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Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
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11 Apr 2019 23:02 - 11 Apr 2019 23:13 #1
von Cux2017
Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf! wurde erstellt von Cux2017
Hallo zusammen,
ich habe heute meinen neuen Steuerbescheid bekommen und meinen Augen kaum getraut.
15.05.2018 bis 14.05.2019: 2329,00€
ab 15.05.2019 jährlich :2329,00€
Abzüglich der für 2018 gezahlten 210€ hätte der Zoll jetzt gern 4448,00€.
Wissen die nicht was sie tun, oder müssen die Kassen jetzt mit allen Mitteln aufgefüllt werden?
Gibt es hier ein Muster für einen Einspruch und sollte ich eventuell gleich Fotos beifügen? Wenn sie die Summe wirklich in 4 Wochen abbuchen, habe ich ein Problem!
Achja, es geht um einem 84er Chevy K30. Regular-cab, 8ft bed, Spriegel und Hochplane.
Gruß
Knut
ich habe heute meinen neuen Steuerbescheid bekommen und meinen Augen kaum getraut.
15.05.2018 bis 14.05.2019: 2329,00€
ab 15.05.2019 jährlich :2329,00€
Abzüglich der für 2018 gezahlten 210€ hätte der Zoll jetzt gern 4448,00€.
Wissen die nicht was sie tun, oder müssen die Kassen jetzt mit allen Mitteln aufgefüllt werden?
Gibt es hier ein Muster für einen Einspruch und sollte ich eventuell gleich Fotos beifügen? Wenn sie die Summe wirklich in 4 Wochen abbuchen, habe ich ein Problem!
Achja, es geht um einem 84er Chevy K30. Regular-cab, 8ft bed, Spriegel und Hochplane.
Gruß
Knut
Letzte Änderung: 11 Apr 2019 23:13 von Cux2017. Begründung: Fahrzeugtyp ergänzt
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- Larsi
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11 Apr 2019 23:13 - 11 Apr 2019 23:15 #2
von Larsi
Larsi antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Suche mal im Forum nach den Beiträgen zur Steuer.
Stichwort: N1GBE
Allerdings hilft dir eine Umschlüsselung nur für die Zukunft. Steuern der Vergangenheit musst du zahlen oder (erfolgreich) Einspruch einlegen.
Einspruch dürfte Erfolg haben, sofern dein Auto bei einer Vermessung beim Zoll als LKW durchgeht (Länge Fahrgastraum/Ladefläche).
Falls dein Fahrzeug schon mal erfolgreich beim FA als LKW vermessen wurde, teile dies dem Zoll mit, Da sind wohl etliche Datensätze verloren gegangen, als der Einzug der KFZ-Steuer vom FA zum Zoll gewechselt hat.
Edit:
Du hast das Fahrzeug ergänzt.
Beim SingleCab/Longbed sollte der Fehler schnell behoben sein.
Einspruch einlegen und Fotos mitschicken.
Stichwort: N1GBE
Allerdings hilft dir eine Umschlüsselung nur für die Zukunft. Steuern der Vergangenheit musst du zahlen oder (erfolgreich) Einspruch einlegen.
Einspruch dürfte Erfolg haben, sofern dein Auto bei einer Vermessung beim Zoll als LKW durchgeht (Länge Fahrgastraum/Ladefläche).
Falls dein Fahrzeug schon mal erfolgreich beim FA als LKW vermessen wurde, teile dies dem Zoll mit, Da sind wohl etliche Datensätze verloren gegangen, als der Einzug der KFZ-Steuer vom FA zum Zoll gewechselt hat.
Edit:
Du hast das Fahrzeug ergänzt.
Beim SingleCab/Longbed sollte der Fehler schnell behoben sein.
Einspruch einlegen und Fotos mitschicken.
Letzte Änderung: 11 Apr 2019 23:15 von Larsi.
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- Tobi78
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12 Apr 2019 19:22 #3
von Tobi78
Tobi78 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Bei einem 84er könnte man für die Zukunft doch auch auf H-Kennzeichen wechseln, dann ist die Steuer auch wieder pauschal (191 €/Jahr wenn ich mich nicht irre).
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- OV28
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13 Apr 2019 11:10 #4
von OV28
Magnum ClubCap 2,5l TD BJ2000 er ruhe in Frieden
Intense Doppelkabine BJ2010 2,5l DI-D 178Ps Automatik
OV28 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Hallo Leidensgenossen,
das scheinen die bei allen die mehr als 3 Sitze in der Zulassung stehen haben zu probieren. Anscheinend wollen die alle Fahrzeuge nochmals selber ausmessen, was bei mir damals schon das FA gemacht hat.
Gruß Mike
das scheinen die bei allen die mehr als 3 Sitze in der Zulassung stehen haben zu probieren. Anscheinend wollen die alle Fahrzeuge nochmals selber ausmessen, was bei mir damals schon das FA gemacht hat.
Gruß Mike
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- Cux2017
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13 Apr 2019 15:56 #5
von Cux2017
Cux2017 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Genau deswegen verstehe ich nicht, warum die mich auch im Visier haben. Ich habe nur drei Sitzplätze auf der Sitzbank.
Wissen die das beim Zoll nicht? Ich hätte jetzt gedacht, die bekommen alle zulassungstechnischen Daten und mein Dicker wird bei solchen Aktionen rausgefiltert.
