- Beiträge: 241
- Dank erhalten: 0
Tausend Fragen
- marco
- Offline
- Gold Boarder
Weniger
Mehr
26 Dez 2003 21:47 #11
von marco
In den kleinen Freuden, liegt das gro?e Gl?ck
marco antwortete auf Tausend Fragen
@Hahier
Das ist ja eine perfekte Idee!
Verrate mir bitte wie Du den Gep?cktr?ger auf dem Hardtop montiert hast.
Die Idee betrachte schon als geklaut
Ciao
Marco
Das ist ja eine perfekte Idee!
Verrate mir bitte wie Du den Gep?cktr?ger auf dem Hardtop montiert hast.
Die Idee betrachte schon als geklaut
Ciao
Marco
In den kleinen Freuden, liegt das gro?e Gl?ck
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomM
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
Weniger
Mehr
- Beiträge: 329
- Dank erhalten: 0
27 Dez 2003 04:22 #12
von TomM
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
TomM antwortete auf Tausend Fragen
Hui, das ging ja flott. Erst mal Danke f?r die freundliche Aufnahme und die vielen Erl?uterungen.
Meine ?berlegungen sind die folgenden:
Es w?re nett etwas zum Abschlie?en zu haben. Es w?re auch nett einen (halbwegs) dichten Kofferraum zu haben. Und nat?rlich die Optik :shock:
Was ich beim St?bern gesehen habe, war halt das BjergCab, das macht eigentlich einen guten Eindruck und ich dachte man k?nnte es evtl. einfach auf nen Dachtr?ger legen wenn man es nicht braucht oder war h?heres l?d. Dann halt die Plane um den B?gel, tja so richtig dicht wird es nicht sein, w?re eher der Windschutz ?ber der Ladefl?che (Bremsfallschirm). Und dann eben ein "echtes" Hardtop, da gef?llt mir eigentlich nicht dass die Optik weg ist, uneigentlich ist es eben schon praktisch, vor allem im Winter.
Ich hab zwei Gabelstapler, somit w?re das Abnehmen kein Problem (Spanngurt drum und hoch damit) Da schlagen sie nun, die zwei Herzen in der Brust. Ist mir klar, dass ich letztlich selbst entscheiden mu?, aber ich mu? ja nicht eure Fehler nachmachen
Zum Thema Zulassung/Versicherung, da hat mir der H?ndler klar gesagt Steuer ist LKW, Versicherung ist Combifahrzeug und damit PKW. Das w?re kein Problem bei, bei Mitsubishi abgeschlossener Versicherung. Das w?re aber nur mit dem Doka m?glich, mit dem 1,5 Kabiner ist nur LKW Versicherung drin.
?brigens zahlt man nur 50% der Selbstbeteiligung wenn man ?ber Mitsubishi versichert ist und den Schaden in einer Mitsubishi Werkstatt beheben l?sst.
Er soll halt ein Arbeitstier werden mit ausgepr?gten Toureneigenschaften der neue L200, ein H?nger soll auch dran, ich dachte an einen Tandem mit etwa 2t Nutzlast. Hat da jemand eine g?nstige Quelle?
Ach und noch ne Frage, nee zwei, hat jemand Erfahrung im Erh?hen der Anh?ngelast?
An die Hardtopbesitzer, Chris hat ja das Freestyle und einige wohl auch das BagPac welches w?re denn (vom Preis mal abgesehen) die beste L?sung? Jo ich wei? mit B?gel geht nur das BagPac, das Freestyle sieht aber elegant aus. Immer diese Entscheidungen
Meine ?berlegungen sind die folgenden:
Es w?re nett etwas zum Abschlie?en zu haben. Es w?re auch nett einen (halbwegs) dichten Kofferraum zu haben. Und nat?rlich die Optik :shock:
Was ich beim St?bern gesehen habe, war halt das BjergCab, das macht eigentlich einen guten Eindruck und ich dachte man k?nnte es evtl. einfach auf nen Dachtr?ger legen wenn man es nicht braucht oder war h?heres l?d. Dann halt die Plane um den B?gel, tja so richtig dicht wird es nicht sein, w?re eher der Windschutz ?ber der Ladefl?che (Bremsfallschirm). Und dann eben ein "echtes" Hardtop, da gef?llt mir eigentlich nicht dass die Optik weg ist, uneigentlich ist es eben schon praktisch, vor allem im Winter.
