Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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14 Jun 2016 14:41 #91 von Grizzly
Damit haste dir selbst ein Ei gelegt, es steht nun ausdrücklich PKW drin und PKWs werden nach Hubraum besteuert. Das "Schlupfloch" gilt nur für Fahrzeugklasse N1 mit Aufbauart BE.

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)
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14 Jun 2016 16:01 #92 von bo1992
Guten Tag miteinander.

Habe ja versprochen das ich an der Sache mit dem Anwalt dran bleibe.
Da man bei dem Verein der Gelben Engel den entsprechenden Anwalt mit Direktdurchwahl nicht erreicht, habe ich mal eine Mail hingeschrieben.
Die Antwort kam heute und war ENTÄUSCHEND.

Da ich nicht weiß ob ich die Antwortmail ohne Zustimmung des ADAC's ins Forum stellen darf , hier eine kurze Zusammenfassung.

Habe in meinem Schreiben versucht zu erklären was es mit der Umschreibung auf BE auf sich hat. Hierauf wurde garnicht eingegangen. Vielmehr kam eine standartisierte Antwort, wie man sie überall im WWW findet wenn eine Suchanfrage bei Google startet.

Einzig die Aussage des BGL wurde bestätigt. Ich zitiere aus der Antwortmail: "Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend. Deshalb fällt grundsätzliches jedes Gespann in dieses Verbot, wenn das Zugfahrzeug als Lkw anzusehen ist."

Auf meine ausdrückliche Frage, ob man Steuerrecht mit Zulassungsrecht vermischen kann (Verschiedene Finanzgereichte stufen unsere Pickups als PKW ein -->sind wir dann beim Sonntagsfahrverbot auch als PKW anzusehen, wenn die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren für die Einstufung sowieso unerheblich sind) wurde GARNICHT geantwortet.

Zudem stellte der nette Herr vom ADAC die Behauptung auf, dass die Ausnahmegenemigung für Sport- und Freizeitzwecke in komplett Deutschland gilt.
Soweit ich informiert bin hat noch nicht jedes Verkehrsministerium den entsprechenden Erlass erteilt!!!
Zumal ich in meiner Anfrage EXPLIZIT geschrieben habe das ich diese Ausnahmegenemigung kenne, auf diese aber nicht eingehen will, da mich auch Anhänger interessieren, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden

Zusammengefasst: NIX NEUES
Habe das Gefühl die haben sich mein Schreiben garnicht durchgelesen sondern gesehen: Aha, Sonntagsfahrverbot, Pickup, da haben wir doch schonmal einem Idioten, der zu faul zum Googlen war ne Antwort geschickt, die können wir ja einfach mal kopieren. :P


In der Schule hätte es geheißen 6-setzen, Thema verfehlt.

Naja, mal auf die erste Panne warten, wenn der Service da genau so gut ist :ironie: kann man aus dem Verein auch wieder austreten. Schon wieder knapp 90€ im Jahr gespart B)


In diesem Sinne
Gruß Peter


PS. Tut mir leid wenn wenn ich mich in diesem Beitrag ein wenig auskotze :sick: . Habe mir mit meiner Anfrage aber echt Mühe gegeben mit Quellenangaben, Gerichtsurteilen, Aktenzeichen bliblablub, und da dann so ne Antwort zu bekommen finde ich einfach eine Frechheit

"Auskotzen Ende" :lol:
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14 Jun 2016 16:09 #93 von fire-fighter
Wahrscheinlich musst Du bei einer Panne dann aber den ADAC-Truck-Service anfordern... :lachkrampf: :lachkrampf: :lachkrampf:

Gruß aus Ahrensburg
Holger

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14 Jun 2016 17:17 #94 von panfu
Naja,gabs ja vorher nicht,aber so hab ich einiges an Versicherung gespart....nachher ist man immer schlauer....hatte es aber schon befürchtet
gruß panfu

.....alles unter 2,5 Liter Hubraum ist Steuerhinterziehung
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14 Jun 2016 17:48 #95 von schrauber1
Und Versicherung hättest auch als LKW sparen können , einige versichern Pickups als Pkw

Der Weg ist das Ziel
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14 Jun 2016 19:00 #96 von Redneck
Servus!

Also eine Antwort mit fundiertem Wissen sieht anders aus, leider. Möchte mal behaupten, der Mann hat eher wenig Ahnung von der Materie und kennt auch die Bundesländer nicht, in denen es eben keine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot mit Anhänger gibt! :(

Das Zulassungsrecht hat in Deutschland leider mit dem Steuerrecht überhaupt nichts zu tun, das ist auch der Grund, warum man schon 15 Jahre so "komisch" besteuert - einmal LKW, einmal PKW nach verschiedensten Gesichtspunkten. Ist aber leider rechtmäßig, da wie gesagt das eine Gesetz nicht bindend für das andere ist. That´s Germany...

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com
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14 Jun 2016 19:04 #97 von Grizzly
tja.. so ist das mitm ADAC, mir erzählten die auch das Anhänger-Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW über 3,5t, dass es nicht so ist hab ich hier schon irgendwo geschrieben.

auf meine Frage vor mittlerweile 5 Jahren, wie man sich verhalten soll bei Schnee auf der Straße und dem Schild "Schneekettenpflicht", wenn man eine Reifengröße fährt bei der Ketten unzulässig sind, warte ich bis heute noch. Ob da noch mal was kommt?

8) Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd. 8)
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14 Jun 2016 19:40 #98 von S t e f a n
Nein, die Frage ist verjährt.

Die Antwort ist einfach. Nicht weiterfahren, solange keine Ketten montiert sind.


Gruß Stefan und viel Spaß weiterhin mit den Behörden

Fort fahren ist meine Leidenschaft
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14 Jun 2016 19:55 #99 von Ranger OD

bo1992 schrieb: Zumal ich in meiner Anfrage EXPLIZIT geschrieben habe das ich diese Ausnahmegenemigung kenne, auf diese aber nicht eingehen will, da mich auch Anhänger interessieren, die nicht zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden


Hallo Peter,

alles was nicht zu Sport- und Freizeitzwecken gehört ist gewerblich und unterliegt, unter Umständen selbst hinter einem Pkw, dem Sonn-, Ferien- und Feiertagsfahrverbot!

Gruß Mario
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21 Jun 2016 09:39 #100 von panfu
So,nach einem Anruf auf dem Hauptzollamt sagte man mir,BE Eintragung möglich,
jedoch darf das KFZ nur nach Gewicht besteuert werden,wenn max 3 Sitzplätze
vorhanden sind.....

Gruß panfu

.....alles unter 2,5 Liter Hubraum ist Steuerhinterziehung
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