Ich werde Montag mal hier zum Zoll fahren, vielleicht beschleunigt es den Einspruch im Hauptzollamt, wenn die ortsansässigen Kollegen schon im Vorfeld einen Zollstock angelegt haben.
H-Zulassung kommt nicht in Frage, das schränkt mir die Nutzung aus versicherungstechnischen Gründen zu sehr ein. Ist ja kein Schönwetter-Cruiser, sondern mein Arbeitsgerät, um z.B. Holz aus dem Wald zu holen.
Wissen die das beim Zoll nicht? Ich hätte jetzt gedacht, die bekommen alle zulassungstechnischen Daten und mein Dicker wird bei solchen Aktionen rausgefiltert.
Ich werde Montag mal hier zum Zoll fahren, vielleicht beschleunigt es den Einspruch im Hauptzollamt, wenn die ortsansässigen Kollegen schon im Vorfeld einen Zollstock angelegt haben.
H-Zulassung kommt nicht in Frage, das schränkt mir die Nutzung aus versicherungstechnischen Gründen zu sehr ein. Ist ja kein Schönwetter-Cruiser, sondern mein Arbeitsgerät, um z.B. Holz aus dem Wald zu holen.
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- freerider13
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13 Apr 2019 16:16 #6
von freerider13
freerider13 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Was für ein Kürzel steht bei dir beim Fahrzeugtyp? Also unter j und 4 im Fahrzeugschein?
Ich habe gerade erst umgeschlüsselt und erfolgreich Einspruch eingelegt - bin jetzt LKW mit meinem Quad cab...
Jan
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Ich habe gerade erst umgeschlüsselt und erfolgreich Einspruch eingelegt - bin jetzt LKW mit meinem Quad cab...
Jan
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- Cux2017
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14 Apr 2019 01:25 #7
von Cux2017
Cux2017 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
10 0200, also LKW offener Kasten.
Warum?
Warum?
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- p.rauch
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14 Apr 2019 09:19 #8
von p.rauch
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
p.rauch antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Ich denke
da steht
alles drin was Du brauchst und wie Du wieder zur anderen Besteuerung kommst.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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- freerider13
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14 Apr 2019 09:43 #9
von freerider13
freerider13 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Das ist die „alte“ Nummer, hatte ich früher auch. Damit musst du dich auf die Vermessungsgeschichte berufen, denke ich.
Für die Zukunft am besten jetzt zum tüv und zur Zulassung und umschlüsseln auf N1G BE, danach beim Zoll die Gewichtsbesteuerung neu einfordern.
Hilft zumindest für die Zukunft, dann bist du den vermessungskram auch los...
Jan
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Für die Zukunft am besten jetzt zum tüv und zur Zulassung und umschlüsseln auf N1G BE, danach beim Zoll die Gewichtsbesteuerung neu einfordern.
Hilft zumindest für die Zukunft, dann bist du den vermessungskram auch los...
Jan
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- Cux2017
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14 Apr 2019 10:49 #10
von Cux2017
Cux2017 antwortete auf Steuerbescheid PKW...da kommt Freude auf!
Den Text kenne ich, der erklärt aber nicht, warum auch für Fahrzeuge, die seit jeher nur 3 Sitzplätze haben, trotzdem Steuerbescheide nach Hubraum ausgestellt werden.
Aus deinem verlinkten Text:
Sofern die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesene Sitzplatzanzahl eines der in der Aufzählung genannten Fahrzeuge maximal drei ist, wird das Fahrzeug gewichtsbezogen besteuert. Es fällt aufgrund der Sitzplatzanzahl nicht unter § 2 Abs. 2a KraftStG in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung.
Der Zoll hat doch diese Info über die Anzahl der Sitzplätze von der Zulassungsbehörde. Wozu dann trotzdem der ganze Verwaltungsaufwand?
Naja, ich werde diese Frage Montag mit dem Hauptzollamt diskutieren.
Eine Umschlüsselung auf N1G BE wird nicht erfolgen, da das Fahrzeug in keinster Weise irgendeiner EG-Vorschrift/-Richtlinie entspricht und die ganzen dafür nötigen Ausnahmegenehmigungen heute niemand mehr erteilen würde. Das wurde in den 80ern und 90ern alles lockerer gehandhabt.
Ich lasse sie also weiter Messen, bis sich ein relevanter Gesetzestext ändert.
Aus deinem verlinkten Text:
Sofern die höchste in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesene Sitzplatzanzahl eines der in der Aufzählung genannten Fahrzeuge maximal drei ist, wird das Fahrzeug gewichtsbezogen besteuert. Es fällt aufgrund der Sitzplatzanzahl nicht unter § 2 Abs. 2a KraftStG in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung.
Der Zoll hat doch diese Info über die Anzahl der Sitzplätze von der Zulassungsbehörde. Wozu dann trotzdem der ganze Verwaltungsaufwand?
Naja, ich werde diese Frage Montag mit dem Hauptzollamt diskutieren.
Eine Umschlüsselung auf N1G BE wird nicht erfolgen, da das Fahrzeug in keinster Weise irgendeiner EG-Vorschrift/-Richtlinie entspricht und die ganzen dafür nötigen Ausnahmegenehmigungen heute niemand mehr erteilen würde. Das wurde in den 80ern und 90ern alles lockerer gehandhabt.
Ich lasse sie also weiter Messen, bis sich ein relevanter Gesetzestext ändert.
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