Sonntagsfahrverbot mit Anhänger / Zugmaschine mit Ladefläche

Mehr
07 Mär 2019 13:16 #1 von Obstbauer
Hallo,
ich weiß über dieses Thema wurde schon oft und lange diskutiert. Ich habe die Antwort auf meine Frage aber nicht finden können und weiß auch nicht wo ich sonst fragen soll.
Mir ist klar, dass man ab 2017 laut § 30 StVO zu privaten Zwecken mit Pick Up und Hänger sonntags fahren darf. In VwV-StVO zu 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot steht jedoch auch

"Zu Absatz 3
12 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sind weiterhin nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache er zulässigen Gesamtmasse beträgt. "

Gilt diese 0,4 Ausnahme nicht auch für unsere Pickups ?
Mein Mistubishi L200 ClubCab hat

Leergewicht 1.925 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 2.850 kg

Zuladung oder Nutzlast wären dann 925 kg

2.850 x 0.4 = 1140 kg

also Nutzlast von 925 kg ist kleiner als das 0.4 fache der Zuladung mit 1140 kg, wenn man das Auto als Zugmaschine mit Hilfsladefläche definiert gäbe es keine Beschränkungen für den Pickup oder verstehe ich das falsch?
Das Fahrverbot an Sonntagen in § 30 gilt ja nur für Lastkraftwagen ??!!
Danke schon mal
Viele Grüße

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
07 Mär 2019 17:03 #2 von p.rauch
Wie Du schon richtig geschrieben hast ist die Definition Zugmaschine festgelegt "Zugmaschinen die ausschließlich dazu dienen andere Fahrzeuge zu ziehen" und die dürfen dann eine Hilfsladefläche haben.

In den Fahrzeugpapieren ist dann auch "Zugmaschine oder Sattelzugmaschine" als Fahrzeugart aufgeführt.

Wenn ich Deinen Nickname richtig deute hast Du einen Landwirtschaftlichen Betrieb, da kannst Du ja mal beim TÜV nachfragen ob Du den PU zur Zugmaschine umgeschrieben bekommst, allerdings glaube ich nicht, daß die original Pritsche als Hilfsladefläche durchgeht.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
07 Mär 2019 17:15 - 07 Mär 2019 17:32 #3 von Kawi
Hallo,

nach der Listung des KBA sind Zugmaschinen separat gelistet und halt nicht als LKW.
In der Regel handelt es sich hier um Fahrzeuge mit extrem kurzen Radstand und sehr kleiner Ladefläche.
Sieht man öfter als Zugfahrzeuge im Schaustellergewerbe.

Gruß Wilfried

:) Peter der alte Trucker war schneller
Letzte Änderung: 07 Mär 2019 17:32 von Kawi. Begründung: :) Peter der alte Trucker war schneller

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
07 Mär 2019 17:43 #4 von Kawi
Auszug aus der Zulassungsverordnung:

14.
Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart überwiegend zum Ziehen von Anhängern bestimmt und geeignet sind.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
08 Mär 2019 09:00 #5 von Obstbauer
super, schon mal vielen Dank für eure Antworten

Ich werde einfach mal beim TÜV nachfragen

Hat das schon mal jemand gemacht oder nachgefragt? Gibt es Erfahrungen hier ?

Es ist halt immer wieder die Frage was als Freizeit noch gewertet wird, wenn man sonntags mit dem Hänger fährt, ist ein Umzug Freizeit? ist Holz holen Freizeit? Das liegt dann wohl immer im Ermessen des Polizisten oder dann des Richters :/
Das Bußgeld beträgt 570 €

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ranger OD
  • Besucher
  • Besucher
08 Mär 2019 09:53 #6 von Ranger OD
Auf die Antwort vom TÜV bin ich gespannt.:lachkrampf:

Ich verstehe auch nicht die Problematik mit dem Sonn - und Feiertagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger. Ist doch ganz klar geregelt.:bahnhof:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
08 Mär 2019 12:31 #7 von Kawi

Obstbauer schrieb:
Es ist halt immer wieder die Frage was als Freizeit noch gewertet wird, wenn man sonntags mit dem Hänger fährt, ist ein Umzug Freizeit? ist Holz holen Freizeit?


das fängt mit der Haltereintragung an: gewerblich oder privat.

Auch Firmenwerbung auf Zugfahrzeug oder Anhänger machen BAG und Polizei misstrauisch.

Schönes WE

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
08 Mär 2019 15:15 #8 von Dav
Im Zweifelsfall müssen sie dir die gewerbliche Nutzung auf dieser Fahrt nachweisen!
Also solang du beispielsweise Brennholz fährst wirst du ganz sicher keine Probleme bekommen.
In diesem Zusammenhang nicht vergessen sobald es als gewerbliche Nutzung eingestuft werden sollte gilt auch Tachographenpflicht!

Gruß David

Ford Ranger Wildtrak 3,2 Autom. DOKA EZ07/17

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
08 Mär 2019 15:50 - 08 Mär 2019 16:03 #9 von Kawi
Hallo Dav,

na ja, Brennholz fahren kann auch gewerblich sein.
Schau mal auf den Nicknamen vom Fredersteller.

@Obstbauer

Mal abgesehen davon, dass sich wirklich jemand darauf einlässt den Ranger als Zugmaschine zu deklarieren :whistle:. Steht ja in der Erläuterung: Zugmaschine mit Hilfsladefläche und nicht Zugmaschine mit Hilfsladefläche und deren Anhänger.

Gruß Wilfried
Letzte Änderung: 08 Mär 2019 16:03 von Kawi.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
08 Mär 2019 16:04 #10 von Dav
Wie ich schon geschrieben habe sind sie Nachweispflichtig nicht du als Fahrer.
Meist reden sich die Leute in einer Kontrolle um Kopf und Kragen und da beginnen dann die Probleme.
In der Berufskraftfahrerweiterbildung haben wir einen altgedienten Polizisten der oft wertvolle Tipps gibt.

Ford Ranger Wildtrak 3,2 Autom. DOKA EZ07/17

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: OffRoad-RangerElkimonty
Ladezeit der Seite: 0.033 Sekunden