Ich hab zwei Gabelstapler, somit w?re das Abnehmen kein Problem (Spanngurt drum und hoch damit) Da schlagen sie nun, die zwei Herzen in der Brust. Ist mir klar, dass ich letztlich selbst entscheiden mu?, aber ich mu? ja nicht eure Fehler nachmachen
Zum Thema Zulassung/Versicherung, da hat mir der H?ndler klar gesagt Steuer ist LKW, Versicherung ist Combifahrzeug und damit PKW. Das w?re kein Problem bei, bei Mitsubishi abgeschlossener Versicherung. Das w?re aber nur mit dem Doka m?glich, mit dem 1,5 Kabiner ist nur LKW Versicherung drin.
?brigens zahlt man nur 50% der Selbstbeteiligung wenn man ?ber Mitsubishi versichert ist und den Schaden in einer Mitsubishi Werkstatt beheben l?sst.
Er soll halt ein Arbeitstier werden mit ausgepr?gten Toureneigenschaften der neue L200, ein H?nger soll auch dran, ich dachte an einen Tandem mit etwa 2t Nutzlast. Hat da jemand eine g?nstige Quelle?
Ach und noch ne Frage, nee zwei, hat jemand Erfahrung im Erh?hen der Anh?ngelast?
An die Hardtopbesitzer, Chris hat ja das Freestyle und einige wohl auch das BagPac welches w?re denn (vom Preis mal abgesehen) die beste L?sung? Jo ich wei? mit B?gel geht nur das BagPac, das Freestyle sieht aber elegant aus. Immer diese Entscheidungen
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anonymous
- Besucher
27 Dez 2003 08:36 #13
von Anonymous
Anonymous antwortete auf Tausend Fragen
@ tomM
ja ja schwere zeiten, man will ja m?glichst alles richtig machen.
aber irgendwann muss man auch entscheidungen treffen die einen kompromiss beinhalten. aber daf?r gibt es ja unser forum.
eine anh?ngelasterh?hung bringt nicht viel,...ausser sicherheit f?rs gewissen, wenn "gr?n-wei?-wiesbaden" ans fenster klopft.
?berleg mal: 2700 kg anh?ngelast hast du jetzt schon bei serienm??iger anh?ngekupplung (ahk).
eine erh?hung auf (max.) 3.340 kg kostet mind. 280,-- euro?s, ohne den eintrag und die vorf?hrung beim lieben t?v, und bedingt dazu keinerlei technische ver?nderungen am fahrzeug :shock:
d. h. aber doch: der l200 packts auch mit serienm??iger ahk, ...geht halt nur weiter auf?s material, - oder?
klar die "zeigefingerheber" kommen jetzt mit t?v und so, klar aber was kostet den eine ?berschreitung der anh?ngelast wenn die gr?nen tats?chlich mal kontrollieren? max. 40 Euro / keine punkte! wenn man das max. ( 3340 kg) an last , nicht ?berschreitet.
denke mal wenn man gewerblich unterwegs ist, sieht es etwas anders aus.
da sind die freunde der "BAG" ja auch schnell auf dem plan....
vielleicht gibts ja noch ein paar forumsmitglieder die ?hnliche ansichten oder gar andere haben.
gru? charlie k.
ja ja schwere zeiten, man will ja m?glichst alles richtig machen.
aber irgendwann muss man auch entscheidungen treffen die einen kompromiss beinhalten. aber daf?r gibt es ja unser forum.
eine anh?ngelasterh?hung bringt nicht viel,...ausser sicherheit f?rs gewissen, wenn "gr?n-wei?-wiesbaden" ans fenster klopft.
?berleg mal: 2700 kg anh?ngelast hast du jetzt schon bei serienm??iger anh?ngekupplung (ahk).
eine erh?hung auf (max.) 3.340 kg kostet mind. 280,-- euro?s, ohne den eintrag und die vorf?hrung beim lieben t?v, und bedingt dazu keinerlei technische ver?nderungen am fahrzeug :shock:
d. h. aber doch: der l200 packts auch mit serienm??iger ahk, ...geht halt nur weiter auf?s material, - oder?
klar die "zeigefingerheber" kommen jetzt mit t?v und so, klar aber was kostet den eine ?berschreitung der anh?ngelast wenn die gr?nen tats?chlich mal kontrollieren? max. 40 Euro / keine punkte! wenn man das max. ( 3340 kg) an last , nicht ?berschreitet.
denke mal wenn man gewerblich unterwegs ist, sieht es etwas anders aus.
