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Führerscheinklasse B / BE
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mal ne Frage bezüglich diesem ganzen Anhängerkrams:
Ich habe zur Zeit noch nen Führerschein B (und A ) also den Kinderführerschein mit Hänger bis 750kg.
Jetzt liest man aber immer wieder mit Klasse B sind nur Hänger erlaubt wenn man ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5t hat. das wäre beim Ranger dann ja schon ohne Hänger der fall und ich dürfte gar nichts ziehen!
man liest aber auch:
man darf ziehen bis 3,5t zGG wenn der Hänger größer als 750 kg ist (Bsp. 2t Fahrzeug und 1,5t Hänger sind wohl erlaubt) und ein Hänger bis 750kg darf man IMMER dranhängen (also theoretisch 4,25t)
Ist da irgendwer in der Materie bewandert?
Meinen Fahrlehrer kann ich leider nicht mehr fragen der hat sich letztes Jahr in den Ruhestand verabschiedet und bei einer Fahrschule anfragen.... die wollen ja schließlich auch was verkaufen!
Danke schon mal.
(Kommentare wie ich hab nur den alten 3er und darf alles fahren dürft ihr gerne posten, hilft mir aber nicht weiter, hab ich in der Firma auch schon oft genug gehört )
Grüße Benedikt
| Ranger Wildtrak | 2017 | 2.2 | Handschalter |
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mit B / BF17 darf man:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Steht alles und noch viel mehr z.B. hier:
www.tuev-sued.d...assen
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Werner
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Und das ärgerlichste bei mir: Es ging bei mir damals nur um einen Monat. Hätte fast noch den 7,5t bekommen.
Jetzt bleibt mir nur den BE zu machen...
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man muß die Gesetztestexte schon genau lesen:
Kraftfahrzeuge ... mit ... zGG 3500kg,... mit Anhänger mit nicht mehr als 750kg zGG...
Das sind natürlich nur Baumarktdinger, aber auch sie tragen den Namen "Anhänger"
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Werner
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Aber man hört halt von vielen eben das gegenteil
(dass ich um den BE nicht drumherum komme über kurz oder lang ist eh klar)
Grüße Benedikt
| Ranger Wildtrak | 2017 | 2.2 | Handschalter |
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Das heisst für mich kein Anhänger, da mein Navara 3500kg zGG hat.
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- cmowse
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Imho bezieht sich Gesamtmasse auf das tatsächliche Gewicht des Gespanns. Da dein Ranger leer <2,5T wiegt, sollte ein 750kg Anhänger kein Problem sein, es sei denn du haust dir die Ladefläche des Ranger auch noch voll.
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cmowse schrieb: Imho bezieht sich Gesamtmasse auf das tatsächliche Gewicht des Gespanns.
zul. Gesamtmasse = zul. Gesamtgewicht
Das hat in diesem Fall nix mit dem tatsächlichem Gewicht zu tun!
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- Dav
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So interpretiere ich den Gesetzestext jedenfalls.
Ford Ranger Wildtrak 3,2 Autom. DOKA EZ07/17
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Rapidfire123 schrieb: "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt"...
Hej,
du mußt bei dem ganzen Text die einzelnen Abschnitte zwischen "und" und "oder" einzeln betrachten und nicht vermischen.
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Werner
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