Sonntagsfahrverbot neu geregelt 22.5.2017 VwV-StVO

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14 Mär 2017 05:54 #31 von Blue Turtle
Ja, hoffentlich noch vor der Bundestagswahl 2017...

LG
Thomas
_____________________________________________________________
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10 Apr 2017 10:13 #32 von MAB
Hi,

Beschluß der Bundesrates am 10.03.2017:


"
TOP 82
85/17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
82: Ausführlicher Inhalt

Ausschusszuweisung Vk (fdf) - In

Beschlusstenor:

Zustimmung/Änderungen; Entschließung

Plenarprotokoll (PDF, 697KB)
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 82 (PDF, 72KB)
"

Wird wohl so mit kleinen Änderungen durchgehn.

MlG
MAB

Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!

Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
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02 Jun 2017 07:58 #33 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Sonntagsfahrverbot neu geregelt 22.5.2017 VwV-StVO
...any breaking news? :dry:

VG

Martin

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02 Jun 2017 16:59 - 02 Jun 2017 17:07 #34 von Schnaik
Die Bundesregierung hat den bereits weiter oben benannten Beschluss des Bundesrates inhaltsgleich als Änderung der VwV StVO übernommen. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 29.05.2017 erfolgt. Die VwV StVO regelt den § 30 StVO nunmehr so, dass er sich ausschließlich auf gewerbliche Fahrten bezieht. Den entsprechenden Passus findet Ihr ab Seite 8 (unterer Absatz). Nunmehr ist zwar die Verwaltungsvorschrift in unserem Sinne angepasst, die ja letztlich Vollzug und Verwaltung bindet, indes wurde der Wortlaut der StVO noch nicht dahingehend geändert. Insofern empfiehlt sich, eine Kopie des Bundesanzeigers dabei zu haben, da nicht anzunehmen ist, dass die Cops alle entsprechend informiert sind. Die kennen nämlich im Zweifel nur die StVO.

Der Vollständigkeit halber sollte man mal in den Beschluss des Bundesrates vom 10.03.2017 schauen. Dort (ab S. 9) sind die Hintergründe der Änderung der VwV StVO erklärt, also der Wille des Gesetzgebers. Das ist nicht ganz uninteressant, da die neue Formulierung der VwV StVO immer noch etwas schwammig daherkommt.

Da heisst es nämlich:
"...Anhänger (z.B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden..."

Da neigt man leicht dazu, die Änderung im Sinne der Verkehrsministerkonferenz zu verstehen und anzunehmen, dass hier nur besagte Sport- und Freizeitzwecke bundesweit geregelt werden sollen, um die unterschiedliche Behandlung in den einzelnen Bundesländern nunmehr abzuschaffen. Das "gewerblich noch entgeltlich" liest sich dann als zusätzliche Bedingungen der Sport- und Freizeitanhänger.

Das dem nicht so ist, zeigt die benannte Begründung im Bundesrats-Beschluss, welche deutlich macht, dass das Fahrverbot "ausschließlich für den gewerblichen LKW-Verkehr gelten soll".

Beide Dokumente findet Ihr im Anhang.

Vorschlag an die Mods: Vielleicht kann man das mal im Forum eine Zeitlang oben anpinnen. Dürfte deutlich mehr User interessieren, als bislang Zugriffe auf diesen Thread erfolgt sind. :prost:

Beste Grüße,
Maik

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Letzte Änderung: 02 Jun 2017 17:07 von Schnaik.
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02 Jun 2017 17:07 #35 von manfredsen
Schnaik, vielen Dank!

Einen Scheiss muss ich...
Sönke

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02 Jun 2017 17:18 #36 von Range-Rider
Aber einen Anhänger hintendran (z.B. so einen kleinen Baumarkthänger) mit dem ich privat z.B. Reifen von A nach B transportiere das darf ich dann Sonntags nach wie vor nicht? :ka:

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

Dateianhang:

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02 Jun 2017 17:52 #37 von Schnaik
Doch.

Der Begriff "Freizeitzweck" umfasst jetzt nicht mehr nur z.B. die Wohnwagen (wie in der engen Auslegung des Begriffes nach dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz), sondern bezieht sich auf alle privaten (nicht-gewerblichen) Fahrten, welche unentgeltlich erfolgen.

Die Abgrenzung wird im Einzelfall schwierig werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Cops dazu neigen, Fahrten mit gewerblich zugelassenen Zugfahrzeugen hier als Nicht-Privat zu deklarieren. Aber das muss abgewartet werden.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]

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02 Jun 2017 19:02 #38 von Tanki
Hallo Schnaik :cheer:

schön das du das so genau verfolgst, ich hatte zwar auch immer geschaut, aber den Tagesordnungspunkt nicht im Bundestag gefunden, und war schon ganz eintäuscht, das es nicht mehr vor dem Urlaub geklappt hätte.
Aber da habe ich es wohl einfach nur übersehen.

Vielen Dank noch einmal (ich finde es immer noch nicht - ist der Punkt überhaupt aufgeführt gewesen ?)

Jörg

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02 Jun 2017 20:03 - 02 Jun 2017 20:04 #39 von Schnaik
Du hast nichts übersehen. Da es sich nicht um ein Gesetz, sondern "nur" um eine Verwaltungsvorschrift handelt, ist zur Änderung kein förmliches Gesetzgebungsverfahren nötig. Die VwV ging also nie durch den Bundestag. Die Bundesregierung hat die Änderung dieser "Dienst- und Handlungsanweisung für die Exekutive" nach Beschluss der Länderkammer erlassen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 02 Jun 2017 20:04 von Schnaik.
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02 Jun 2017 21:30 #40 von Tanki
Ah - Danke :) :bussi:
:undweg:

VG Jörg

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