da sind die freunde der "BAG" ja auch schnell auf dem plan....
vielleicht gibts ja noch ein paar forumsmitglieder die ?hnliche ansichten oder gar andere haben.
gru? charlie k.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Anonymous
- Besucher
27 Dez 2003 08:47 #14
von Anonymous
Anonymous antwortete auf Tausend Fragen
@ tomM
hier noch einige infos zu der Sache mit der Auflastung:
Infos zur Auflastung
Gewichtsbesteuerung, Auflastung und die neuesten Gerichtsurteile
Es herrscht gro?e Verunsicherung, denn es gibt scheinbar keine klaren Regeln, welche Fahrzeuge nach Hubraum und Schadstoffklasse und welche nach zul?ssigem Gesamtgewicht beteuert werden.
Grunds?tzlich richtet sich die Bemessungsgrundlage nach ?8 des Kraftfahrzeugsteuergesetztes (KraftStG). Danach sind Kraftr?der und Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffklasse uns so genannte ?andere Fahrzeuge? nach Gewichtsklassen zu besteuern.
Allerdings ist die zulassungsrechtliche Einstufung - also was im Fahrzeugschein steht - f?r die Finanz?mter nicht bindend, Sprich: Was im Fahrzeugschein Lkw ist, wird von dem Finanzbeh?rden noch lange nicht nach Gewicht besteuert. Zu diesem Thema hat der Bundesfinanzhof einige Urteile gef?llt, auf die sich die Fahrer von Allradlern berufen k?nnen, auch wenn diese Richterspr?che nur einen Einzelfall regeln, also ein bindendes Gesetz darstellen. So gibt es zumindest zwei Regeln f?r steuerrechtlich anerkannte ?andere? Fahrzeuge.
Ladefl?chenregel bei Pickups
F?r die Fahrer eines Pickup ist das Urteil VII R 26/99 des Bundesfinanzhofes vom 1.8.2000 interessant, welches eine Besteuerung nah Gewicht vorschreibt, wenn die ?objektive Beschaffenheit? des Fahrzeuges darauf hindeutet, dass es haupts?chlich zum G?tertransport bestimmt ist.
Als Hauptkriterium gilt, dass die nutzbare Fl?che zur G?terbef?rderung gr??er ist als die zur Personenbef?rderung. Zus?tzlich sollte die Nutzlast des Fahrzeugs 40% des zul?ssigen Gesamtgewichts ?bersteigen. Es k?nnen weitere Merkmale wie eine auf Lastenbef?rderung ausgelegte Federung, fehlende Komfortausstattung herangezogen werden. In Einzelf?llen kann von manchen Kriterien auch abgewichen werden. Eine klare Einteilung gibt es nicht. Es kommt auf die ?berzeugungskraft des Fahrzeughalters beim zust?ndigen Finanzamt an. Gewerbliche Fahrzeughalter haben es zwar erfahrungsgem?? etwas leichter, doch auch transportintensive Hobbys k?nnen als Argumentationsgrundlage dienen.
Gewichtsregel f?r alle
F?r Gel?ndewagen und Doppelkabinen-Pickups, die die Ladefl?chenregel meist nicht einhalten, gibt es einen zweiten Weg. Im Urteil VII R 115/97 (BFH) vom 31.1.1998 ?bernimmt das oberste Finanzgericht ausnahmsweise die zulassungsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen nach ?23 Abs. 6a StVZO. Danach z?hlen Kombinationskraftwagen, das sind Fahrzeuge, die zu gleichem Ma?e der Personen wie der G?terbef?rderung dienen, mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen zu den PKW. Umgekehrt ergibt sich, dass Kombinationskraftwagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen zu den nach Gewicht zu besteuernden ?anderen Fahrzeugen? geh?ren.
Kombinationskraftwagen sind Autos mit Kombiform und umklappbarer R?ckbank. Bei Doppelkabinern ist die wahlweise Verwendung ja offensichtlich. Au?erdem wird nicht verlangt, dass das zul?ssige Gesamtgewicht bereits werksseitig ?ber 2,8 Tonnen liegt. Das bedeutet: Auflastungen sind zul?ssig.
Gemeint sicnd hier auch alle g?ngigen Allradler aufgelistet, die entweder werksseitig ein zul?ssiges Gesamtgewicht von ?ber 2,8 Tonnen besitzen oder durch ein Gutachten oder einen Umbau aufgelastet werden k?nnen.
