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Führerscheinklassen B/B96/BE (C1E) - Aufklärung
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Führerscheinklassen B/B96/BE
WAS IST ERLAUBT?!
Da wir hier in einem anderen Beitrag (mit eigentlich ganz anderem Thema) und in der Facebookgruppe schon fleißig diskutiert haben, jeder etwas wusste und zum Schluß keiner mehr so richtig habe ich mal einige Telefonate mit den zuständigen Stellen geführt, die da wären:
- TÜV & Dekra
- BAG (Kontakt durch Dekra)
- Fahrschulen (2 Stück)
- Führerscheinstelle
- befreundete Polizisten
Alle Aussagen der verschiedenen Stellen sind Deckungsgleich, also wohl Fakt und lassen somit (hoffe ich) keinen weiteren Spielraum für Diskussionen.
Unser Ranger als Beispiel (meiner):
Leer 2207-2291kg
Gesamt 3270kg
Zuladung 979-1063kg
Anhängelast 3500kg
Die BAG hält sich raus, da sie nur für gewerblich stattfindende Transporte zuständig ist.
Es gibt folgende Regelung das ein PKW das 1-fache seines Gesamtgewichtes als Anhänger ziehen darf. Ein Geländewagen das 1,5-fache. Dies legen aber die Fahrzeughersteller fest und nicht der TÜV. Es kann also Abweichungen geben, für die Führerscheine aber erstmal zweitrangig.
Die gesetzliche Regelung das das Gewicht des Zugfahrzeugs in einem xy-Verhältnis zum Anhänger stehen muss wurde zumindest auf Gesetzesebene gekippt und existiert nicht mehr.
Führerschenklasse B:
KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis 750kg
In Verbindung mit einem gebremsten Anhänger darf das Zug-Kombinations-Gewicht 3500kg NICHT überschreiten.
Führerscheinklasse B96 (Zusatzziffer):
KFZ bis 3500kg, plus Anhänger mit mehr als 750kg.
Das Zug-Kombinations-Gesamtgewicht darf 4250kg NICHT überschreiten!
Führerscheinklasse BE:
KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis 3500kg.
Das Zug-Kombinations-Gesamtgewicht darf 7000kg NICHT überschreiten!
Aber Vorsicht, der Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges kann das ganze einschränken, beim aktuellen Ranger liegt die Grenze bei 6000kg!
JETZT ACHTUNG:
Besitzer der alten Führerscheinklasse 3:
Entspricht dem Heutigen C1E, hiermit darf ein PKW-Anhängergespann mit bis zu EINSCHLIESSLICH 12000kg gefahren werden.
(C1 bis 7500kg)
Wenn man beim Umschreiben lassen eines alten Klasse 3 Führerscheins darauf besteht, kann man erreichen das man bis zu einem zulässigen Zug-Kombinations-Gesamtgewicht von 18000kg fahren darf.
Gefordert wird hierfür mittlerweile ein ärtzliches Gesundheitszeugnis und ein Sehtest.
Das in vielen Klein-LKW-Fahrzeugscheinen ein Gesamtgewicht von 7490kg vermerkt ist wie bereits erwähnt nur den Hintergrund der Ersparnis bei KFZ-Versicherung & -steuer sowie Autobahnmaut.
Eine offizielle Längenbschränkung des PKW/Anhängergespanns gibt es von Seiten des Führerscheins nicht!
Ich hoffe wir haben jetzt alle was gelernt und die Diskussion ist hiermit ausgeräumt.
lg,
Sonny
P.S.
Dies alles gilt NUR für Deutschland, andere Länder, andere Sitten (und Gesetze).
Bemerkung aller Stellen/Behörden:
„Aber Hr. Steinfeld, warum interessiert Sie das so? Sie dürfen doch eh´ fahren was sie wollen!“
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- Dav
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geht mir auch so, alte Klasse 2 und keine Sorgen.
Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe die Du dir gemacht hast und den unmißverständlichen Beitrag.
Gruß David
Ford Ranger Wildtrak 3,2 Autom. DOKA EZ07/17
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Das ist ein Super Beitrag. Mit den heutigen Führerschein B kann man ja echt nicht "viel" anfangen. Durch dem ich mir mein Tandemanhänger mit 2,7t zGG gebaut hatte musste ich auch in den saueren Apfel beißen und BE machen.
Gruß Thomas
Isuzu Dmax Custom Double Cab, Schalter,,Webasto, Hardtop,4x2 Untersetzung...
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Range-Rider schrieb: ...Ich hoffe wir haben jetzt alle was gelernt und die Diskussion ist hiermit ausgeräumt...
Hej,
ich finde jetzt steht eine Grundlage hier geschrieben, über die wir diskutieren können.
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Werner
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Range-Rider schrieb: ...WAS IST ERLAUBT?!
Führerschenklasse B:
KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis 750kg
In Verbindung mit einem gebremsten Anhänger darf das Zug-Kombinations-Gewicht 3500kg NICHT überschreiten.
:
Heißt das ein 750kg-Anhänger ohne Bremse ist erlaubt und ein 750kg-Anhänger mit Bremse ist verboten?
Das verstehe ich nicht
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Werner
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und die Queki, oder wie die kleinen Wohn-Dinger damals hießen, die hab ich schon mit 600kg und Bremse gesehen.
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Der von eben hatte 600kg zul. Gesamtgewicht und war gebremst. Ist dann in dem Fall wie oben beschrieben wie der ungebremste 750kg Anhänger zu betrachten, darfst Du fahren.
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also ist das zGG von <=750kg entscheidend ob der Anhänger mit "B" gefahren werden darf und nicht die Bremse!
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OffRoad-Ranger schrieb: Hej,
also ist das zGG von <=750kg entscheidend ob der Anhänger mit "B" gefahren werden darf und nicht die Bremse!
Zitat:
„Führerschenklasse B:
KFZ bis 3500kg plus Anhänger bis 750kg.
In Verbindung mit einem gebremsten Anhänger darf das Zug-Kombinations-Gewicht 3500kg NICHT überschreiten.“
Also ich weiß ja nicht was Du da liest?!
Ich lese da das ich mit dem „B“ ein KFZ bis einschließlich 3500kg Gesamtgewicht fahren darf und das auch IMMER in Verbindung mit einem 750kg Anhänger.
(Sche...egal ob der gebremst oder ungebremst ist, zu 98% sind sie aber ungebremst!)
Desweiteren lese ich da das ich mit einem gebremsten Anhänger (und das sind alle Anhänger über 750kg!) mit dem „B“-Schein NUR NOCH auf ein Zug-Kombinations-Gesamtgewicht (Auto und Hänger) bis 3500kg kommen darf!
Also für mich ist das eindeutig, aber man(n) kann auch Haarspalterei betreiben, mit ein bißchen gesundem Menschenverstand kann man das doch nicht falsch lesen... Aber rein interpretieren kann man ja immer was
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