Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
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Ist das dann auch ein Pkw?
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Ranger OD schrieb: Was machen die denn bei einem VW Doka (6 Sitzplätze) mit kurzer Pritsche?
Ist das dann auch ein Pkw?
In Essen war es einer, solange das Finanzamt zuständig war. Ob sich das jetzt geändert hat, weiß ich nicht.
Bernhard
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chevy63 schrieb: Moin,kann mir mal jemand erklären warum ein 1.5 kabiner nach gewicht besteuert wird?Ich habe zwar meine notbank hinten noch drin,wollte mein RA noch mal anrufen und fragen ob es was bringt wenn ich die rausnehme,zum TÜV fahre und die sitzplätze austragen lasse.Warte schon seid 6 monate auf ein termin beim Finanzgericht
Bei meinem Ranger 2AW 1,5 Cab war erst nach der Austragung der 2 Notsitze der Weg frei für die Gewichtsbesteuerung. Das war aber früher von FiAmt zu FiAmt anders. Wie der Zoll heute damit verfährt, ist mir noch nicht bekannt.
Bernhard
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- Ranger OD
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chevy63 schrieb: Moin,kann mir mal jemand erklären warum ein 1.5 kabiner nach gewicht besteuert wird?
Beim Ford Ranger 1,5 Cab ist die Ladefläche länger als der Fahrgastraum und damit Lkw Steuer. Außerdem kann man diesen auch nicht als Pkw um schlüsseln!
VW z.B. hat eine eigene Lösung für den Doka's, da werden die hinteren Sitze samt Gurte ausgebaut und eine Trennwand hinter dem Fahrersitz eingebaut. Dann wird der auch steuerlich als Lkw behandelt.
Ich persönlich finde es eine unverschämte Beamtenwillkür, von Fall zu Fall zu entscheiden! Wenn das KBA ein Fahrzeug als Pkw oder Lkw einstuft, so hat die Besteuerung auch dementsprechend ohne wenn und aber zu erfolgen!!!
Wir als Fahrzeughalter haben mit der Einstufung ja auch die Konsequenzen zu tragen. (Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, höhere Kfz Versicherung, 1. HU schon nach 2 anstatt nach 3 Jahren u.s.w.)
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- chevy63
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Beim Ford Ranger 1,5 Cab ist die Ladefläche länger als der Fahrgastraum und damit Lkw Steuer. Außerdem kann man diesen auch nicht als Pkw um schlüsseln!
Bei meine chevy ist der ladefläche auch länger,von daher auch die über 6 meter länge, trotzdem will das FA meiner nicht als LKW versteueren,obwohl hier ein dodge ram fährt,kurze ladefläche,als LKW.
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- Vaddi
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Redneck schrieb: Wenn Du einen 1,5 Kabiner hast, dann sollte der auch nach Gewicht besteuert werden.
Hallo Jürgen!
Sollte... Kannst du denen das mal erklären, was sie tun "sollten"? Oder renne ich jetzt nur zum Gericht, weil "jemand" absichtlich nicht tut, was er "sollte"?
Wenn ich meine Sache "gewinne", dann habe ich mir vorgenommen, eine saftige Beschwerde an das Finanzministerium zu schicken, weil das alles ja nur Verschwendung von Steuergeldern sein kann, wenn eine Behörde vor Gericht zieht, wo sie doch wissen müssten, wie das zu laufen hat. Deine Selbstverständlichkeit von wegen ein 1,5 Kabiner "sollte" nach Gewicht besteuert werden, teilen leider nicht alle deiner Kollegen, was vielen Leuten Ärger und Aufwand bringt.
Ist nichts Persönliches, das weißt du. Scheenes WE.
Gruß aus Berlin - © Vaddi
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- Redneck
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Du hast völlig recht. Leider haben wir gerade im eigenen 4x4-Club einen, dessen 1,5-Kabiner nicht nach Gewicht versteuert werden soll! Unverständlich, mal sehen, was man noch tun kann...
Man sagte uns, es wird alles 1:1 übernommen... Leider scheint das nicht überall so zu sein! Aber noch ist nicht alles verloren, dank der Hilfe hier im Forum und des Vorbesitzers des Rangers wird vielleicht doch noch Gerechtigkeit Einzug halten, mal sehen...
Natürlich weiß ich, daß es nichts persönliches ist, keine Sorge! Ich bin auch Pickupfahrer und deshalb teile ich die Auffassung mancher Kollegen üüüüberhaupt nicht!
Liebe Grüße nach Berlin, Jürgen
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2 bis 3 Sitzplätzen in einer Reihe und Pritsche oder Kasten mit Trennwand: LKW
mit 4 und mehr Sitzplätzen: PKW
1,5 Cab mit mehr als 2 Sitzplätzen (egal ob nutzbar oder nicht): PKW
Doppelkabiner in Pickup Style: immer PKW
Die Länge oder Fläche der Pritsche galt nur als ein Kriterium neben anderen persönlichen Eindrücken der Beamten. D. h.: reine Willkür
Zuladung über Leergewicht - könnte vielleicht doch ein LKW sein (gibt es aber unter 3,5t nicht)
Höchstgeschwindigkeit über 120 km/h - PKW Vermutung
Einen befreundeten Gartenbauer rettete auch der Fahrtenschreiber in der Doka nicht vor PKW Besteuerung, die übrigens auch bei seinem VW T5 Doppelkabiner festgestellt wurde.
Daher war auch mein Ranger 2AW 1,5 Cab ein PKW, bis die hinteren Sitze und Gurte ausgetragen waren. Finanzamt und Gericht waren 2012 mit keinem Argument zu überzeugen.
Bernhard
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