Auflastung ohne Probleme
Am einfachsten ist es, wenn die Hersteller sich f?r ihre Kunden engagieren und ?ber ihr H?ndlernetz Gutachten anbieten, in denen sie die Unbedenklichkeit der Auflastung bescheinigen. Dann wird die Fahrt zum T?V reine Formsache. Da die Hersteller allerdings daf?r gerade stehen m?ssen, wenn Fahrzeughalter die erh?hte Nutzlast auf dem Papier auch ausn?tzen, sind sie damit aber sehr zur?ckhaltend, Fahrzeughersteller gehen sogar gegen Zubeh?ranbieter vor, die sich auf Auflastungen spezialisiert haben, wenn sie der Festigkeit ihrer eigenen Autos nicht trauen. Man kann auch selbst versuchen, sein Fahrzeug beim ?rtlichen T?V aufzulasten. Am besten, man erkundigt sich vorher genau, welche Kriterien es zu erf?llen gilt. Per Einzelabnahme kann zum Teil nur noch um maximal 100 kg aufgelastet werden. Es gen?gt nicht, wenn nur die Summe der vorderen und hinteren Achslast (Ziff. 16 im Fahrzeugschein) mehr als 2.800 kg betr?gt.
Die zul?ssige Anh?nglast wird meist um den Auflastungsbetrag verringert, damit das zul?ssige Gesamt-Gespanngewicht auf dem gleichen Niveau bleibt. Wer also h?ufiger schwere Brocken an den Haken nehme will, sollte sich vorher informieren.
Hier die Checkliste
Unter Ziffer 15 im Fahrzeugschein das zul?ssige Gesamtgewicht nachsehen. Liegt es bereits ?ber 2.800 kg, muss man beim Finanzamt die Besteuerung nach Gewicht durch ein formloses Schreiben beantragen. Dabei sollte auf das Urteil VII R 115/97 BFH hingewiesen und eine Kopie des Fahrzeugscheins beigelegt werden.
Liegt das zul?ssige Gesamtgewicht unter 2.800 kg, kommt es darauf an, ob der Wagen f?r eine Auflastung wom?glich erst mit anderen Federn umger?stet werden muss. Das steht in der Tabelle. Danach wird das neue zul?ssige Gesamtgewicht vom T?V-Pr?fer in den Fahrzeugbrief eingetragen.
Existiert f?r das Fahrzeug ein Gutachten, das keine Umr?stungen vorschreibt, tr?gt er T?V den neuen Wert direkt in den Fahrzeugbrief ein.
In beiden F?llen muss das neue zul?ssige Gesamtgewicht dann bei der Zulassungsstelle vom Brief in den Schein ?bertragen werden. Danach kann man per formlosem Brief an das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung beantragen. Das Ger?cht, dass diese Steuersparl?cke in n?chster Zeit geschlossen werden soll, best?tigt das Bundesfinanzministerium nicht. Derartige Pl?ne liegen nicht vor.
Steuers?tze je 200 kg zul?ssigem Gesamtgewicht:
bis 2.000 kg 11,25 EUR
2.000 bis 3.000 kg 12,02 EUR
3.000 bis 3.500 kg 12,78 EUR
Beachte aber bitte auch: das Finanzamt muss deinen L200 nicht als LKW oder Konbi-Pkw ansehen.
Die Herrschaften dirt machen was sie wollen.
Da ist es ratsam vorher mal anzufragen, ob die Besteuerung nach Gewicht auch tats?chlich von deinem Finanzamt, auf deinen Antrag hin, auch durchgef?hrt werden kann/wird.
Wenn der H?ndler dir sowas zusagt muss das in den Vertrag rein, damit hast du dann einen sog. Gew?hrsmangel, wenn es nicht klappen sollte....
Nun aber mal keine Angst, in der Regel spielen die ?mter mit, nur einige stellen sich quer und ziehen Steuern wo sie k?nnen.
Gru? charlie k.
hier noch einige infos zu der Sache mit der Auflastung:
Infos zur Auflastung
Gewichtsbesteuerung, Auflastung und die neuesten Gerichtsurteile
Es herrscht gro?e Verunsicherung, denn es gibt scheinbar keine klaren Regeln, welche Fahrzeuge nach Hubraum und Schadstoffklasse und welche nach zul?ssigem Gesamtgewicht beteuert werden.
