Bin hier neu/ Habe wiederspruch beim FA eingeleg

  • Eule.Claudia
  • Autor
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Fresh Boarder
Mehr
05 Sep 2006 10:45 #1 von Eule.Claudia
Bin hier neu/ Habe wiederspruch beim FA eingeleg wurde erstellt von Eule.Claudia
Habe einen Nissan D40 Double Cap
Habe ihn bei meiner Versicherrung( Huk Coburg) nur als LKW zugelassen bekommen, man hat mir gesagt ich m?sste ihn sonst Ablasten lassen,was mit Zus?tslichen Kosten verbunden w?re. dadurch habe ich nun den Nachteil das ich Sonntags nicht mit meinem Wohnwagen fahren darf. Vom FA kam dann der Steuerbescheid f?r Pkw 401,00 Euro. Also wiederspruch da mir keine Pers?hnlichen Nachteile entstehen d?rfen. Deutschland und Sein Dschungel. Hat das schon mal jemand versucht????
Mfg Claudia

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
05 Sep 2006 11:57 #2 von rewi
Ich f?rchte mit der Steuer wirst Du in NRW kaum Gl?ck haben, weil Ladefl?che zu kurz. Wie w?rs mit 'ner Umschreibung zum PKW da hast Du auch keine Probleme mehr mit dem Wohnwagen.

Gruss Reinhold

Im L200 Club

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Eule.Claudia
  • Autor
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Fresh Boarder
Mehr
05 Sep 2006 16:26 #3 von Eule.Claudia
Hallo Reinhold
Danke erst mal f?r deine Antwort.Wollte ihn bei der Versicherrung als Pkw zulassen,w?rde dies auch gerne machen aber ohne ihn abzulasten. Habe mich mittlerweile hier auch schon ein wenig umgesehen das es wohl auch ?ber ein gutachten vom T?v geht wenn man ein Hardtop drauf hat. Ich habe nun mittlerweile auch schon ein Hardtop was auch schon durch den T?v abgenommen wurde. Es w?re durchweg die g?nstigere L?sung f?r mich da ich bei der Versicherrung gute 1000 Euro sparen w?rde,und auch das l?stige Sonntagsfahrverbot wegfallen w?rde. Weist Du wie das mit der zus?tzlichen Motoraumd?mmung aussieht. Aber ganz nebenbei nervt mich das ganze Theater Hier in Deutschland sowieso,Hier weis der eine doch nicht mehr was der andere macht. So denke ich das hier mal eine vern?nftige Rechtsprechung her muss. Es kann nicht angehen das im Brief eindeutig eine Scl?sselnummer f?r einen Lkw angegeben ist,aber das FA sich dar?ber hinwegsetzt. Aber warum nicht zweimal kassieren wenn sich keiner zur Wehr setzt. Denn der Einfuhrzoll f?r Lkw`s ist h?her als beim Pkw und der wird auch an den Kunden weitergegeben.
Mfg Claudia

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Eule.Claudia
  • Autor
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Fresh Boarder
Mehr
05 Sep 2006 16:45 #4 von Eule.Claudia
Hier mal ein kleiner Auszug des Schreibens meines Anwalts an das FA....
Das Fahrzeug ist bereits bauartbedingt nicht anders anzusehen,da es auf einen Leiterrahmen aufgebaut ist. Es gibt keinen einzigen Pkw,der auf einen Leiterrahmen Aufbaut. Die Leiterrahmen-Bauweise ist bereits vor dem 2.Weltkrieg f?r Pkws aufgegeben worden. Sie stammt aus der Kutschenzeit und wird nur noch bei Lkws verwendet.
Mfg Claudia

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
05 Sep 2006 18:34 #5 von rewi

Das Fahrzeug ist bereits bauartbedingt nicht anders anzusehen,da es auf einen Leiterrahmen aufgebaut ist. Es gibt keinen einzigen Pkw,der auf einen Leiterrahmen Aufbaut. Die Leiterrahmen-Bauweise ist bereits vor dem 2.Weltkrieg f?r Pkws aufgegeben worden. Sie stammt aus der Kutschenzeit und wird nur noch bei Lkws verwendet.


Wenn man einen Suzuki Samurei, zum Beispiel, auch als LKW ansieht mag das vielleicht stimmen. :D

Mit der Motord?mmung kann ich Dir nicht weiterhelfen, frag doch mal den Schrauber Deines Vertrauens.

Gruss Reinhold

Im L200 Club

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
06 Sep 2006 17:46 #6 von Rudi
Hi Claudia

Die ganzen von dir genannten Begr?ndungen sind eigentlich alle richtig.
Ich k?nnte dir noch ein paar aufz?hlen.

Nur ,dieses Thema ist fast schon so alt wie der B?hmerwald.
Genau genommen seit 1996 --- sind mittlerweile volle 10 Jahre

Dem FA ist es sch...-egal mit welchen Begr?ndungen du ankommst.

Die begr?nden das mit dem objektiven Erscheinungsbild , d.h. Ladefl?che kleiner als Fahrgastraum = PKW , BASTA

Wurde in den letzten Jahren leider auch so von einigen Gerichten best?tigt.

Ich pers. seh z.Z. eigentlich nur eine M?glichkeit.

Schau da mal vorbei
http://www.proallrad.com/verein.php?modus=SUB|0|0

Lies alles genau durch und entscheide selbst.

Eine Erfolgsgarantie gibts nat?rlich nicht ,aber immer noch besser als nichts zu tun.
So leicht soll man es unseren Geldeintreibern nicht machen

Gru? Rudi

Gruß Rudi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: ElkiOffRoad-Ranger
Ladezeit der Seite: 0.044 Sekunden