Fahrzeugklasse N1G - Vorteile des Geländefahrzeugs

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04 Mai 2017 21:36 #1 von Schnaik
Hallo Forengemeinde,

ich brauch mal wieder Euren Rat:

Welche Unterschiede bestehen, reinweg aus Betrachtung des Straßenverkehrszulassungsrechts, zwischen einem N1-Fahrzeug (oder auch M1) und einem der Fahrzeugklasse N1G (bzw. M1G).

Bekannt ist, dass es sich um Nutzfahrzeuge zum Gütertransport (N1) und Fahrzeuge zum Personentransport (M1) mit einem zGG bis 3,5 Tonnen handelt. Ebenfalls ist klar, das der Zusatz "G" ein Geländefahrzeug ausweist und das ein solches über mehrere getriebene Achsen, gewisse Rampen-, Steig- und Böschungswinkel sowie ggf. Differenzialsperren und Untersetzungen verfügen muss.

Aber wo liegen die Vor- und Nachteile aus Sicht der StVZO? Was darf an einem Geländefahrzeug anders sein, bzw. warum haben die eine eigene Fahrzeugklasse? Gibt es für diese Fahrzeuge technische Ausnahmen oder Sonderregeln?

Danke für Eure Hilfe!!!

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]

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04 Mai 2017 22:02 - 04 Mai 2017 22:02 #2 von OffRoad-Ranger
Hej,

auf die Schnelle fällt mir jetzt die:

Abweichende Höhe des AHK Kugelkopfes von der Norm ein.

Gruß

OffRoad-Ranger

1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
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Letzte Änderung: 04 Mai 2017 22:02 von OffRoad-Ranger.
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04 Mai 2017 22:21 #3 von xwo
Ist zwar schwer auf die Fahrzeugklasse umzulegen, aber normale PKW dürfen maximal ihr zulässiges Gesamtgewicht als Anhängelast haben. Ein Geländewagen darf das 1,5 fache seines zulässigen Gesamtgewichts ziehen. Ein Geländewagen benötigt also mind. ein zulässigee Gesamtgewicht von 2,33to damit er 3,5to Anhänger ziehen darf.

Grüße
Henrik

X350d Power Edition
Ford Ranger Wildtrak 3.2, Automatik, 265/75R16 Cooper Discoverer S/T Maxx
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04 Mai 2017 22:25 - 04 Mai 2017 22:27 #4 von bb
M1G (PKW Geländewagen) können mit 1,5facher Anhängelast zugelassen werden, solange die unter 3,5t bleibt. Bei N1G war meines Wissens immer schon die erlaubte Anhängelast maximal so hoch wie das zGG.
Als es für N1G noch eine Umschlüsselungsmöglichkeit auf PKW gab, war die 1,5x Anhängelast vielleicht ein Argument.
Bei N1G fällt mir sonst auch kein konkreter Vorteil ein, den diese Zulassungsart mit sich bringt. Die meisten, aktuellen N1G haben eh schon 3t bis 3,5t Anhängelast.
Letzte Änderung: 04 Mai 2017 22:27 von bb.
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04 Mai 2017 22:28 - 04 Mai 2017 22:28 #5 von Schnaik
Es soll auch nicht um den Unterschied zwischen M1G und N1G gehen, sondern von N1 zu N1G (oder M1 zu M1G).

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 04 Mai 2017 22:28 von Schnaik.

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04 Mai 2017 22:34 #6 von Blue Turtle
@bb
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G.

LG
Thomas
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04 Mai 2017 22:42 #7 von PeterBo
Schnaik wollte aber wissen was Ihm das G bringt.
:bash:

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04 Mai 2017 22:43 #8 von OffRoad-Ranger

Blue Turtle schrieb: Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G.


Ich würde eher sagen:
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t, darf aber 3.5t ziehen, und ist N1G
Der Ranger hat ein max zulässiges Gesamtgewicht von 3.2t und ist N1G, darf daher 3.5t ziehen,

Gruß

OffRoad-Ranger

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05 Mai 2017 06:06 #9 von Blue Turtle

PeterBo schrieb: Schnaik wollte aber wissen was Ihm das G bringt.
:bash:


Das wirde hier ja schon geschrieben...fie 1,5 fache mögliche Zuglast vom maximalen Gesamtgewicht. Ich habe ledigluch die Aussage von bb korrigiert mit Fakten...

LG
Thomas
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05 Mai 2017 08:06 #10 von Schnaik
Ok, ich fasse mal zusammen. Kann ja weitergegführt werden:

- Höhe Kupplungskopf unterliegt anderen Vorgaben
- maximale Anhängelast beträgt 1,5-fache des Leergewichts des Zugfahrzeugs

Gibts da noch mehr Unterschiede? Beleuchtung, Agregateträger, Windenstoßstangen, Reifen, Geräuschverhalten... ?

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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