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Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
- lucker543
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01 Okt 2020 19:23 #1
von lucker543
Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug wurde erstellt von lucker543
Mahlzeit Freunde,
Ich will mir nun den ersten Ranger zulegen und habe mein Auge auf den Ford Ranger 2.2 110Kw/150PS (AAG) Doppelkabine geworfen. Sprich, ein älteres Modell.
Ich habe mich im Vorfeld so gut es geht über sämtliche Details informiert.
So auch über die Umschlüsselung zum Pickup.
Die DEKRA Stelle die dies für mich machen würde braucht Fahrzeugbrief I und II sowie das Fahrzeug selber.
Nun wurde mir jedoch von einigen Stellen eröffnet, dass die Umschlüsselung auch scheitern kann wenn das Fahrzeug nicht den "Vorgaben" entspricht.
Es könnte mir auch keiner eine Auskunft geben welches Modell ich nun problemlos umschlüsseln lassen kann.
Nach meinem jetzigen Informationsstand würde ich den Ranger kaufen, zur DEKRA fahren und müsste hoffen und beten das das Fahrzeug umgeschlüsselt werden kann.
Ich verstehe das man bei Singles, Extras und Doppel einen offensichtlichen Unterschied macht. Aber inerhalb eines Fahrzeugmodels?
Ich bin trotz Recherche etwas verloren.
Ich will mir nun den ersten Ranger zulegen und habe mein Auge auf den Ford Ranger 2.2 110Kw/150PS (AAG) Doppelkabine geworfen. Sprich, ein älteres Modell.
Ich habe mich im Vorfeld so gut es geht über sämtliche Details informiert.
So auch über die Umschlüsselung zum Pickup.
Die DEKRA Stelle die dies für mich machen würde braucht Fahrzeugbrief I und II sowie das Fahrzeug selber.
Nun wurde mir jedoch von einigen Stellen eröffnet, dass die Umschlüsselung auch scheitern kann wenn das Fahrzeug nicht den "Vorgaben" entspricht.
Es könnte mir auch keiner eine Auskunft geben welches Modell ich nun problemlos umschlüsseln lassen kann.
Nach meinem jetzigen Informationsstand würde ich den Ranger kaufen, zur DEKRA fahren und müsste hoffen und beten das das Fahrzeug umgeschlüsselt werden kann.
Ich verstehe das man bei Singles, Extras und Doppel einen offensichtlichen Unterschied macht. Aber inerhalb eines Fahrzeugmodels?
Ich bin trotz Recherche etwas verloren.
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- Büschmopped
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01 Okt 2020 21:33 #2
von Büschmopped
L200 KA0t Doka Intense, 178 PS.
Büschmopped antwortete auf Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
Entscheidend sind die Felder J und 4 im Schein. Da muss N1G und BA stehn um ihn umschlüsseln zu können.
L200 KA0t Doka Intense, 178 PS.
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- lucker543
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02 Okt 2020 08:31 #3
von lucker543
lucker543 antwortete auf Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
Also sollte ich bei dem Gebrauchtwagen auf die 2 Eintragungen achten.
Sind die Schlüssel dort nicht eingetragen ist also eine Umschlüsselung nicht möglich?
Und generelle Aussagen zu Vorgaben für eine erfolgreiche Umschlüsselung? Gibt es die? Maße o.ä. die zwingend notwendig sind?
Konnte dazu bisher nichts finden.
Die DEKRA meinte sie brauchen dafür auch das Fahrzeug um zu entscheiden ob die Umschlüsselung möglich ist. Demnach scheint es ja mehr Faktoren zu geben als nur die 2 Eintragungen oder wurde ich da falsch beraten?
Sind die Schlüssel dort nicht eingetragen ist also eine Umschlüsselung nicht möglich?
Und generelle Aussagen zu Vorgaben für eine erfolgreiche Umschlüsselung? Gibt es die? Maße o.ä. die zwingend notwendig sind?
Konnte dazu bisher nichts finden.
