- Beiträge: 430
- Dank erhalten: 2
Frontb?gel-Lage in ?sterreich
- Pick-Up_Max
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
Habe heute die Antwort auf meine Anfrage beim gr??ten ?sterr. Automobilklub ( Rechtsabt. ) bekommen .
Die Antwort ist sehr ern?chternd
demnach bleibt wohl nur die illegale Variante
Hier das Mail :
Sehr geehrter Herr,
bezug nehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Mit 1. Oktober 2005 wurde eine neue EU-Richtlinie (2003/102/EG) umgesetzt, die dem Fu?g?ngerschutz dient. Die Frontpartie von Fahrzeugen der Klasse M1 mit einer zul?ssigen Gesamtmasse von weniger als 2.500 Kilo darf nicht mit sogenannten "Kuhf?ngern" (Frontschutzb?geln) ausgestattet sein. Ab Oktober bekommen neu entwickelte Pkw-Modelle nur dann eine Typzulassung, wenn ihre Front so "weich" gestaltet ist, dass im Falle eines Zusammenpralls das Verletzungsrisiko bei Kindern und Erwachsenen reduziert wird. Ab 2010 werden die gesetzlichen Anforderungen dann nochmals versch?rft.
Aus Ihrem mail geht aber hervor, dass Ihr LKW mit dem hzlGG von 2,8 t mit einem Frontschutzb?gel ausgestattet ist, welcher noch nicht genehmigt ist, sondern nachtr?glich der Antrag auf Genehmigung bei der Landespr?fstelle gestellt wird!
Diesbez?glich gilt folgendes:
Gem. einem Erlass des Bundesministeriums f. Verkehr, Innovation und Technologie werden seit 1.1.2003 Frontschutzb?gel nur noch dann genehmigt, wenn vom Fahrzeughersteller der Nachweis erbracht wird, dass durch deren Anbau die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt wird und es zu keiner Verschlechterung des Crashverhaltens gegen?ber anderen, vor allem schw?cheren Verkehrsteilnehmern kommt!
Da man aber vom Fahrzeughersteller diesen Nachweis aber in der Regel nicht bekommt, lehnt auch die Landespr?fstelle die Genehmigung ab!
In der Hoffnung Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Klubgr??en
Mag.
Rechtsabteilung Graz-Ost
?AMTC-Steiermark
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Strada
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3216
- Dank erhalten: 0
das ist hart.... :shock:
Gruss Basti
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- B2500Fahrer
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 80
- Dank erhalten: 0
Viele Gr??e
Christopher
PickUp-TRUCKERs
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Pick-Up_Max
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 430
- Dank erhalten: 2
Sehr geehrte Frau
Sie schreiben das es sich hierbei lediglich um einen Erlass des Bundesministeriums f. Verkehr, Innovation und Technologie handelt.
Dazu habe ich in einem ?sterreichischen OffRoad-Forum folgendes gefunden :
Ein paar Worte zum Thema am Beispiel Rammschutzb?gel (Bull Bar):
Es gibt bis dato kein Gesetz das die Typisierung von Rammschutzb?geln verbietet. Lediglich eine ministerielle Weisung. Diese Weisung ist laut EU Recht unzul?ssig und daher f?r ein Typisierungsverfahren nicht anwendbar.
Wie gehst Du am besten vor:
1) Rammschutzb?gel montieren und mit allen not- wendigen Unterlagen
(T?V-Gutachten, Montage- best?tigung) zur zust?ndigen Landesstelle. Hier wird der Beamte sich auf die ministerielle Weisung berufen und versuchen das Typisierungsverfahren ohne Formalakt abzuschlie?en.
2) Bestehe auf eine Typisierung welche der Beamte nat?rlich negativ
bescheidet. Dies brauchst Du schriftlich.
3) Mit dem negativen Bescheid gehst Du zu Deinem Anwalt (Rechtschutz w?re
gut) und leitest eine Amtshaftungsklage gegen den Beamten ein, mit dem Hinweis auf geltendes EU Recht (steht ?ber dem KFG sowie KDV). Weiters soll Dein Anwalt in dem Schreiben klar zum Ausdruck bringen, dass wenn notwendig rechtliche Schritte beim EU Gerichtshof eingebracht werden.
4) Die Amtshaftungsklage reicht bis dato zu 100% f?r eine sofortigen
Reaktion des Ministeriums.
Wie verh?lt es sich damit ?
Sehr geehrter Herr
bez?glich dieser Thematik gibt es die EU-Richtlinie, die gesetzliche Bestimmung im ? 1a Abs. 7 KDV und eben den besagten Erlass.
Die Richtlinie und die gesetzl. Regelung in der KDV gelten nur f?r KFZ der Klassen M1 und N1 bis 2,5t.
Ob in der im OffRoad-Forum beschriebenen Vorgangsweise eine Aussicht auf Erfolg besteht, kann mangels Erfahrungswerte schwer beurteilt werden, ist sohin eher nicht zu empfehlen.
Mich w?rde die 100%ige Erfolgsaussicht anhand konkreter F?lle sehr interessieren!
Eine weitere M?glichkeit w?re es, gegen den zu erlangenden Berufungsbescheid hinsichtlich der versagten Genehmigung eine VwGH-Beschwerde einzubringen.