Grunds?tzlich richtet sich die Bemessungsgrundlage nach ?8 des Kraftfahrzeugsteuergesetztes (KraftStG). Danach sind Kraftr?der und Personenkraftwagen nach Hubraum und Schadstoffklasse uns so genannte ?andere Fahrzeuge? nach Gewichtsklassen zu besteuern.
Allerdings ist die zulassungsrechtliche Einstufung - also was im Fahrzeugschein steht - f?r die Finanz?mter nicht bindend, Sprich: Was im Fahrzeugschein Lkw ist, wird von dem Finanzbeh?rden noch lange nicht nach Gewicht besteuert. Zu diesem Thema hat der Bundesfinanzhof einige Urteile gef?llt, auf die sich die Fahrer von Allradlern berufen k?nnen, auch wenn diese Richterspr?che nur einen Einzelfall regeln, also ein bindendes Gesetz darstellen. So gibt es zumindest zwei Regeln f?r steuerrechtlich anerkannte ?andere? Fahrzeuge.
Ladefl?chenregel bei Pickups
F?r die Fahrer eines Pickup ist das Urteil VII R 26/99 des Bundesfinanzhofes vom 1.8.2000 interessant, welches eine Besteuerung nah Gewicht vorschreibt, wenn die ?objektive Beschaffenheit? des Fahrzeuges darauf hindeutet, dass es haupts?chlich zum G?tertransport bestimmt ist.
Als Hauptkriterium gilt, dass die nutzbare Fl?che zur G?terbef?rderung gr??er ist als die zur Personenbef?rderung. Zus?tzlich sollte die Nutzlast des Fahrzeugs 40% des zul?ssigen Gesamtgewichts ?bersteigen. Es k?nnen weitere Merkmale wie eine auf Lastenbef?rderung ausgelegte Federung, fehlende Komfortausstattung herangezogen werden. In Einzelf?llen kann von manchen Kriterien auch abgewichen werden. Eine klare Einteilung gibt es nicht. Es kommt auf die ?berzeugungskraft des Fahrzeughalters beim zust?ndigen Finanzamt an. Gewerbliche Fahrzeughalter haben es zwar erfahrungsgem?? etwas leichter, doch auch transportintensive Hobbys k?nnen als Argumentationsgrundlage dienen.
Gewichtsregel f?r alle
F?r Gel?ndewagen und Doppelkabinen-Pickups, die die Ladefl?chenregel meist nicht einhalten, gibt es einen zweiten Weg. Im Urteil VII R 115/97 (BFH) vom 31.1.1998 ?bernimmt das oberste Finanzgericht ausnahmsweise die zulassungsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen nach ?23 Abs. 6a StVZO. Danach z?hlen Kombinationskraftwagen, das sind Fahrzeuge, die zu gleichem Ma?e der Personen wie der G?terbef?rderung dienen, mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 Tonnen zu den PKW. Umgekehrt ergibt sich, dass Kombinationskraftwagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen zu den nach Gewicht zu besteuernden ?anderen Fahrzeugen? geh?ren.
Kombinationskraftwagen sind Autos mit Kombiform und umklappbarer R?ckbank. Bei Doppelkabinern ist die wahlweise Verwendung ja offensichtlich. Au?erdem wird nicht verlangt, dass das zul?ssige Gesamtgewicht bereits werksseitig ?ber 2,8 Tonnen liegt. Das bedeutet: Auflastungen sind zul?ssig.
Gemeint sicnd hier auch alle g?ngigen Allradler aufgelistet, die entweder werksseitig ein zul?ssiges Gesamtgewicht von ?ber 2,8 Tonnen besitzen oder durch ein Gutachten oder einen Umbau aufgelastet werden k?nnen.
Auflastung ohne Probleme
Am einfachsten ist es, wenn die Hersteller sich f?r ihre Kunden engagieren und ?ber ihr H?ndlernetz Gutachten anbieten, in denen sie die Unbedenklichkeit der Auflastung bescheinigen. Dann wird die Fahrt zum T?V reine Formsache. Da die Hersteller allerdings daf?r gerade stehen m?ssen, wenn Fahrzeughalter die erh?hte Nutzlast auf dem Papier auch ausn?tzen, sind sie damit aber sehr zur?ckhaltend, Fahrzeughersteller gehen sogar gegen Zubeh?ranbieter vor, die sich auf Auflastungen spezialisiert haben, wenn sie der Festigkeit ihrer eigenen Autos nicht trauen. Man kann auch selbst versuchen, sein Fahrzeug beim ?rtlichen T?V aufzulasten. Am besten, man erkundigt sich vorher genau, welche Kriterien es zu erf?llen gilt. Per Einzelabnahme kann zum Teil nur noch um maximal 100 kg aufgelastet werden. Es gen?gt nicht, wenn nur die Summe der vorderen und hinteren Achslast (Ziff. 16 im Fahrzeugschein) mehr als 2.800 kg betr?gt.
