Fahrzeugsteuer - Sieg auf der gesamten Linie

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05 Aug 2015 11:56 - 05 Aug 2015 12:00 #1 von Busfahrer
Fahrzeugsteuer - Sieg auf der gesamten Linie wurde erstellt von Busfahrer
Moin Freunde,

zwar haben wir jetzt nicht direkt einen PU, vielmehr einen alten Nissan Terrano 2; das Thema dürfte den meisten von Euch aber bekannt vorkommen und den Einen oder Anderen auch nachhaltig ärgern/ geärgert haben - die Fahrzeugsteuer.

Unser Nissan ist seit 2008 als LKW umgeschlüsselt, auch die Emissionsnummern wurden entsprechend angepasst. Die üblichen (wenn auch unrechtmäßigen ) Forderungen des Zolls wurden durch uns erfüllt, als da wären: Scheiben hinten verblechen, Sitze ausbauen, Aufhängungen für Gurte unbrauchbar machen, Ladefläche mind. 50% der Gesamtnutzfläche etc.

Dennoch wurde das Fahrzeug vom Zoll als PKW besteuert. Unser Einspruch wurde verworfen, wenngleich die geforderte Vorführung des Fahrzeuges beim Zoll ergeben hat, dass alle Punkte ordnungsgemäß erfüllt worden waren.

Auch das Einschalten eines Anwaltes brachte zunächst keinen weiteren Erfolg. Erst bei der Klage vor dem Sächsischen Finanzgericht ist der Zoll eingeknickt und hat den Nissan nun auch rechtmäßig als LKW nach dem Gesamtgewicht besteuert.

Warum das?

Das derzeit in Deutschland aufgrund einer "Nichtanwendungsverfügung" von Herrn Schäuble ausgeübte Recht in Sachen Fahrzeugsteuer verstößt gegen europäisches Recht. Die Klassifizierung der Fahrzeuge ist europäisch einheitlich geregelt. Und da gibt es nun einmal die sogenannten "Mehrzweckfahrzeuge", welche "wahlweise zur Beförderung von Personen oder von Gütern" verwendet werden können. Diese sind keine PKW und müssen demnach nach Gewicht besteuert werden. Alle anderen EU-Ländern tun das auch so, nur Deutschland nicht - weil's Kohle bringt.
Das betrifft eigentlich alle PU und Kleinbusse.

Ich möchte Euch an dieser Stelle nur ermutigen: streitet Euch, lasst Euch die unzutreffende Besteuerung der Wagen nicht gefallen. Denn der Zoll fürchtet nichts mehr als ein Grundsatzurteil vor dem EuGh, aufgrund Dessen vielleicht ein Flächenbrand ausgelöst wird. Das würde nämlich bedeuten, dass die Bundesrepublik unter Umständen für 100.000e Fahrzeuge für fünf oder mehr Jahre die Steuer zurückzahlen muss - ein Milliardenschaden...
Aus diesem Grund knickt der Zoll bei so hartnäckigen Streithammeln wie z.B. mir dann ein. Lieber ein LKW mehr als alle.

Nun trägt der Staat auch noch die Verfahrenskosten...

Aus diesem Weg erreichen wir zwar keine generelle Änderung des staatlich organisierten Rechtsbruches, aber Jeder Betroffene kann so für sich selbst das Recht wieder herstellen.

In der Anlage habe ich Euch die wichtigsten Dokumente mal als Jpeg angehangen, viel Spaß beim Lesen...
Letzte Änderung: 05 Aug 2015 12:00 von Busfahrer.

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05 Aug 2015 13:07 #2 von ranzen
Moin Fritz,

Gratulation dafür. Ab und an lohnt es sich, hartnäckig zu sein.

Viele Grüße

Heiner

Toyota Hilux Revo, Comfort-Ausstattung, Automatik, Ortec Top Cover, Schubladensystem für Ladefläche

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05 Aug 2015 13:34 #3 von Ranger OD
Hallo Fritz,

zunächst erst einmal vielen Dank für die doch sehr aufschlußreiche Information. :daumenhoch:

Mein Glückwunsch, dass Euer Rechtsbeistand diesen Misstand aufgedeckt hat und Euer Interesse durchgesetzt hat.
Ich denke und hoffe, dass das jetzt wohl einige PU Trucker zum Anlaß nehmen werden und ihren unrechtmäßigen Kfz Steuerbescheid anfechten.

Gruß Mario

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05 Aug 2015 14:47 #4 von Busfahrer
Hallo Mario,


folgende Erschwernis dabei: hast Du einen rechtsgültigen Bescheid, weil die Einspruchsfrist (in der Regel vier Wochen nach Zugang...) abgelaufen ist, kannst Du normalerweise nichts mehr machen.

