Schon wiederZulassungsart

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02 Mär 2004 17:57 #1 von marco
Schon wiederZulassungsart wurde erstellt von marco
Tut mir leid, dass ich schon wieder so eine Frage habe.
Diesmal aber anders gestellt.

Mein L ist als PKW geschlossen mit Hardtop zugelassen.
Meine kleine Wohnkabine ist nun bald fertig.

Muss ich jetzt den L wieder umschreiben lassen?
Wenn JA als was denn?

Habt Ihr Erfahrung?

Schlagt mich nicht, aber so eine Antwort habe ich im alten INFO nicht gefunden :(

CIAO
Marco

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02 Mär 2004 18:25 #2 von Pete
Pete antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Hi Marco,
schlechte Nachrichten.
sofern du bei der Umschreibung die Auflage mit HT drin hast, darfst du dieses nicht demontieren. Am Besten ist, du wendest dich en eine T?V-MA deines Vertrauens, wie du die wahlweise Eintragung der WoKa hinbekommst. Eines ist n?mlich leider klar:
Mit Entfernen des HT erl?scht ansonsten die Zulassung

Da du die Kabine ja ohnehin eintragen solltest, kannst du das mit dem T?V so vereinbaren, das es StVZO-konform ist und du keine Nachteile erleidest.

hth
pb

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02 Mär 2004 18:33 #3 von marco
marco antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Danke hab schon Perlen auf der Stirn.
Um es noch genauer zu beschreiben:
Ich habe die Kabine so klein gebaut, dass die hintere Klappe geschlossen wird. Also nichts steht raus und nichts ist verdeckt.

Gibt es denn keine M?glichkeit ausser LKW dass ich:
- Mit Kabine
-ohne alles
- mit Hardtop
fahren darf?

Cioa
Marco

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02 Mär 2004 18:57 #4 von Wiesenpirat
Wiesenpirat antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Moin Marco
Also mein L ist als LKW offener Kasten,sowie mit dem Zusatz "Fahrzeug gilt auch als Kombinationskraftwagen" zugelassen bzw. Eingetragen.Vielleicht funzt das ja bei dir mit der Kabiene wenn du ihn als KombiKfz umschreiben l??t.
Wie das genau von statten geht kann ich dir leider nicht sagen,da ich den L bereitz so gekauft hab.
Gru? Martin

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02 Mär 2004 20:09 #5 von Redneck
Redneck antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Hi Marco!

Da die Kabine ja sicher nicht immer am L bleibt und auch wieder abgenommen werden kann, z?hlt sie als Ladung und du brauchst sie nicht eintragen zu lassen!!! Wir haben einen Pichup im Verein, der auch eine Absetzkabine hat, und der hat sich genau erkundigt, wie er das am schlauesten macht.

Gru?, Redneck

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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02 Mär 2004 20:33 #6 von marco
marco antwortete auf Schon wiederZulassungsart
@Redneck
Da hast Du wohl Recht. Aber das trifft so weit wie ich weis bei der LKW Zulassung zu.
Das ist ja mein Problem das ich dies eben nicht weis! :evil:

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02 Mär 2004 20:36 #7 von marco
marco antwortete auf Schon wiederZulassungsart
@wiesenpirat
Und als was zahlst Du jetzt die Versicherung?
LKW?
Kombinationswagen?

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03 Mär 2004 01:45 #8 von Wiesenpirat
Wiesenpirat antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Moin-Moin!
Also bei der Versicherung l?uft er jetzt als Lieferwagen(300? Haftpflicht Halbj.bei 40%).Habe mich aber mal erkundigt was er als Pkw kosten solle & das waren ca.15? mehr!

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03 Mär 2004 06:15 #9 von marco
marco antwortete auf Schon wiederZulassungsart
@wiesenpirat
Bitte tu mir noch einen Gefallen.
Ich ben?tige Deine Schl?sselnummer die im Schein steht.
Kannst mir das auch mailen
marco@ms93444.de
cioa
Marco

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03 Mär 2004 06:41 #10 von Pete
Pete antwortete auf Schon wiederZulassungsart
Hi Marco,
wenn die Kabine als HT angesehen werden kann, und du keinen spez. HT-Typ bei der PKW-Schl?sselung im Kfz-Schein stehen hast, ist die Angelegenheit einfach.

Ich bleibe allerdings dabei: Setze dich - noch vor endg?ltiger Fertigstellung deiner Kabine - mit dem T?V in Verbindung.
Die ganzen posting sind zwar i.d.R. eine gute Hilfe - aber eben nicht verbindlich. Letztlich h?ngt alles von deinem T?V ab. Ich denke, du bist nicht erpicht darauf, u.U. bei der Anfahrt zum Urlaub mit deiner Kabine von der Polizei - zumindest vor?bergehend - an der Weiterfahrt gehindert zu werden. Und das kann dir passieren, wenn in deinem Fzg.Schein steht.
"Die Ladefl?che muss fest verschlossen sein durch ein HT der Fa. xy"

Wie gesagt, ich wei? nicht, welchen Eintrag du in deinem Schein hast...

Sorry, wenn ich jmd. jetzt zu direkt bin - aber da die PKW-Zulassung eben - lt. Gutachten - eine HT erfordert, ist Marco mit einem "ich w?rde es so machen" nicht geholfen. Er braucht eine verbindliche Auskunft. Wenn ihm die Sache gleichg?ltig w?re, h?tte er wohl auch kein posting dazu erstellt..

Pete


P.S. Wenn du ihn als WoMo (Ziff.1 wahlweise) zul?sst, d?rfte die Vers. g?nstiger werden und die Kabine ist eingetragen. Und solange du dann die Kabine draufhast, ist das Anh?ngerfahrverbot am WE auch kein Thema mehr... 8)

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