Die DEKRA meinte sie brauchen dafür auch das Fahrzeug um zu entscheiden ob die Umschlüsselung möglich ist. Demnach scheint es ja mehr Faktoren zu geben als nur die 2 Eintragungen oder wurde ich da falsch beraten?
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- PIPDblack
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02 Okt 2020 09:00 - 02 Okt 2020 09:01 #4
von PIPDblack
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
PIPDblack antwortete auf Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
Oft und gern redet man hier und auch auf den Prüfstationen an einander vorbei.
Zum Thema "BE" gibt es hier einen großen Thread, der keine Wünsche offen läßt.
Oft und gern ist das BE aber unbekannt und man faselt noch von den alten und allgemeingültigen LKW-Vorgaben zur Gewichtsbesteuerung. Selbst wenn BE bekannt ist, kommt immer noch der Hinweis, das es mit der Gewichtsbesteuerung nichts werden würde. Das muss man dann ignorieren.
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden, weil der Prüfer dokumentieren muss, dass es ein "offener Kasten" ist.
Aber wie gesagt: alle Infos findest du genauestens in dem großen BE-Thread.
Zum Thema "BE" gibt es hier einen großen Thread, der keine Wünsche offen läßt.
Oft und gern ist das BE aber unbekannt und man faselt noch von den alten und allgemeingültigen LKW-Vorgaben zur Gewichtsbesteuerung. Selbst wenn BE bekannt ist, kommt immer noch der Hinweis, das es mit der Gewichtsbesteuerung nichts werden würde. Das muss man dann ignorieren.
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden, weil der Prüfer dokumentieren muss, dass es ein "offener Kasten" ist.
Aber wie gesagt: alle Infos findest du genauestens in dem großen BE-Thread.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
Letzte Änderung: 02 Okt 2020 09:01 von PIPDblack.
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- lucker543
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02 Okt 2020 09:07 - 02 Okt 2020 09:12 #5
von lucker543
lucker543 antwortete auf Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
Ah, Interessant. Dankeschön.
Ich habe hier im Forum auch einen Beitrag mit einer verlinkten PDF "Prüfung navh §13 FZV zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere" gefunden und prompt heruntergeladen. Also sprich eine erfolgreiche Umschlüsselung eines Users.
Somit kann ich mich auf meinen 2.2er 110Kw/150PS stürzen und den Weg danach zur DEKRA antreten?
Ist der Gebrauchtwagen jedoch vorher als PKW zugelassen, dann wird das mit der Umschlüsselung also nichts? Er muss also schon als LKW zugelassen sein (BA) um ihn dann nach Kauf zu (BE) umzutragen?
Ich habe hier im Forum auch einen Beitrag mit einer verlinkten PDF "Prüfung navh §13 FZV zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere" gefunden und prompt heruntergeladen. Also sprich eine erfolgreiche Umschlüsselung eines Users.
Somit kann ich mich auf meinen 2.2er 110Kw/150PS stürzen und den Weg danach zur DEKRA antreten?
Ist der Gebrauchtwagen jedoch vorher als PKW zugelassen, dann wird das mit der Umschlüsselung also nichts? Er muss also schon als LKW zugelassen sein (BA) um ihn dann nach Kauf zu (BE) umzutragen?
Letzte Änderung: 02 Okt 2020 09:12 von lucker543.
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- Rooster55
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02 Okt 2020 22:27 - 02 Okt 2020 22:27 #6
von Rooster55
Rooster55 antwortete auf Erstkauf - Umschlüsselung - Fahrzeug
Hallo,
den Fred, den PIPDblack meint ist hier .
Es geht dabei um eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung. nach §13 Abs.1 FZV
Umschreibung ruft bei manchen Prüfer einen großen Schrecken hervor, so dass sie sich sträuben.
den Fred, den PIPDblack meint ist hier .
Es geht dabei um eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung. nach §13 Abs.1 FZV
Umschreibung ruft bei manchen Prüfer einen großen Schrecken hervor, so dass sie sich sträuben.
Letzte Änderung: 02 Okt 2020 22:27 von Rooster55.
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