Da hilft dann nur, Wagen abmelden, stilllegen und nach zwei Wochen wieder anmelden. Da gibt es dann einen neuen Steuerbescheid, gegen den wieder das Rechtsmittel des Einspruches gegeben ist.
Jedoch kann hier das Gericht im Streitensfall nach billigem Ermessen urteilen, dass der Wagen ja bei Dir bis dahin auch als PKW versteuert wurde und Du nichts dagegen unternommen hast... liegt einzig im Ermessen des Richters. Ist der z.B. ein Pickupfahrer... :)

Bei uns lag der Fall anders. Der Wagen wurde im Mai 2014 angeschafft, war zu diesem Zeitpunkt bereits ein LKW, wurde beim Vorbesitzer als LKW versteuert und von uns erst im November 2014 zugelassen. Und da kam dann der Bescheid für die PKW-Steuer, gegen welchen wir sofort vorgegangen sind. Mit dem dargestellten Erfolg.
Das Kostenrisiko im Unterliegensfall liegt bei ca. EUR 1.000,- für die 1. Instanz. Klagt jemand so ein Verfahren bis zum EuGh durch, liegt das Kostenrisiko bei ca. 4k€. Das ist den meisten dann doch zuviel, weil das ja die Steuerdifferenz für ca. 10 Jahre ist. Und darauf baut der Zoll...

Gruß - Fritz

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05 Aug 2015 16:31 #5 von Elki
Hi Fritz,
das find ich jetzt mal interessant.... mit genau der Argumentation hab ichs vor knapp 10 Jahren beim DoKa versucht, hab wohl zu früh aufgegeben... :S

Danke für die Info!!!

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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05 Aug 2015 17:29 #6 von Rudi

Busfahrer schrieb: Das derzeit in Deutschland aufgrund einer "Nichtanwendungsverfügung" von Herrn Schäuble ausgeübte Recht in Sachen Fahrzeugsteuer verstößt gegen europäisches Recht.


Hallo Fritz

Glückwunsch und Danke für die Info.

Wenn der Hr. Finanzminister gegen EU Recht verstößt ,
kann man nicht direkt beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen .

wie du schreibst, erstmal 4 ts € für nichts ausgeben macht wenig Sinn.

Ich hab meinen Einspruch nie zurückgenommen ,der ruht nur ,
sollte ich mal weitermachen :blink:

Gruß Rudi

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05 Aug 2015 19:29 #7 von bb
Hallo Fritz,
herzlichen Glückwunsch zum Sieg :prost:
Wie sich das aber auf Pickups umsetzen lässt, ist eine andere Frage. Nach Rückbau auf 2-Sitzer durch Ausbau der Notsitze und Entfernen der Gurte bekamen sowohl der Ranger als auch der Navara die Gewichtsbesteuerung ohne Gerichtsverfahren. Beides 1,5 Kabiner.
Ob das schon mal jemand beim Doka gemacht hat, weiß ich nicht. Aber die werden ja fast immer gerade wegen der 'mehr als 3 Sitzplätze' gekauft.
Verbrechen der Fenster und Einbau einer Trennwand sind mir als Vorgaben für Kombi-Transporter bekannt. Es gibt vermutlich auch andere Kombinationskraftwagen wie Toyota HZJ 78 oder Defender 110 mit nur 2 bis 3 Sitzen ohne wesentliche Umbauvorgaben, die weiter als LKW besteuert werden.

Gruß, Bernhard

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05 Aug 2015 21:43 #8 von maddin88
Hallo Bernhard im NisBo ist einer der hat einen Doppel kabiener und hat die hintere Sitzreihe ausgebaut und sich austragen lassen! Er zählt jetzt nur LKW Steuer...


Schöne Grüße aus'm Eichsfeld

Grüße aus dem Eichsfeld

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05 Aug 2015 22:32 #9 von Busfahrer
Ich freue mich ja sehr über die Reaktionen auf meinen Beitrag.
Damit wurde ein wesentliches Ziel doch schon erreicht.
Lasst Euch die Besteuerung nicht gefallen, sondern wehrt Euch, das ist das Wichtigste.

Ein Pickup ist nun mal in erster Linie ein Lastwagen. Bekanntlich misst die EU das Gewicht eines Fahrgastes mit 75kg ( keine Ahnung, wo die soviel solch dürre Heringe herbringen wollen...).

Hat so ein Pickup eine Nutzlast von 1 Tonne und 4 Sitzplätze, so kann er demnach 300kg Personen und 700kg Ladung tragen. Das macht ein Verhältnis von 30% zu 70%.
Aus meiner Sicht ist damit völlig klar, was das vorrangige Nutzungsziel des Wagens ist. Auch wenn der Zoll versucht, das anders darzustellen.

Gruß - der Fritz

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05 Aug 2015 22:42 - 05 Aug 2015 22:43 #10 von Busfahrer
@ Rudi:
Du solltest auf jeden Fall Deine Steuer unter Berufung auf Deinen Einspruch immer nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen. Das muss zwingend auch so auf dem Überweisungsträger stehen: " Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung aufgrund rechtswidriger Besteuerung des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen XXXXX".

Oder aber, Du machst es wie wir und zahlst von vornherein nur die Steuer für den LKW und beantragst gleichzeitig die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung durch ein ordentliches Gericht.
Bei schwebenden Verfahren wird einem solchen Antrag in der Regel stattgegeben. Du hast allerdings das Risiko, dass Du im Unterliegensfall die gesamte Steuer in einem Betrag nachzahlen musst.

Gruß - Fritz
Letzte Änderung: 05 Aug 2015 22:43 von Busfahrer.

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