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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- Helmut
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es irgendwelche Probleme.
Ford Ranger Wildtrak Doka 3.2 AM
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- EDK
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"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
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- DH34
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Aktuell stehe ich als Pickup Neuling vor einigen Fragezeichen was die Besteuerung anbelangt.
Mein Navara D40 DC aus 2015 ist als Lkw zugelassen.
Also wird er auch so besteuert, dachte ich.
FALSCH gedacht.
Das liebe Hauptzollamt Gießen hat ihn mal eben als Pkw berechnet weil er fünf Sitzplätze hat.
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Scheiß?
Manchmal kotzt mich die deutsche Bürokratie echt an.....
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- manfredsen
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Hast du die Suchfunktion benutzt?
Zu dem Thema gibt's hier schon diverse Themen. Da findest du alle Informationen.
Und unter "Kleinanzeigen" wird deine Frage wohl auch untergehen....
Einen Scheiss muss ich...
Sönke
Ford Ranger DoKa Wildtrak; 2016er 2,2l Aut.; BE
8,5x17" Avventura ET25; 265/70R17 Cooper Discoverer AT3 4S
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- OffRoad-Ranger
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ich hab das mal hierher verschoben.
Da kannst du dich auch gleich mal durch die Beiträge lesen.
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
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5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- Kuga Kalle
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Seit einer Woche versuche ich im Umkreis von Köln eine Umschreibung auf BE vorzunehmen.
Ich kann nur bestätigen das es hier in NRW nicht funktioniert. Auf die Frage warum. . wird nicht eindeutig geantwortet.
Trotz der ganzen Ausdrucke die ich hier so an die Hand bekommen habe. Danke noch mal an alle.
Werde es aber weiter versuchen..
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- Schnaik
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Kuga Kalle schrieb: Ich kann nur bestätigen das es hier in NRW nicht funktioniert. Auf die Frage warum. . wird nicht eindeutig geantwortet.
Mir ist ja klar, dass sich die ein oder andere Prüfstelle verweigert, die Umschlüsselung vorzunehmen, aber es muss doch ein rechtsverbindlicher Grund genannt werden. Man hätte doch auch das Anrecht auf einen negativen Bescheid. Aus diesem würden dann die Versagensgründe schriftlich hervorgehen - so ähnlich wie bei der nicht bestandenen Hauptuntersuchung.
Der kostet dann zwar auch um die 30 Euro, aber man hätte etwas Verbindliches in der Hand. Die Fahrzeuge erfüllen die durch das KBA benannten Voraussetzungen. Das KBA ist als Bundesbehörde direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt und insofern weisungsbefugt. Wenn man dann dem Sachverständigen lieb und freundlich erklärt, dass man dieses Schreiben zur Bewertung an das KBA schickt, wäre ich mal auf die Reaktion gespannt. Der TÜV/die Dekra haben hier überhaupt keinen Ermessensspielraum!
Darüber hinaus sind TÜV und Dekra als sogenannte "Beliehene" Institutionen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (ausgewählte hoheitliche Verwaltungsaufgaben) im Sinne des § 1 IV VwVfG wahrnehmen.
Insofern ist jeder Bescheid von denen, insbesondere eine schriftliche und begründete Ablehnung einer Umschreibung, ein Verwaltungsakt, gegen den das Widerspruchsverfahren eröffnet werden kann. Aus diesem Grunde hat hier wahrscheinlich noch keiner eine schriftliche und begründete Ablehnung erhalten.
Besteht mal auf eine schriftliche und rechtsmittelfähige Begründung, auch wenn sie ein paar Euro kostet!
Und solche Aussagen, dass die Umschreibung keinen Sinnmacht, weil sich die Steuer nicht ändert, verbieten sich aus Sicht des Sachverständigen. Die Steuerbemessung ist der nächste Schritt und obliegt den zuständigen Hauptzollämtern. Der Grund für Euer Umschlüsselungsinteresse hat den TÜVi nicht zu interessieren.
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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- Rooster55
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- Axel
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ich zitiere mich mal selbst.
Du kannst den TÜV Onkel nach der Berichtigung fragen, aber ich denke der TÜV Rheinland will nicht. Da hilft nur Klagen, frage Deinen Rechtsanwalt (Klage vorbereiten: Seite 1 Beitrag 6 von Schnaik, das Schreiben des KBA, die EU Verordnung und die NZV. Damit sollte der Anwalt klarkommen.) oder fahre zum TÜV Nord nach Duisburg. Die machen das. OK, der Tag ist versaut. Ich denke mal ist der kürzeste Weg zu einem anderen TÜV von Köln aus.Rooster55 schrieb: TÜV Rheinland möchte nicht, TÜV Nord macht das, bisher.
Ach ja, vielleicht hilfreich. Der Zettel heißt:
Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV .
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- Kuga Kalle
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Sorry das ich mich jetzt erst melde aber ich bin leider nicht immer online.
Erstmal danke für eure Hilfe hier. Meine Frau und ich sind uns einig, mal einen Bummel nach Duisburg zu machen und so ganz nebenbei mal eine Stadt- und Hafenbesichtigung zu machen
Vorher allerdings zum TÜV.
Danke nochmal
Kalle
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- EDK
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Versteuert als LKW... 172 €.
Gruß Heiko
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