Sondergenemigung f?r Sporth?nger???

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09 Mai 2006 18:21 #1 von Thor80
Sondergenemigung f?r Sporth?nger??? wurde erstellt von Thor80
Hallo

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Wir wollen uns einen Nissan Navara kaufen und haben das Problem, dass er als LKW angemeldet sein muss, da die Pritsche zu lang ist.
F?r LKW besteht aber ein Sonntagsfahrverbot mit H?nger.
Da wir aber Turnierreiter sind und am Wochenende einen Pferdeh?nger ziehen m?ssen, ist das f?r uns keine L?sung.
Ich habe geh?rt, dass es einen Sondergenemigung f?r Sporth?nger gibt.
Wie ist das und wo kann ich das nachlesen?

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09 Mai 2006 23:43 #2 von Henry
Hei?t "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchf?hrung von Transporten an Sonn- und Feiertagen (??46 Abs. 1, 30 Abs. 3 StVO)"

Gibts bei der Zulassungsstelle, dem Ordnungsamt oder dem Verkehrsamt. Je nach Bundesland. Manchmal entscheidet das Regierungspr?sidium. Nach Grundsatz e) "Bef?rderung von Pferden zu Reitsportveranstaltungen" ist der Antrag zu genehmigen.

Kostet Mindestgeb?hr der Verwaltung also 25 Euro in Sachsen.

Wird oft nur befristet erteilt und mu? dann j?hrlich neu beantragt und bezahlt werden.

Achtung Falle: Nur Anh?nger oder nur Zugfahrzeug und nicht Anh?nger und Zugfahrzeug beantragen, sonst gibt das Probleme bei Mietwagen oder Fahrzeug- oder Anh?ngerwechsel. Und auch beim Verborgen des H?ngers. Antr?ge mit Zugfahrzeug und Anh?nger gelten dann nur f?r genau diese Kombination.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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10 Mai 2006 19:27 #3 von Thor80
Thor80 antwortete auf Sondergenemigung f?r Sporth?nger???
Damit ist uns echt sehr geholfen.

Viel mehr ist nich zu sagen :-)

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