Die zul?ssige Anh?nglast wird meist um den Auflastungsbetrag verringert, damit das zul?ssige Gesamt-Gespanngewicht auf dem gleichen Niveau bleibt. Wer also h?ufiger schwere Brocken an den Haken nehme will, sollte sich vorher informieren.
Hier die Checkliste
Unter Ziffer 15 im Fahrzeugschein das zul?ssige Gesamtgewicht nachsehen. Liegt es bereits ?ber 2.800 kg, muss man beim Finanzamt die Besteuerung nach Gewicht durch ein formloses Schreiben beantragen. Dabei sollte auf das Urteil VII R 115/97 BFH hingewiesen und eine Kopie des Fahrzeugscheins beigelegt werden.
Liegt das zul?ssige Gesamtgewicht unter 2.800 kg, kommt es darauf an, ob der Wagen f?r eine Auflastung wom?glich erst mit anderen Federn umger?stet werden muss. Das steht in der Tabelle. Danach wird das neue zul?ssige Gesamtgewicht vom T?V-Pr?fer in den Fahrzeugbrief eingetragen.
Existiert f?r das Fahrzeug ein Gutachten, das keine Umr?stungen vorschreibt, tr?gt er T?V den neuen Wert direkt in den Fahrzeugbrief ein.
In beiden F?llen muss das neue zul?ssige Gesamtgewicht dann bei der Zulassungsstelle vom Brief in den Schein ?bertragen werden. Danach kann man per formlosem Brief an das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung beantragen. Das Ger?cht, dass diese Steuersparl?cke in n?chster Zeit geschlossen werden soll, best?tigt das Bundesfinanzministerium nicht. Derartige Pl?ne liegen nicht vor.
Steuers?tze je 200 kg zul?ssigem Gesamtgewicht:
bis 2.000 kg 11,25 EUR
2.000 bis 3.000 kg 12,02 EUR
3.000 bis 3.500 kg 12,78 EUR
Beachte aber bitte auch: das Finanzamt muss deinen L200 nicht als LKW oder Konbi-Pkw ansehen.
Die Herrschaften dirt machen was sie wollen.
Da ist es ratsam vorher mal anzufragen, ob die Besteuerung nach Gewicht auch tats?chlich von deinem Finanzamt, auf deinen Antrag hin, auch durchgef?hrt werden kann/wird.
Wenn der H?ndler dir sowas zusagt muss das in den Vertrag rein, damit hast du dann einen sog. Gew?hrsmangel, wenn es nicht klappen sollte....
Nun aber mal keine Angst, in der Regel spielen die ?mter mit, nur einige stellen sich quer und ziehen Steuern wo sie k?nnen.
Gru? charlie k.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- micha
- Offline
- Gold Boarder
27 Dez 2003 10:39 #15
von micha
give respect
get respect
micha antwortete auf Tausend Fragen
@Kastor,
laut meinem Kenntnisstand MU? das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung bei Fahrzeugen ?ber 2,8t zulassen.
Die Urteile
(Urteil vom 26. August
1997, VII R 60/97, BStBl. 1997 II 744, 745; Urteil vom 31. M?rz 1998, VII R 115/97, amtl. noch
nicht ver?ffentlicht; Urteil vom 05.05.98, VII R 104/97, BB 1998, 1461, 1463)
wurden vom Bundesfinanzhof gef?llt. Das ist die oberste Instanz in Finanz und Steuersachen. Daran mu? sich jedes Finanzamt halten.
Eigentlich m??te das Finanzamt sogar von sich aus nach Gewicht besteuern. Also ohne extra Antrag, Hinwei? oder so. Das sie das nicht tun ist eigentlich eine arrogante Frechheit und ungesetzlich.
laut meinem Kenntnisstand MU? das Finanzamt die Gewichtsbesteuerung bei Fahrzeugen ?ber 2,8t zulassen.