Wobei die Erfolgsaussichten fraglich sind! Vom Kostenrisiko ganz zu schweigen.
Mit freundlichen Klubgr??en
Rechtsabteilung
?AMTC-Steiermark
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Hanjo
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 574
- Dank erhalten: 0
Best life is 4wheel-drive
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Pick-Up_Max
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 430
- Dank erhalten: 2
Nach ner guten 1/2 Std Diskussion mit dem Beamten keine Chance auf einen Eintrag.
Er beruft sich verbissen auf den ? 4 Abs 2 KFG 1967
Der ? 4 Abs 2 KFG 1967 (Fahrzeuge d?rfen innen und aussen keine vermeidbaren vorspringende Teile, Kanten oder zus?tzliche Vorrichtungen die bei Verkehrsunf?llen schwere k?rperliche Verletzungen erwarten lassen ) wird als Grundlage bei der Typengenehmigung herangezogen..
Ich k?nnte aber trotzdem den Antrag stellen und er w?rde ihn dann eben negativ bescheiden ( Angebot sogar seinerseits )
Nur :
Dazu m?sste ich den Typenschein abgeben und w?rde diesen lt seiner Aussage bei eben negativen Bescheid erst dann wieder kriegen wenn ich das Fahrzeug wieder ohne B?gel vorf?hre
Also Recht hin oder her ich sch... bald drauf und fahr eben illegal und zum Pickerl schraub ich ihn eben runter
PS: Mit ner Unbedenklichkeitsbescheinigung w?r das alles kein Problem die man nat?rlich nie und nimmer von Ford erh?lt
Ein Hoch auf den ?sterreichischen Staat
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Ingo
- Offline
- Administrator
hab zwar nicht alles gelesen aber ein paar Infos, vielleicht hilft dir das weiter...
Der Anbau eines Frontb?gels ist laut Aussage eines T?V-Pr?fers (keine Garantie!) noch immer m?glich in D falls folgende Voraussetzungen erf?llt sind:
Das Fahrzeug wurde vor dem1.1.2006 zugelassen und der Frontb?gel hat eine ABE. Es gibt eben Frontb?gel die m?ssen vom T?V eingetragen werden und es gibt welche die haben eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die m?ssen dann auch nicht eingetragen werden.
Die ABE's sind aber weiterhin g?ltig und k?nnen nicht ohne weiteres als ung?ltig erkl?rt werden.
In wie weit das auch f?r ?sterreich g?ltig ist kann ich nicht sagen, w?rde aber auf jeden Fall bei Hotparts.de f?r Wirbel sorgen, wenn die den Termin verbummelt haben. Entweder die nehmen den B?gel zur?ck oder sollte doch zumindest eine "Aufwandsentsch?digung" drin sein.
Gru? Ingo
...gesendet von meinem Desktop PC mit Röhrenmonitor....
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Strada
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3216
- Dank erhalten: 0
oder die einen geeigneten Pr?fer suchen, gibt?s auch noch.
Aber ABE?s k?nnen im Gegensatz zum Gutachten auch zur?ck gezogen werden.
Gruss Basti
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Pick-Up_Max
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 430
- Dank erhalten: 2
Ingo schrieb: Hi Max,
Der Anbau eines Frontb?gels ist laut Aussage eines T?V-Pr?fers (keine Garantie!) noch immer m?glich in D falls folgende Voraussetzungen erf?llt sind:
Das Fahrzeug wurde vor dem1.1.2006 zugelassen und der Frontb?gel hat eine ABE. Es gibt eben Frontb?gel die m?ssen vom T?V eingetragen werden und es gibt welche die haben eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die m?ssen dann auch nicht eingetragen werden.
Die ABE's sind aber weiterhin g?ltig und k?nnen nicht ohne weiteres als ung?ltig erkl?rt werden.
Der Cobra B?gel hat aber keine ABE sondern nur ein T?V-Teilegutachten
Ingo schrieb: In wie weit das auch f?r ?sterreich g?ltig ist kann ich nicht sagen, w?rde aber auf jeden Fall bei Hotparts.de f?r Wirbel sorgen, wenn die den Termin verbummelt haben. Entweder die nehmen den B?gel zur?ck oder sollte doch zumindest eine "Aufwandsentsch?digung" drin sein.
Den omin?sen Termin gab es in ? nicht da hier bei uns eben dieser ?4 zieht (Fahrzeuge d?rfen innen und aussen keine vermeidbaren vorspringende Teile, Kanten blablabla )
strada schrieb: oder die einen geeigneten Pr?fer suchen, gibt?s auch noch.
Nun das ist in ? auch etwas anders denn hier gibt es die Landespr?fstellen der Landesregierung Da kann man nicht einfach woanders hinfahren.
Die einzige M?glichkeit w?re eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung, hab mich ich auch schon mit Cobra in Verbindung gesetzt deswegen .
Werde dann berichten wie kooperativ dieser Hersteller ist und falls nicht in einigen Foren Warnungen vor dem Kauf dieser B?gel platzieren
Grüsse Max
Unheilbar Pick-up süchtig
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Strada
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3216
- Dank erhalten: 0
das habe ich schon geh?rt, dass die Pr?fer in ? nicht so gutm?tig sind.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.