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Aufgrund des sehr hohen Eigengewichts unserer Pickups darfst du fast alles mit 100 durch die Gegend ziehen:
Vorausgesetzt Du hast einen PU mit Eintragung PKW oder M1, bei LKW oder N1 ist mit Anhänger immer max 80km/h.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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- BigPit
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Ich bin als Wohnwagenzerrer, aber auch als Wohnmobilist auch in dem/den entsprechenden Foren zu finden.
Vorsicht: Wo BigPit oder PitMobil draufsteht ist auch BigPit drinn
Ich kann bestätigen, dass man manchmal schon "kerngesund" sein muss um dort in den Foren Einige User zu ertragen.
Paar Gedanken noch zum Thema WoWa als solches.
Was den Händler anbelangt wo Du ursprünglich dänische Vorbesitzer vermutest, sehe ich da keinen Nachteil. Du kaufst bei dem ein FZG mit deutschen Papieren, vertraglich vereinbart zulassungsfertig.
Ebenso sollte es in der Preisklasse kein Problem sein die Dichtigkeit bestätigt zu bekommen. Wenn ein Händler Trockenheit / Dichtigkeit nicht bestätigen will = Finger weg. Es gibt genug gute WoWa...nur finden muss man sie halt.
Grundriss: Mit am wichtigsten.
Wir reisen auch nur zu 2 mit Hund und haben festgestellt, Platz ist nur durch noch mehr Platz zu ersetzen. Ihr habt ein absolut geeignetes Zugfahrzeug. Den Ranger interessiert es nicht ob ihr 1,8 To oder 1,2 To dahinter habt.
Kauft Euch was Euch gefällt.
Fleeetzt Euch in die Rundecke, Seitensitzghruppe war auch immer. Prüft und überlegt Euch ob Ihr es da mal 1-2 Tage bequem aushaltet, ein Regentief abwettern könnt. Prüft ob das Bett lang und vor allem Breit genug ist. Ich selber habe mir zuletzt genau deswegen WoWa mit Einzelbetten gekauft, die dann rausgerissen und ein 1,60x2m Querbett eingebaut.
Immer bedenken, im WoWa macht man Urlaub, sollte Kraft schöpfen können, daher sollte alles so bequem wie möglich sein. Auch will FRAU im Urlaub, urlaub haben. Bedenke auch die Ansprüche die von der Seite kommen. Ich hätte auf ganzer Linie verloren wenn meine bessere Hälfte sich nicht wohlfüht.
Das Thema Zuladung wurde angesprochen. Hier hapert es oft. Also Achtung!
Nochmal Achtung !!
Lasst Euch keinen 2,50er (Breite) WoWa aufschwatzen ! Klar auf normalen Land / Bundesstrassen / Autobahnen merkt man es nicht. Wollt Ihr jedoch nach Frankreich, Italien, ec. dann wird es schnell eng, sehr eng, bis ZU ENG !
Ich habe selbst bei den 2.30er WoWa oft mit dem Gedanken gespielt die an den Seiten mit Vaseline einzumatschen...flutscht besser durch Engpässe (in Frankreich und Italien wird geparkt, da fällt einem nix mehr zu ein).
Auch sehe ich selbst bei einer Aufbaulänge von 5.40m bis 5.60m die "Bequemgrenze" als erreicht. Mit dem 5,40er WoWa hatte ich nie Probleme auf den Plätzen. Bischen üben vorher und das rangieren klappt problemlos.
Der 5,60er war aber schon zuviel. Den mussten wir schon einige Male abhängen (Südfrankreich) und auf die Parcellen schieben. Hier wäre auf JEDEN Fall ein WoWa mit Mover anzuraten.
Tempo 100 Zulassung
Die habe ich bereits bei den letzten 2 WoWa nimmer gemacht und auch der Anhänger, auf dem wir hinter dem WoMo das Quad transportieren, hat die nicht mehr.
Es ist abhängig davon wo man wohnt, wo man hin will. Hier bei uns ist bis 19 Uhr fast durchgehend Überholverbot für FZG mit Anhänger.
