Sonntagsfahrverbot neu geregelt 22.5.2017 VwV-StVO

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24 Feb 2017 15:24 #11 von EDK
Mahlzeit, der Link leitet mich woanders hin...

Hat da jemand einen aktuellen?

Gruß Heiko

"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"

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24 Feb 2017 16:43 - 24 Feb 2017 16:51 #12 von N2S3
Also bei mir funktioniert der Link, man landet mit zwei Klicks auf der Drucksache.

Aber stimmt, es ist eine andere Drucksache...

Also es ist die Drucksache 85/17, weiter scrollen bis weit nach unten auf der verlinkten Seite.
oder: dipbt.bundestag...7.pdf

1977 Ford F 150 5.8L 4x4
Letzte Änderung: 24 Feb 2017 16:51 von N2S3.
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24 Feb 2017 17:18 #13 von EDK
PRIMA, Danke Dir !!!

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03 Mär 2017 19:02 #14 von Blue Turtle
Hmmmm, nun ist es schon fast 10 Tage her, als ich das Bundesministerium angeschrieben habe, aber noch immer keine Antwort...
Haben die soviel zu tun, dass man seinen Wählern nicht mehr antworten muss ?
Werde diese Ignoranz mit in der kommenden Bundestagswahl berücksichtigen...

LG
Thomas
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03 Mär 2017 20:09 #15 von Schnaik
Die haben bestimmt im Bundesministerium eine extra Abteilung, die nur darauf wartet, alle denkbaren Fragen des Souveräns zu Belangen rund um den Straßenverkehr beantworten zu dürfen. Ich hoffe, Du hast in Deinem Brief den Link zum Forum hier mit angegeben. Am Besten wäre doch, wenn sich einer aus deren Briefbeantwortungsreferat hier anmeldet und direkt in den jeweiligen Threads Stellung nimmt.

Dein Brief wird noch nicht einmal einen Sachbearbeiter zugewiesen bekommen haben. Ich stell mir regelmäßig die Frage, was man als Briefeschreiber in so einem Fall eigentlich erwartet?! Denkst Du, dass Dir irgendein Sachbearbeiter auch nur einen Hauch mehr Informationen gibt, als das Ministerium in seinen regelmäßigen Pressemitteilungen?

Außerdem ist doch zu dieser Änderung der VwV-StVo schon alles gesagt worden...

Zeig Kante und der Legislative, wer am längeren Hebel sitzt und vergiss dieses Fehlverhalten nicht bis zur Bundestagswahl!!!

Sorry, aber das musste jetzt mal raus.

Beste Grüße,
Maik

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03 Mär 2017 20:28 #16 von Blue Turtle
Maik,
da bin ich nicht Deiner Meinung. Und was meine Fragen an das Minusterium betrifft, die sind bisher weder hier noch sonstwo beantwortet. Anderenfalls hätte ich das Ministerium auch nicht angeschrieben...

Des Weiteren: Wenn eine Behörde für Fragen einen Kontakt gibt, dann gehe ich doch stark davon aus, dass es sich nicht um eine Dummy-Adresse dreht. Wenn ein Unternehmen mit seinen Kunden so umgehen würde, dann sind die Kunden auch schneller weg, als man gucken kann...und eine Behörde ist nunmal genauso uns Bürgern verpflichtet.

In diesem Sinne

LG
Thomas
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03 Mär 2017 20:48 #17 von bb

Blue Turtle schrieb: Maik,
.....Wenn ein Unternehmen mit seinen Kunden so umgehen würde, dann sind die Kunden auch schneller weg, als man gucken kann...und eine Behörde ist nunmal genauso uns Bürgern verpflichtet.

In diesem Sinne


Einem Staat kannst du als normaler Bürger nicht so schnell weglaufen, wie einem Unternehmen.
Und das nutzen die Regierungen aus, ohne Gnade!

Bernhard
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03 Mär 2017 20:57 #18 von Blue Turtle
Leider....

LG
Thomas
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03 Mär 2017 22:25 #19 von Schnaik
Es ging mir auch weniger um die Anfrage selbst, als vielmehr um die zeitliche Vorstellung, die Du für eine Antwort hast.

Was willst Du denn bzgl. der angestrebten Änderungen des Sonntagsfahrverbotes wissen? Stell doch Deine Anfrage mal hier ein. Da bekommst Du die Antworten bestimmt schneller. :)

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]

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04 Mär 2017 07:12 #20 von Blue Turtle
Maik,

meine Anfrage an das Ministerium war folgende:

"
Betreff: Beschließungsfrage zur Verwaltungsvorschrift §30 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass am 10. März 2017 im Bundesrat ein Beschluss zur oben genannten Verwaltungsvorschrift zu erwarten sei. Hierbei geht es um das Sonntagsfahrverbot für LKW, bei dem sinngemäß Kleinlaster unterhalb 7,5t in Verbindung mit Wohnanhänger zu privaten Zwecken vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen werden sollten.
Nun, ich verfolge das Thema sehr gespannt, da ich selber auch betroffen bin, ich fahre einen Pickup mit Wohnanhänger zu privaten Zwecken und bin mit der unklaren Regelung aus Merseburg von 2007 bisher nicht zufrieden, da sie für die Bundesländer nicht bindend ist. Ich entnehme daher dem geplanten Vortrag im Bundesrat, dass bei einer positiven Abstimmung alsbald mit einer Umsetzung im Straßenverkehrsgesetz zu rechnen sei.

Meine Fragen dazu:
- Wann wäre mit dieser Umsetzung und dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung dann zu rechnen ? Ist eine Einführung noch vor Ende der derzeitigen Legislaturperiode realistisch ?
- Welche Hürden müssten noch zusätzlich genommen werden, um die Gesetzesänderung zu ermöglichen ?
- Was kann getan werden, das Thema zu beschleunigen ?

Ich denke, dass diese Gesetzesänderung der richtige Schritt für die Bevölkerung ist, auch hinsichtlich der Tatsache, dass für Fahrzeuge kleiner als 3,5t Gesamtgewicht europaweit neben Deutschland nur noch in Luxemburg und Liechtenstein dieses Verbot derzeit gilt. Daher ist eine europaweite Angleichung u.a. sicherlich erfreulich.

Bitte informieren Sie mich darüber, insbesondere auch, was ich tun kann, damit diese Regelung schnellstens umgesetzt wird.

Danke im Voraus !
"

Ich selbst finde die Antworten auf diese Fragen im System leider nicht. In technischen Sachen kenne ich mich aus und kann durchaus qualifizierte Infos geben, sofern sie in meinen Sachbereich fallen. In Sachen Bürokratie, politische Abläufe und Beschlüsse sowie juristische Abwicklungen bin ich aber allenfalls Zaungast, und kann mir daher nur ungenügend ein realistisches Bild machen. Daher denke ich, dass meine Fragen für einen Sachkundigen sicher relativ einfach zu beantworten sind, sofern er/sie hinreichend Einblick in diesem speziellen Topic hat. Bleibt also abzuwarten, ob jemand hier im Forum diesen Einblick auch hat...

LG
Thomas
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