Wer hat ein Urteil oder Gutachten zum DOKA als PKW

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22 Aug 2016 17:23 - 22 Aug 2016 17:32 #11 von Schnaik
Also geht es Dir nicht darum, eine PKW-Umschlüsselung zu erwirken, sondern Du willst nicht unter Sonderregelungen für LKW im Sinne der StVO fallen?

z.Bsp.
- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger
- Überholverbote für LKW mit Anhänger bei einer Gesamtmasse des Zuges von mehr als 3,5 Tonnen
- Sondervorschriften der Bußgeldkatalogverordnung für LKW
...

Diesbzüglich teile ich Deine Argumentation. Genau die Argumente, die die Steurbehörden für die Steuer-Einstufung als PKW anführen, müssten meines Erachtens auch vor Gericht standhalten, wenn es (am Beispiel einer Doka) um die fehlenden LKW-Eigenschaften bei diesen STVO-Vorschriften/Verstößen geht.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 17:32 von Schnaik.

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22 Aug 2016 17:46 - 22 Aug 2016 17:47 #12 von Schnaik
Vielleicht interessiert Dich ja dieses Urteil am Beispiel einer Nissan Navara DoKa. Da findest Du alle Argumentationen, die Du suchst und hast noch allerhand Verweise auf gleichartige Urteile mit ähnlichen Begründungen. Das ganze ist dann schon juristisch einwandfrei formuliert inklusive der Fundstellen in den tangierten Gesetzen. B)

openjur.de/u/13....html

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 17:47 von Schnaik.

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22 Aug 2016 17:48 #13 von Tanki
Richtig :)

meine LKW Steuer habe ich ja schon ;)

Durch die Eintragung BE ist ja auch die Bezeichnung LKW bei aus den Papieren geflogen, die ja in der StVO erwähnt wurde. Meine Nachfrage beim KBA, örtliche Polzei und TÜV führten zu keinem zufriedenstellenden Ergbins, oder konnte nicht begründet werde. Der Mann vom KBA meinte ich sollte mal beim Bundesministerium für Verkehr direkt nachfragen. Das habe ich gemacht und bekam die Überraschende und "eindeutige" Antwort(Auch mit Aktenzeichen) die ich dort aufgeführt hatte. Somit kann ich weiter machen um eine schlüssige Argumentationskette zu bekommen, um auch Sonntags mit meinem Anhänger fahren zu können. Ich glaube auch das hier viel "Potential" in dem Schreiben liegt...
VG Jörg

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22 Aug 2016 17:59 - 22 Aug 2016 18:01 #14 von Schnaik
Das ist aber nicht wirklich neu. So hatte ich schonmal in irgendeinem Sonntagsfahrverbots-Thread hier argumentiert. Die zulassungstechnische Einstufung ist für die Deklarierung als LKW im Sinne der StVO (!) nicht entscheidend.

Zusätzlich zu dem gerade geschickten Link (vorletzter Post)hier mal noch einer, eines Urteils des Bundesfinanzhofs mit Bezug auf das PBefG. Vielleicht hilft es Dir weiter. An dem Ergebnis Deiner Recherche hätte ich höchstes Interesse!

openjur.de/u/15....html

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 18:01 von Schnaik.

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22 Aug 2016 19:03 #15 von Tanki
JA da hast Du recht, es gab schon diverse Diskussionen dazu.
Aber bei (fast) allen die ich gelesen habe, kam dann das Argument - was mir auch ein Polizist erzählte, wenn im Schein was von "Gütertransport" steht dann ist es ein LKW. Und es konnte keiner wirklich entkräften. Für mich sieht es jetzt meiner Meinung nach anders aus, da ich eine "gesicherte" Antwort vom verantwortlichen Staatsorgan habe... Desweiteren habe ich dann dort angefragt, wer das jetzt Beurteilen darf (ob es PKW ein nach PBefG ist) und warte noch auf Antwort...

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22 Aug 2016 20:46 - 22 Aug 2016 20:48 #16 von p.rauch
Auch wenn ich jetzt hier kräftig anecke, aber wenn Du schon LKW Steuer bezahlst, dann richte Dich verdammt noch mal auch nach den Vorschriften für LKW und versuche nicht Dir die Rosinen aus LKW-Steuer und PKW-Vorschriften der Stvo rauszupicken.

Tut mir leid, aber das ist nun mal meine Meinung, entweder fahre ich einen LKW mit allen Konsequenzen oder einen PKW mit allen Konsequenzen.

Ich fahre übrigens einen PKW mit allen Konsequenzen und habe das auch so gewollt mit Eintragung 01 in Zeile 2 und 0200 in Zeile 4

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 20:48 von p.rauch.