Die Urteile
(Urteil vom 26. August
1997, VII R 60/97, BStBl. 1997 II 744, 745; Urteil vom 31. M?rz 1998, VII R 115/97, amtl. noch
nicht ver?ffentlicht; Urteil vom 05.05.98, VII R 104/97, BB 1998, 1461, 1463)
wurden vom Bundesfinanzhof gef?llt. Das ist die oberste Instanz in Finanz und Steuersachen. Daran mu? sich jedes Finanzamt halten.
Eigentlich m??te das Finanzamt sogar von sich aus nach Gewicht besteuern. Also ohne extra Antrag, Hinwei? oder so. Das sie das nicht tun ist eigentlich eine arrogante Frechheit und ungesetzlich.
give respect
get respect
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Holgi
- Offline
- Expert Boarder
27 Dez 2003 11:02 #16
von Holgi
L200 Club Cab Magnum
Holgi antwortete auf Tausend Fragen
Hallo,
wie schon in einem andern posting von mir beschrieben ist auch eine gewichstbesteuerung unter 2,8 t m?glich , nach inaugenscheinnahme durch den zust?ndigen Finanzbeamten, war zumindest bei mir v?llig problemlos , da die ladefl?che eindeutig l?nger als die fahrgastzelle ist.
gruss Holgi
wie schon in einem andern posting von mir beschrieben ist auch eine gewichstbesteuerung unter 2,8 t m?glich , nach inaugenscheinnahme durch den zust?ndigen Finanzbeamten, war zumindest bei mir v?llig problemlos , da die ladefl?che eindeutig l?nger als die fahrgastzelle ist.
gruss Holgi
L200 Club Cab Magnum
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomM
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
Weniger
Mehr
- Beiträge: 329
- Dank erhalten: 0
28 Dez 2003 05:37 #17
von TomM
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
TomM antwortete auf Tausend Fragen
Man sagte mir bei Mitsu in Dreieich es wird generell mit Gewichtsbesteuerung angemeldet (ist mir zwar nich klar wie das geht aber es w?rde der Zlassungsdienst immer so machen, bisher ohne ein Problem. Komisch, dan meine Freunde beim FA erstellen ja den Bescheid.
Bei der Versicherung sagte der H?ndler, es w?rde bei Mitsu immer als PKW Kombi versichert (Wenn Doka) Club Cab w?rden generell als LKW versichert.
Hm, es wird wohl bei entsprechender Auslegung des Gesetzes kein Spielraum f?r "Freiheiten" der von uns bezahlten Mitarbeiter beim FA geben. Probleme k?nnen wohl nur entstehen, wenn die Nutzung als LKW / Nutzfahrzeug fragw?rdig ist. Das ist es wohl schon bei Hardtop und Nichtselbst?ndigkeit des Besitzers. Aber auch da mu? es eigentlich gelten, Fahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2,8t werden nach Gewicht besteuert.
Am Montag mach ich mal ein Interview bei einem H?ndler in Sinsheim, ma gucken was der sagt, auch in Bezug auf Zuverl?ssigkeit und Kulanz. Der hat auch Alfa und damit einen Vergleich.
Bei der Versicherung sagte der H?ndler, es w?rde bei Mitsu immer als PKW Kombi versichert (Wenn Doka) Club Cab w?rden generell als LKW versichert.
Hm, es wird wohl bei entsprechender Auslegung des Gesetzes kein Spielraum f?r "Freiheiten" der von uns bezahlten Mitarbeiter beim FA geben. Probleme k?nnen wohl nur entstehen, wenn die Nutzung als LKW / Nutzfahrzeug fragw?rdig ist. Das ist es wohl schon bei Hardtop und Nichtselbst?ndigkeit des Besitzers. Aber auch da mu? es eigentlich gelten, Fahrzeuge mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 2,8t werden nach Gewicht besteuert.
Am Montag mach ich mal ein Interview bei einem H?ndler in Sinsheim, ma gucken was der sagt, auch in Bezug auf Zuverl?ssigkeit und Kulanz. Der hat auch Alfa und damit einen Vergleich.
