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Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung
- schrauber1
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Ranger OD schrieb:
schrauber1 schrieb: Sollte die Rennleitung dich während des Fahrverbotes mit einem Anhänger schwarzes Kennzeichen und Sportgerät d rauf anhält ,kann sie dich stilllegen.
Du Must also für dein Sportgerät einen extra Anhänger haben.
Sorry Schrauber,
aber das ist so nicht ganz richtig, denn:
1. Legt das kontrollierende Organ Dich nicht still, sie untersagt Dir lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Weiterfahrt mit dem Anhänger!
Ohne Anhänger z.B. kannst Du sofort weiter fahren.
2. Ist es egal was Du für einen Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke nutzt. Wichtigt ist, dass damit der Zweck erfüllt und der Anhänger für den Transport geeignet ist!
Es heist ja: "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Quelle z.B. IHK Hannover:
www.hannover.ih...t.pdf
Seite 4 Punkt 1.6
Gruß Mario
Punkt 1 ja so war das gemeint sorry .
Punkt 2 . Habe ich so erlebt mein Freund schwarzes Kennzeichen Weiterfahrt untersagt. Ich grünes Kennzeichen für sportzwecke. Kart geladen . Weiterfahrt. Wird dann wohl so gehandelt wie jeder Lust hat der Rennleitung.
Der Weg ist das Ziel
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Die Umschreibung hat bei mir jetzt auch geklappt! Die Dekra hat mich weggeschickt; mit der Aussage das sie das nur in den neuen Bundesländern machen darf. Ich sollte zum TÜV Nord, da würde es vielleicht gemacht. Der erste Prüfer polterte los und sagte es gibt nur LKW oder PKW sonst nix. Darauf habe ich einen Termin bei einem anderen Prüfer ne Woche später bekommen, dann hat es Gott sei Dank geklappt. Kosten TÜV 81.90 Straßenverkehrsamt 12,00 Euronen So beste Grüße und alles Gute euch und euren Fahrzeugen Preussen Peter
- Skyrat
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hat eigentlich schon einer seine Steuer (erfolgreich) versucht in BAYERN ändern zu lassen ?
Ich war heute beim TüV und habe die Änderung der Fahrzeugpapiere gemacht, TüV problemlos in BE und Pickup geändert und er hat mir viel Erfolg bei der Änderung zur Fahrzeugsteuer in Bayern gewünscht. Hier kocht man offensichtlich sein eigenes Süppchen...
ABER...
Er erzählte mir, dass er bereits zweimal als Sachverständiger vor Gericht war weil in den Unterlagen vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Änderung der Papiere ausdrücklich steht:
Gepäckraum MUSS OFFEN und........
Das heißt wer mit Hardtop, zumindest in Bayern, in eine Verkehrskontrolle kommt mit BE-Eintragung bekommt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung da das nicht OFFEN ist. Genaugenommen darf dort nicht mal ein Rollo sein !
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- Redneck
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Seit der Zoll die KFZ-Steuer über hat, müßte es eigentlich in Bayern genauso sein wie in anderen Bundesländern, weil es jetzt eine bundeseinheitliche Besteuerung ist. Ich schreib deswegen "müßte", weil es doch wieder wie überall nicht einheitlich zugeht! Das haben wir schon einige male erlebt und ich leider auch schon mit meinem Hilux bez. der Besteuerung!
Ein Hardtop z.B. zählt als Ladung und dürfte somit immer Auslegungssache sein...
Wie wir ja in den letzten Monaten mitgelesen haben, hat die Umschreibung mit anschließender Änderung des Steuerbescheids bei so gut wie allen geklappt. Sollte das bei Dir nicht so sein, dann würde ich da nicht so einfach aufgeben! Denn daß in Bayern die Uhren manchmal anders gehen, wie es so schön heißt, sollte sich nicht auf Besteuerung beziehen! Wenn es nicht geändert wird, auf jeden Fall Einspruch einlegen und notfalls einen Anwalt konsultieren! Ich denke, hier im Forum wären genug Pickup-Kollegen, die Dir da weiterhelfen könnten...
Bin gespannt, was rauskommt! Bis der Steuerbescheid geändert wird, kann schon ein paar Wochen dauern, also einfach mal abwarten, bis Post vom Hauptzollamt kommt!
Gruß ebenfalls aus Bayern, Jürgen
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Papiere berichtigt und das Schreiben ans Hauszollamt ist raus. Jetzt eben mal abwarten.
Ich habe mir die ganzen § zum Thema mal durchgelesen... Allerdings stehen da ja nirgends direkt die Klassen BA, BB oder BE...? Wie soll sich da ein Laie zurecht finden
Es ist doch sicher ein retorisch Begabter unter uns der so ein Anschreiben und ggf. den Widerspruch mit entsprechenden gesetzlichen Hinweisen bzw, § für das HZA sozusagen als Vorlage hier reinsetzen kann, oder ?
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Der Weg ist das Ziel
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und du wirst zu der ganzen BE-Geschichte auch nix finden, ist nämlich ne interne Order das so zu machen. Von der wir hier auch nur durch Zufall erfahren haben. Am besten noch mal den Thread von anfang an durchlesen.
Schön die Füße still halten und abwarten, sonst reitest du im schlimmsten Fall uns alle in die Scheiße.
(ja, das ist jetzt vllt etwas übetrieben... Aber ich denke so ist es am deutlichsten)
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- Skyrat
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Genau so gemacht wie hier immer wieder gesagt wurde, nämlich entsprechend #6.
"Dann schreibt man dem freundlichen Hauptzollamt, dass man aufgrund einer amtlichen Änderung des Fahrzeugaufbaus eine Neuberechnung der Steuer begehrt."
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Nr. 34
Grizzly schrieb: hi
Ging alles von selbst.
Umgeschrieben und zwei Wochen später war der neue Bescheid da(...)
dann die Nr. 35
Schnaik schrieb: (...) Ich dachte, der "Kampf" geht erst beim HZA so richtig los. Mal schauen, ob es bei mir auch so läuft. Dann werde ich erstmal abwarten, was sich tut.
und daraufhin Nr. 40
Schnaik schrieb: Heute kam (ganz von selbst) der Änderungsbescheid vom Hauptzollamt. Neue Jahressteuer für den 3,2 Wildtrak (...)
Umschreibung BE klappt problemlos und führt zur gewichtsbasierten Besteuerung ohne Emmissionszuschlag.
Das die Posts durchnummeriert sind, ist ziemlich praktisch.
schönen Abend noch
Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd.