstmal danke für eure Hinweise. B)

Wir sind natürlich nicht untätig geblieben und haben die Weiten des Internet durchforstet. Mit Erfolg, meine ich! Es gibt einige Urteile von Finanzgerichten und vor allem vom BFH, der übergeordneten Behörde, die man super verwenden kann. Bei diesen Urteilen haben die Kläger selbst zwar in die Röhre geguckt ( :dry: ) aber was die Urteilsbegründungen angeht, sind die für meine Zwecke Goldstaub! Umkehrschluss und bla bla bla und eben dann die Erklärung der tatsächlichen Bewertungen, die kaum Zweifel übrig lassen. Ich denke, mein Max und ich haben super Chancen...

Einzelheiten und meine Vorgehensweise werde ich aber vorerst nur auf PN erläutern, weil man ja weiß, dass die Verantwortlichen für diesen Scheiß auch mitlesen. "Mein" FA-Beamter kannte sogar noch den Namen "Nehm". Man erinnere sich, das war der Anwalt, der für Pro Allrad e.V. die Klagen ausarbeitete und führte.

Sollte ich Erfolg haben, stelle ich natürlich alles hier ein. Erst recht, falls es tatsächlich bis zum Finanzgericht geht! Kann ja nicht sein, dass die Jungs und Mädels machen können was sie wollen. Auch wenn sie es nicht für möglich halten, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem man sich nach Recht und Gesetz zu richten hat. Übrigens habe ich in meinem gestern abgegebenen Widerspruch sogar Artikel 3 des Grundgesetzes bemüht:

"In diesem Zusammenhang möchte ich abschließend noch auf den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Artikel 3 aufmerksam machen. Dort werden die in einem Rechtsstaat verbrieften Attribute, wie u.a. die Gleichheit vor dem Gesetz und ein Diskriminierungsverbot aufgeführt.

Zur Erläuterung: „Durch den Artikel 3 wird festgelegt, dass Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen und gleiche Sachverhalte rechtlich gleich behandelt werden müssen. […] Zudem wird eine Willkürbehandlung auf Grund der in Absatz 3 genannten Kriterien verboten.“


Es gibt schließlich bereits rechtskräftige Beschlüsse und Urteile der hohen Gerichte, die eindeutig das regeln, was einige Finanzämter uns versagen wollen. Wo kommen wir denn da hin, wenn sogar staatliche Einrichtungen versuchen, uns über den Nuckel zu ziehen!? :rote_karte:

Also die Losung heißt durchhalten. Und weil mir meine RS signalisiert hat, die eventuell anfallenden Kosten zu übernehmen, halte ich erst recht und ganz entspannt durch. :lachkrampf:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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25 Sep 2013 19:23 #8 von Rudi

Redneck schrieb: Eins ist jedenfalls sicher: Die Vorschriften werden übernommen bzw. weitergegeben. Es besteht also so gut wie keine Hoffnung, daß sich an der Besteuerung etwas ändert!


dann bin ich ja mal auf die Begründung gespannt wenn ein und die selbe Dinststelle
einmal die PKW Steuer und zum anderen den LKW Zoll kassiert.

Gruß Rudi

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26 Sep 2013 06:22 #9 von Redneck
Morgen Rudi!

Nun, ganz so ist es nicht mit der gleichen Dienststelle. Die KFZ-Steuer ist bisher Aufgabe des Finanzamts gewesen, nun wird das dem Zoll übertragen, heißt, er setzt fest und überwacht die Zahlungen und Lastschrifteinzüge - das übernehmen jetzt die 4 in Deutschland existierenden Bundeskassen, auf einer davon arbeite ich.

Der LKW-Zoll (so wie jede andere Art von Einfuhrabgaben auch) macht zwar auch der Zoll, aber nicht die gleiche Dienststelle. Die wird entweder an der Grenzzollämtern (und davon gibt´s ja nicht mehr viele dank EU) oder von den Binnenzollämtern erhoben.

Und sehr zum Leidwesen für uns Pickupfahrer hat halt auch weiterhin das Zulassungsrecht nichts mit dem Steuerrecht zu tun, aber darüber wurde hier ja schon öfter diskutiert. Schauen wir mal, wie das in der Praxis alles so abläuft, recht viel wissen wir momentan auch noch nicht, deswegen möchte ich keine Mutmaßungen anstellen... ;)

Gruß, Jürgen

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26 Sep 2013 10:52 #10 von Rudi

Redneck schrieb: das übernehmen jetzt die 4 in Deutschland existierenden Bundeskassen, auf einer davon arbeite ich.


Hallo Jürgen

Alles klar , können wir dann hoffen das es zumindestens in dieser Richtung
in D etwas gerechter zu geht.
ich weiß Vorschriften, war auch nicht ganz Ernst gemeint

Gruß Rudi

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