Sonn- Feier- Ferienverbot für "Lkw mit Anhänger"

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19 Okt 2016 09:31 - 19 Okt 2016 09:36 #151 von OffRoad-Ranger

takanata schrieb: ...wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, geht es aber doch um LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t...


Hej,

das hast du falsch interpretiert. Es geht um "LKW mit Anhänger"

Ohne Anhänger darfst du fahren, da du unter 7,5t bist.

Gruß

OffRoad-Ranger

1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Letzte Änderung: 19 Okt 2016 09:36 von OffRoad-Ranger.
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19 Okt 2016 10:42 - 19 Okt 2016 12:08 #152 von Schnaik
So ist es.

"§ 30 III StVO
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

Verboten ist also die Fahrt mit LKW mit einem zGG über 7,5 Tonnen (auch ohne Anhänger) und die Fahrt mit einem LKW (ohne Gewichtslimit), der als Zugfahrzeug fungiert.

Damit ist selbst die Fahrt mit einem ansonsten unbeladenen PU und dem 400 kg-Baumarktanhänger sonntags prinzipiell erstmal verboten.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 19 Okt 2016 12:08 von OffRoad-Ranger.

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