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22 Aug 2016 21:03 - 22 Aug 2016 21:14 #17 von Tanki
Hallo p.rauch,

das kann ich durchaus nachvollziehen,
aber ich konnte den Wagen nicht als PKW zulassen, da er ein Euro 5 Fahrzeug ist. Somit habe ich einen LKW gekauft. Die Steuer hat ihn aber trotz LKW Zulassung als PKW eingestuft. Was ist denn daraus die Konsequenz.
Wenn ich also am Sonntag mit Anhänger fahren möchte, müsste ich das Auto verkaufen - oder ? und mir das gleiche Auto zulegen das 2 Monate älter ist ?!
Wenn Alternativ Fahrzeug auf BE umschreiben - um den LKW weg zubekommen ?! übrigens war damit nicht sichergestellt das ich auch wirklich eine andere Steuer bezahlen musste.
Wenn ich einen PKW gehabt hätte, bräuchte ich das ganze ja auch nicht...wahrscheinlich hätte trotzdem eine PKW-BE Zulassung probiert, da das BE (Pickup) ja auch die passende Bezeichnung für das Fahrzeug ist...

VG Jörg

PS: Ohne die BE-Zulassung hätte ein DOKA hier keinen Vorteil gehabt, - gleich viel Steuer, gleich viel Versicherung- nur das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, Überholverbot usw.
aber.. wenn die Begründung vom Bundesministerium stimmt, und ich aber einen LKW fahre, dann würde das in letzter Konsequenz auch für die ganzen Pick-Ups mit PKW-Zulassung gelten...., da der StVO ja die Eintragung in den Papieren egal ist....
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 21:14 von Tanki.

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22 Aug 2016 21:42 #18 von p.rauch
Daß der STVO die Eintragung in den Papieren egal ist, ist so nicht ganz richtig.

Mit einer Sattelzugmaschine mit einer z.Gm. von 18 oder 26 Tonnen darf ich Sonn und Feiertags fahren, sofern kein Auflieger oder Lastpritsche aufgesattelt ist, obwohl dieses Fahrzeug offentsichtlich zur Güterbeförderung ausgelegt und konzipiert ist.
Ebenso darf ich mit diesem Fahrzeug auf der Bundes oder Landstrasse, die für diese Fahrzeugkategorie maximalen 80Km/h fahren. Sobald ein Auflieger augesattelt, oder sonst eine Einrichtung zur Güterbeförderung angebracht ist, zählt die Sattelzugmaschine als LKW mit allen Konsequenzen, 60Km/h und Sonn und Feiertagsfahrverbot.

Ebenso verhält es sich mit dem Ranger, desshalb bei mir 01 und 0200 was in Zeile 5 Personenkraftwagen geschlossen ergibt.

Und ganz ehrlich, ich habe mich immer vor Fahrzeugkauf darüber informiert, ob ich mit dem favorisiertem Fahrzeug meine Bedürfnisse erfüllen kann.

Übrigens Sichert Dir die BE Eintragung noch keine Befreiung vom Sonn und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger. Das ist noch nicht schlüssig geklärt.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad

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22 Aug 2016 21:54 #19 von Tanki
Also,über den Kauf und Kaufkriterien von Fahrzeugen möchte ich hier nicht diskutieren.
Die Zugmaschinen Regelung ist in der StVO genau geregelt.
Was nicht geregelt ist, das ist die Definition eines LKW's.

Und ich bin auf das die ganze Geschichte erst gekommen, durch meine BE-Eintragung, da jetzt im Schein nicht mehr LKW steht, in der StVO aber das Wort LKW vorkommt.
Das das jetzt aber gar nicht dafür ausschlaggebend ist, ist mir jetzt erst bewusst geworden.

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22 Aug 2016 22:53 - 22 Aug 2016 23:03 #20 von Schnaik
Tanki hat schon Recht mit seiner Argumentation. Die vom Gesetzgeber selbst zugrunde gelegten Definitionen bzgl der Eigenschaften eines LKW differieren je nach Rechtsgebiet. Die Behörden haben jahrelang Auslegungen zu Lasten der Eigentümer betrieben. Ich sehe ebenfalls kein Problem darin, diese Argumente jetzt selbst mal ins Feld zu führen, denn für die Bejahung der LKW Eigenschaft im Sinne der STVO muss (ungeachtet von der Fahrzeugklasse in den Papieren) bei sogenannten Kombinationsfahrzeugen (so heißen unsere Dokas im Amtsdeutsch) der tatsächliche und überwiegende Nutzungszweck anhand einer Gesamtwürdigung der technischen Merkmale des Fahrzeugs bestimmt werden. Und das ist zufällig die gleiche Abgrenzung, wie sie im Steuerrecht am Beispiel der Aufbauart BA gemacht wird.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 22 Aug 2016 23:03 von Schnaik.

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