Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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27 Mai 2015 05:26 #531 von Erna

Rudi schrieb:

Redneck schrieb: Man erklärte mir, das wäre zulässig,


das FA durfte ja bis zu 4 Jahre nachfordern , deshalb gehe ich davon aus das
dies auch für den Zoll gilt.

es ist zum :keule:

Das war aber eine andere Rechtslage. guck doch mal bitte recht weit oben vor der Abrechnung nach welcher Vorschrift die ändern. bin da jetzt echt mal neugierig drauf.

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27 Mai 2015 06:27 #532 von Redneck
Morschen!

@ Franky: Wenn Du Lastschrifteinzug hast, kriegst Du gar keinen Bescheid! Das wird einfach abgebucht... ;)

Gruß, Jürgen

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27 Mai 2015 07:08 #533 von Erna

Redneck schrieb: Morschen!

@ Franky: Wenn Du Lastschrifteinzug hast, kriegst Du gar keinen Bescheid! Das wird einfach abgebucht... ;)

Gruß, Jürgen

ähm - ohne lastSchriftEinzug können wir doch gar nicht mehr anmelden (seit jahren) und ich habe bisher für jedes Auto einen Bescheid bekommen.

du kriegst bloß in den Folgejahren nix mehr.

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27 Mai 2015 14:24 #534 von Rudi

Erna schrieb: Das war aber eine andere Rechtslage.


welch andere Rechtslage ??
im Dez.2012 (also noch zu FA Zeiten) wurde das Kfz Steuerrecht geändert .
und seit 2014 / 2015 heißt der Kfz Steuer Verwalter / Eintreiber Zoll statt FA.

genaugenommen müßten die Urteile ( auf die man sich noch beruft )
vor Änderung des Kfz Stauerrechts im Dez. 2012 ungültig sein.

Gruß Rudi

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27 Mai 2015 17:22 #535 von Redneck
Servus Leute!

Kleine Korrektur: Der Zoll macht eigentlich die KFZ-Steuer schon seit 2009! Nur hat das Finanzamt diese Aufgabe bis Mitte 2014 weitergemacht, im Auftrag quasi... ;)

Gruß, Jürgen

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27 Mai 2015 18:04 #536 von Elki
Hi Leut,
bei Fahrzeugwechsel sollte man aber doch zumindest beim ersten Mal einen Bescheid bekommen!!!

Gruß
Elke

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27 Mai 2015 20:33 #537 von Erna

Rudi schrieb:

Erna schrieb: Das war aber eine andere Rechtslage.


welch andere Rechtslage ??
im Dez.2012 (also noch zu FA Zeiten) wurde das Kfz Steuerrecht geändert .
und seit 2014 / 2015 heißt der Kfz Steuer Verwalter / Eintreiber Zoll statt FA.

genaugenommen müßten die Urteile ( auf die man sich noch beruft )
vor Änderung des Kfz Stauerrechts im Dez. 2012 ungültig sein.

Gruß Rudi

halt - ich rede von ÄnderungsVorschriften und NICHT davon welches Auto seit wann wie besteuert wird.

in dem Moment wo ein Gesetz geändert oder ein Urteil rechtsgültig wird, kann das Fa oder der Zoll unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ändern - bei Jürgen liegt aber gar keine Änderung des rechts vor - ergo warum dürfen die den Bescheid ändern?

also wir haben bezüglich der ÄnderungsVorschriften hier eine andere Rechtslage als damals als etliche Bescheide aufgrund der Änderung des Kfzstg geändert wurden.

weder der Zoll noch das FA noch der steuerpflichtige kann nach einer Frist von einem Monat einfach so einen Bescheid rückwirkend ändern. nur wenn eine Änderungsvorschrift greift und ich wüsste gerne welche die angewandt haben beim Jürgen.

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27 Mai 2015 20:35 #538 von Elki
@Erna
das find ich jetzt mal einen guten Ansatz....!
Muss ich mir merken, auch wenn ich hoffe, dass ich nie davon Gebrauch machen muss!!

Gruß
Elke

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27 Mai 2015 23:35 #539 von Rudi

Erna schrieb: bei Jürgen liegt aber gar keine Änderung des rechts vor - ergo warum dürfen die den Bescheid ändern?


da hast du Recht , warum muß alles so kompliziert sein.

mir hat man damals (1998 , 4 Jahre nachgezahlt ) erklärt man sei damals bei der erstmaligen Einstufung von einer anderen , falschen Voraussetzung ausgegangen.

auf den Einwand das ich nichts verschwiegen habe und das es eigentlich Schuld des FA sei ,ist man nicht wirklich eingegangen und ich könne ja klagen.

Gruß Rudi

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28 Mai 2015 06:17 #540 von Redneck
Guten Morgen zusammen!

Der Grund wird wohl sein, daß das eigentlich das Finanzamt schon als PKW hätte besteuern müssen, nur wurde das wohl zu lasch gehandhabt, so hat man es mir erklärt.

Jedes Fahrzeug hat ja ein Kassenzeichen, und solange dieses so dahindümpelt, sprich, man meldet nicht ab, um oder ändert was, ist es halt eins unter ca. 55 Mio. Kassenzeichen im KFZ-Bereich. Ändert man was oder man muß (wie bei mir) einem Hinweis nachgehen, dann ändert man auch den Bescheid und versteuert zurück...

Für mein Rechtsverständnis absolut unverständlich, würde ja gerade noch verstehen, daß es eben ab jetzt nicht mehr geht. Aber daß ich quasi vom ersten Tag der Zulassung an zu Unrecht als LKW rumgefahren bin, übersteigt mein Verständnis bei Weitem!!!
Dateianhang:


Der Bekannte von mir mit seinem Ranger, dem ich helfen wollte und deswegen auffällig wurde, hatte natürlich auch keine Chance. Ergo zahlen wir beide, er ab dem Tag der Zulassung, ich auch, aber rückwirkend!
Dateianhang:
Ich verbuche das unter dem Kapitel "Lebenserfahrung" (man lernt ja nie aus!), werde aber bestimmt in Steuersachen niemandem mehr helfen!

Gruß, Jürgen

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