265/70 R17 Auf Originalfelgen

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29 Apr 2016 13:31 #31 von AmStaff
AmStaff antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Ohne Worte :bash:

Einzelabnahme nach Paragraph 21 dürfen:

In den alten Bundesländern nur der TÜV durchführen und

In den neuen Bundesländern nur Dekra

Gruß Torsten
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29 Apr 2016 14:40 #32 von Falli
Falli antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Ja ohne Worte hier in Mönchengladbach Neuss und Düsseldorf keine Chance.
Dekra wäre schön gewesen, fahre hier zu einer stadion seit 15 Jahren hin auch mit unseren Oldtimern, teilweise Bj. 41, nie Probleme. Haben den Jungs das erzählt mit dem Ranger, die meinten auch unfassbar, würden die sofort eintragen dürfen Sie aber leider nicht...

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29 Apr 2016 15:02 #33 von besse
besse antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Hat hier jemand die 30er H&R Platten zusammen mit 265/70 R17 drauf und eingetragen ?

Gruß
Thomas
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29 Apr 2016 16:49 #34 von Xenator
Xenator antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Ich hatte mal 265/65 R17 mit den 30er Platten drauf.

Bei mir stand drinnen das man zusätzliche Radabdeckung braucht. Bin dann einfach mal auf gut glück zum TÜV gefahren und es wurde problemlos ohne eingetragen. Die Räder haben bündig abgeschlossen.

Jetzt hab ich 285/70 R17 mit verbreiterungen und 30er Platten - auch das wurde eingetragen.

Such dir n andern TÜV oder frag mal bei Andi Hurter nach, der kennt sich aus!

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29 Apr 2016 19:24 #35 von Falli
Falli antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bei Hurter nur mit Höherlegung

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29 Apr 2016 20:45 #36 von Cip
Cip antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Problem ist, dass die Eintragung heute nicht mehr reicht!!!

Wenn die Rennleitung der Meinung ist, dass die Räder zu weit raus stehen und das Fahrzeug zur Begutachtung sicher stellen, hat man so richtig die Arschkarte :rote_karte:

Ich hatte ja zunächst auch auch mit den Eibach Platten geliebeugelt und diesbezüglich mit dem Sachverständigen vom Tüv Bielefeld gesprochen.

Abgesehen davon, dass er mir die Platten ohne zusätzliche Verbreiterungen auch nicht eingetragen hätte.
Zitat:"Wenn Verbreiterungen im Gutachten drin stehen, dann sind die auch zu verbauen!!!"

Zeigte er mir einen eingezäunten Bereich auf dem Gelände mit vier Fahrzeugen drauf.

Die Fahrzeuge wurden alle durch die Polizei sichergestellt und sind zur Nachbegutachtung dort. Alles Fahrzeuge mit Veränderungen und Eintragungen von gutmütigen Prüfern.

Also!!! Eine Eintragung nützt nix bei offensichtlich widrigen Veränderungen!!!

Den Stress will keiner!!!
Das Fahrzeug ist Tage wenn nicht sogar Wochenlang weg. Kosten für das Gutachten!! Anzeige durch die Polizei!!!

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik

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02 Mai 2016 12:45 #37 von Xenator
Xenator antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Wem wurde denn schon mal das Auto hier aus dem Forum beschlagnahmt wegen sowas?
Die Polizei guckt doch ehr bei der laut, breit & tief Fraktion hin.

Jeder mit zwei Augen im Kopf sollte selbst sehen ob seine Räder jetzt über stehen oder nicht, oder?
Ich hatte nie Stress mit der Rennleitung - warum auch - standen ja nicht über mit 265er und 30er Platten - ohne Verbreiterung.

Unterm Strich muss es jeder für sich selbst entscheiden ob er das vermeintliche Risiko eingehen will.

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02 Mai 2016 13:30 #38 von besse
besse antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
Jippy,
die 30er Platten sind nun Drauf. :freuen:
Überstehen würde ich das jetzt nicht nennen aber sind schon deutlich rausgerückt.

Gerade bei Triptec die einfachen Verbreiterungen bestellt. Mal sehen ob das für die Tüv-Prüfer ausreichend ist.
Laut Gutachten müssten es ja x=40mm sein bei den 30mm Spurplatten.

Sinn oder Unsinn wenn man das rein technisch/mathematisch sieht lasse ich mal außen vor. :ka:

Ist jetzt aufgrund der größeren Reifen wieder ne Einzelabnahme fällig?
Im H&R Gutachten sind ja nur die Reifen bis 265/65 R17 drinne.
Im Absatz bzw. unter Punkt H2 steht dazu:




Sind damit jetzt größere Reifen als im Gutachten stehen gemeint oder nicht?


LG
Thomas
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03 Mai 2016 21:50 #39 von AmStaff
AmStaff antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
In Felgengutachten steht immer der höchst zulässige Umfang der auf der Felge gefahren werden darf, Probleme gibt es dann evtl bei der original Felge, da gibt es nichts zu,
aber wie immer auch abhängig von dem Prüfer
Das andere Problem ist ein Festigkeitgutachen wenn Du mit Felge und SPV über 4% Verbreiterung kommst.

Gruß Torsten

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03 Mai 2016 22:36 #40 von bagmaster
bagmaster antwortete auf 265/70 R17 Auf Originalfelgen
BFG KO2 in 265/70R17 auf Original Limited Felge heute abnehmen lassen.
In 20min ohne Diskussion erledigt.

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