Da nutzt mir Tempo 100 nix.
Man schwimmt mit Tempo 88kmh zwischen den LKW mit. Wo dann mal kein Überholverbot ist, lasse ich das Gespann mit knapp unter 100 rollen. Wenn ich geblitzt werde ist das Knöllchen erträglich. Ich wurde aber in den letzten 32 Jahren nicht geblitzt. Viel schneller wäre ich mit der 100er Zulassung auch nicht. Als wir die hatten war Tempomat 110 angesagt.
Das ist übrigens auch Reisegeschwindigkeit in Frankreich (wo man flotter dürfte). Egal ob WoWa, oder jetzt WoMo mit Anhäger, Tempomat 110 und laufen lassen.
Ich hoffe zur allgemeinen Verunsicherung beigetragen zu haben
Pit
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- manfredsen
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Einen Scheiss muss ich...
Sönke
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jetzt fahre ich immer um die 100 km/h und alles ist gut. Mit dem Überholverbot stimmt das schon. Es wird immer mehr. Aber da wo ich meistens langfahre, sind weite Strecken noch offen. Daher würde ich das immer wieder machen...
Gruß, René
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9. Ausnahmeverordnung zur StVO §18 sagt:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger- Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn...
Interpretiere ich dass es für alles <3.5t das selbst Tempo 100 fahren darf gilt, egal ob LKW oder PKW.
Mist, das mache ich ja ohne Anhänger schon die meiste ZeitMan schwimmt mit Tempo 88kmh zwischen den LKW mit. Wo dann mal kein Überholverbot ist, lasse ich das Gespann mit knapp unter 100 rollen.
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- p.rauch
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Zu erkennen ist das an dem 100er Schild mit Klebesiegel der Zulassungsbehörde hinten am KOM, ebenso wie hinten am Anhänger. Ein KOM mit 100er Zulassung darf also auch mit einem, für 100km/H zugelassenem, Hänger 100 fahren.
Ein LKW über 3,5t bekommt keine 100er Zulassung, darf somit auch mit 100er Hänger nur 80 fahren, und ein LKW mit Anhänger darf unabhängig von der Z.g.M. mit Anhänger auch nur 80.
Grüße Peter
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- bb
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für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) ....... 100 km/h, wenn...
interpretiere ich, dass ich mit meinem N1G Pickup incl. Anhänger mit 100km Zulassung auf ausgewiesenen deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit 100 fahren darf.
Oder sind N1 Fahrzeuge an irgendeiner anderen Stelle ausdrücklich aus der Gruppe "sonstige mehrspurige KFZ" ausgeschlossen?
Bernhard
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- p.rauch
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Bitte nicht falsch verstehen, ich bin bestimmt der letzte der Dir die 100 mit Anhänger nicht gönnt, aber interpretieren und auslegen von Vorschriften und Gesetzen steht dem normalo nun mal nicht zu, das macht der Richter nach der Anzeige.
Und ein Fahrzueg der Klasse N ist und bleibt nun mal ein LKW.
Noch eine Enschränkung ist übrigens auch gültig wenn Du mit Anhänger fährst, nämlich das Verkehrszeichen Nr.277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem z.g.G. über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger, ausgenommen PKW und KOM.
Beteudet im Klartext, der Ranger darf überholen, aber sein Anhänger nicht.
Hat hier auch mal einer geschrieben, daß er das zahlen mußte.
Grüße Peter
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- bb
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Ich habe mich von der Formulierung verwirren lassen.
Dann habe ich noch gefunden:
Wird die Geschwindigkeit mit Anhänger außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 16 bis 20 km/h überschritten, drohen 70 € Bußgeld sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Bisher habe ich Glück gehabt und in Zukunft werde ich Anhänger mit maximal 95 km/h bewegen. Gut, dass sich beim Navara Tempomat auch eine Höchstgeschwindigkeit eingeben läßt.
Es hat aber auch Vorteile!
Die Reifen dürfen älter als 6 Jahre sein und es braucht auch keine Antischlingerkupplung, wenn man nach einem gebrauchten Wohnwagen sucht.
Bernhard
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