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- jehdy
- Offline
- Gold Boarder
Weniger
Mehr
- Beiträge: 295
- Dank erhalten: 0
28 Dez 2003 06:35 #18
von jehdy
[url]Mitglied im L200-Club[/url]
jehdy antwortete auf Tausend Fragen
moin tom,
erstmal als tip: das thema wurde bereits ziemlich ausf?hrlich
im alten forum behandelt. hab nur gerade nicht den link zur hand
wie genau die im fa das h?ndeln ist mir nicht ganz so klar.
als ich meinen l anmeldete wurde der als erstes nach hubraum
besteuert
als ich dann nachhakte wurde mir mitgeteilt, das die schl?ssel
nr nicht bekannt sei
als ich dann ein schreiben vom mitshu-h?ndler nachreichte,
aus dem hervor geht das der l200 als lkw zu versteuern ist
war alles kein prob mehr
versichert ist meiner als pkw. den als lkw bzw kombi-fahrzeug
zu versichern w?re laut meiner vers-tussi absoluter bl?dsinn
da man dann bei 50% stehen bleibt :shock: :shock:
gru?
bernd
erstmal als tip: das thema wurde bereits ziemlich ausf?hrlich
im alten forum behandelt. hab nur gerade nicht den link zur hand
wie genau die im fa das h?ndeln ist mir nicht ganz so klar.
als ich meinen l anmeldete wurde der als erstes nach hubraum
besteuert
als ich dann nachhakte wurde mir mitgeteilt, das die schl?ssel
nr nicht bekannt sei
als ich dann ein schreiben vom mitshu-h?ndler nachreichte,
aus dem hervor geht das der l200 als lkw zu versteuern ist
war alles kein prob mehr
versichert ist meiner als pkw. den als lkw bzw kombi-fahrzeug
zu versichern w?re laut meiner vers-tussi absoluter bl?dsinn
da man dann bei 50% stehen bleibt :shock: :shock:
gru?
bernd
[url]Mitglied im L200-Club[/url]
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TomM
- Autor
- Offline
- Platinum Boarder
Weniger
Mehr
- Beiträge: 329
- Dank erhalten: 0
28 Dez 2003 08:45 #19
von TomM
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
TomM antwortete auf Tausend Fragen
Jo Bernd, das hab ich schon gelesen, auch das mit dem Verbrauch.
Wurde halt hier noch mal aufgekocht und da gab ich meinen Senf dazu.
Versicherung in Perzenten ist eines, wie sieht den die Basispr?mie aus? ich werde, glaub ich mal fragen gehen.
Wurde halt hier noch mal aufgekocht und da gab ich meinen Senf dazu.
Versicherung in Perzenten ist eines, wie sieht den die Basispr?mie aus? ich werde, glaub ich mal fragen gehen.
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Redneck
- Offline
- Platinum Boarder
- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
28 Dez 2003 09:34 #20
von Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Redneck antwortete auf Tausend Fragen
Hallo zusammen!
Zum Thema Versicherungen h?tte ich auch mal eine Frage: hatte bis jetzt meine ganzen Off-Road-Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung. Mit der war ich auch super zufrieden, doch als ich im August meinen L versichern wollte, sagten die mir klar und deutlich, da? der L 200 (ich hab?nen DOKA) als LKW einzustufen sei, da das eindeutig im Brief steht.
Da die Versicherung als LKW aber doppelt so teuer ist wie als PKW - da k?nnen wir uns bei den ganzen Kleintransportern bedanken, die mit 160 ?ber den Highway brausen und einen Unfall nach dem anderen bauen - hab? ich die Versicherung gewechselt. Nur bauen die jetzt einen Bockmist nach dem anderen, so da? ich die Schnauze voll habe und mir eine andere Versicherung suchen m?chte, die mir den L als PKW versichert. K?nnt ihr mir da vielleicht die eine oder andere gute Versicherung nennen?
Gru?, Redneck
Zum Thema Versicherungen h?tte ich auch mal eine Frage: hatte bis jetzt meine ganzen Off-Road-Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung. Mit der war ich auch super zufrieden, doch als ich im August meinen L versichern wollte, sagten die mir klar und deutlich, da? der L 200 (ich hab?nen DOKA) als LKW einzustufen sei, da das eindeutig im Brief steht.
Da die Versicherung als LKW aber doppelt so teuer ist wie als PKW - da k?nnen wir uns bei den ganzen Kleintransportern bedanken, die mit 160 ?ber den Highway brausen und einen Unfall nach dem anderen bauen - hab? ich die Versicherung gewechselt. Nur bauen die jetzt einen Bockmist nach dem anderen, so da? ich die Schnauze voll habe und mir eine andere Versicherung suchen m?chte, die mir den L als PKW versichert. K?nnt ihr mir da vielleicht die eine oder andere gute Versicherung nennen?
Gru?, Redneck
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Moderatoren: Elki, OffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.024 Sekunden