Erfahrungsberichte - Austausch PKW Zulassung

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27 Mär 2018 13:29 #1 von high_sider
Erfahrungsberichte - Austausch PKW Zulassung wurde erstellt von high_sider
Hallo,

ich werde mich mal kurz hier vorstellen, da ich noch keinen PU habe und sich dies erst anhand diesen Thema entscheiden wird. Sollte ich dann in naher Zukunft keinen Viano mehr fahren, sondern einen Navara werde ich das ganze im Vorstellungsthreat ausführlicher wiederholen.

Also kurz und knapp: Hallo, bin Alex, ein wenig über dreißig und Schwabe ;)

Nun werden die ersten schon die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und meinen das ich die Suchfunktion nicht kenne. Allerdings habe ich, soweit ich es gefunden habe, alles annähernd zum Thema PKW-Zulassung gelesen. Falls ich was überlesen oder nicht gefunden haben sollte dürft ihr mich gerne dorthin verweisen, allerdings verliefen da einige Threats in alle nur erdenklichen Richtungen aber nicht zu dem was mich eigentlich interessiert.

Also wissen will ich eigentlich nur ob, wie, wann jemand, vor nicht all zu langer Vergangenheit es bewerkstelligen konnte das nicht mehr N1G sondern M1G im Fahrzeugschein steht. Gerne nehme ich sämtliche Info`s von Leuten die mit Thema Erfahrungen sammeln konnte auch per PN an.

Warum ich das will, ich will es einfach. Ich möchte auch vorbeugen das mir jetzt jemand Vor- und Nachteile von LKW vs. PKW, sei es Steuer, sei es Versicherung aufzählt. Und ja ich habe das mit der Umschlüsselung auf BE kapiert.

Für mich ist ein K.O.-Kriterium das Sonntagsfahrverbot als Gespann, oder allg. Verbote die ich als PKW nicht habe. Ich weiß auch über die Ausnahmen (Sport und Freizeit) bescheid und denke auch das die Chance "blöd" erwischt zu werden gering ist.

Aber für mich ist der Worstcase, irgendwo im (EU)Ausland zu stehen und mit der dort heimischen Obrigkeit Diskussionen zu führen. Am besten noch Samstagsnacht, mit zwei kleinen Kindern im Auto, eine Schweine Kohle loswerden, nicht verstanden zu werden (wollen) und schlimmsten Falles noch die Weiterfahrt bis Sonntag Abend 22Uhr untersagt zu bekommen.

Also, an die Leute die ihren Pickup, egal welcher Marke im letzten Jahr, oder vorletzten, irgendwie, irgendwo als PKW (M1G) umgeschlüsselt oder zugelassen bekommen haben, oder es versucht haben (selbst wenn es nicht funktioniert hat). Füttert mich Bitte mit Infos.

Vielen Dank

Alex

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27 Mär 2018 16:55 #2 von Tanki
Hallo Alex,

also inzwischen sollte es keine Probleme mehr mit einem Fahrverbot am Wochenende geben,
Deutschland ist das einzige Land was eine Betrachtung mit Anhänger hat.
Siehe hier :
www.lkw-auskunf....html
Sonst gilt es scheinbar erst aber 3,5 to ZZG, also ist der normale PU damit raus.
In D wurde das Sonntags/Ferien Fahrverbot letzes Jahr für alles Bundesländer einheitlich gekippt,
zummindest für den nicht gewerblichen Verkehr.

"2. Die Verwaltungsvorschrift „Zu § 30 Absatz 3“ wird wie folgt gefasst:
„Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit
Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der
Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder
Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter
Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit
Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und
diese nicht entgeltlich erfolgen."

Die Seite 8 und 9 habe Ausgedruckt im FZ liegen, um sie bei Bedarf auch zeigen zu können, da nicht alle Ordnungshüter auf dem neusten Stand sind. Die Erfahrung habe im September letzten Jahres gemacht, als ich auf der AB von der Polizei angehalten wurde (mit Wohnwagen) . dort habe ich dann die Bekanntmachung gezeigt und konnte weiterfahren...

Aus meiner Sicht gibt es für einen LKW nur das die Unterscheidung/Einschränkung beim Überholverbot(auch da gibt es wohl andere Urteile) wenn das LKW Überholverbot gilt.
Ansonsten sehe da keine Nachteile mehr....

VG Jörg
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27 Mär 2018 18:40 #3 von PIPDblack
So sieht’s aus.....aber er wollte ja nicht darüber diskutieren.:silly:

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE

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27 Mär 2018 18:55 #4 von bb
Reine Info, keine Diskussion:
M1 Zulassung gibt es für PU nicht und wird es vorerst wohl auch nicht mehr geben, weil die Abgaswerte bei PU nicht für M1 hinreichen.
Nur bei Umbau zum Wohnmobil gibt es eine Option, denn Wohnmobile werden in der EU grundsätzlich als M1 Sonder KFZ geführt. Wie weit Wechselaufbauten mit Wohnkabine noch zulassungsfähig sind, weiß ich nicht.

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30 Mär 2018 16:39 #5 von p.rauch
Eine Umschlüsselung auf PKW von Euro 6 Pickup´s wird derzeit (meines Wissens) nur für den Ranger 3,2L Doka angeboten.

Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad

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