Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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22 Mär 2017 02:05 #641 von Helmut
Habe die BE Umschreibung erst machen lassen. Weder vom TÜV noch vom Zoll gab
es irgendwelche Probleme.

Ford Ranger Wildtrak Doka 3.2 AM

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22 Mär 2017 20:14 #642 von EDK
Ich war beim TÜV Nord, die haben es ja gemacht. Bekannter hat gerade noch BE bekommen aber vom Zoll den Bescheid bekommen das es bei Pkw Steuer bleibt... Daraufhin Anruf dort und die haben das mit der Sperre erzählt. Angeblich bekommen alle diejenigen welche bereits einen günstigeren Bescheid bekommen haben wieder eine Berichtigung. Ich warte noch auf den Steuerbescheid....ich hasse dieses hin und her.

"Die Stärke des Wolfes ist das Rudel, die Stärke des Rudels ist der Wolf!"
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24 Mär 2017 10:26 - 24 Mär 2017 11:03 #643 von DH34
Hallo ihr Lieben!
Aktuell stehe ich als Pickup Neuling vor einigen Fragezeichen was die Besteuerung anbelangt.
Mein Navara D40 DC aus 2015 ist als Lkw zugelassen.
Also wird er auch so besteuert, dachte ich.
FALSCH gedacht.
Das liebe Hauptzollamt Gießen hat ihn mal eben als Pkw berechnet weil er fünf Sitzplätze hat.
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Scheiß?
Manchmal kotzt mich die deutsche Bürokratie echt an.....
Letzte Änderung: 24 Mär 2017 11:03 von OffRoad-Ranger.

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24 Mär 2017 10:30 - 24 Mär 2017 10:31 #644 von manfredsen
Hallo,
Hast du die Suchfunktion benutzt?
Zu dem Thema gibt's hier schon diverse Themen. Da findest du alle Informationen.

Und unter "Kleinanzeigen" wird deine Frage wohl auch untergehen....

Einen Scheiss muss ich...
Sönke

Ford Ranger DoKa Wildtrak; 2016er 2,2l Aut.; BE
8,5x17" Avventura ET25; 265/70R17 Cooper Discoverer AT3 4S
Letzte Änderung: 24 Mär 2017 10:31 von manfredsen.
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24 Mär 2017 11:00 - 24 Mär 2017 11:06 #645 von OffRoad-Ranger
OffRoad-Ranger antwortete auf Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
Hej,

ich hab das mal hierher verschoben.
Da kannst du dich auch gleich mal durch die Beiträge lesen.

Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue

Werner
Letzte Änderung: 24 Mär 2017 11:06 von OffRoad-Ranger.
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04 Apr 2017 06:04 #646 von Kuga Kalle
Hallöchen

Seit einer Woche versuche ich im Umkreis von Köln eine Umschreibung auf BE vorzunehmen.
Ich kann nur bestätigen das es hier in NRW nicht funktioniert. Auf die Frage warum. :angry: . wird nicht eindeutig geantwortet. :ka:

Trotz der ganzen Ausdrucke die ich hier so an die Hand bekommen habe. Danke noch mal an alle.
Werde es aber weiter versuchen..

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04 Apr 2017 09:44 - 04 Apr 2017 10:04 #647 von Schnaik

Kuga Kalle schrieb: Ich kann nur bestätigen das es hier in NRW nicht funktioniert. Auf die Frage warum. :angry: . wird nicht eindeutig geantwortet.


Mir ist ja klar, dass sich die ein oder andere Prüfstelle verweigert, die Umschlüsselung vorzunehmen, aber es muss doch ein rechtsverbindlicher Grund genannt werden. Man hätte doch auch das Anrecht auf einen negativen Bescheid. Aus diesem würden dann die Versagensgründe schriftlich hervorgehen - so ähnlich wie bei der nicht bestandenen Hauptuntersuchung.

Der kostet dann zwar auch um die 30 Euro, aber man hätte etwas Verbindliches in der Hand. Die Fahrzeuge erfüllen die durch das KBA benannten Voraussetzungen. Das KBA ist als Bundesbehörde direkt dem Bundesverkehrsministerium unterstellt und insofern weisungsbefugt. Wenn man dann dem Sachverständigen lieb und freundlich erklärt, dass man dieses Schreiben zur Bewertung an das KBA schickt, wäre ich mal auf die Reaktion gespannt. Der TÜV/die Dekra haben hier überhaupt keinen Ermessensspielraum!

Darüber hinaus sind TÜV und Dekra als sogenannte "Beliehene" Institutionen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (ausgewählte hoheitliche Verwaltungsaufgaben) im Sinne des § 1 IV VwVfG wahrnehmen.

Insofern ist jeder Bescheid von denen, insbesondere eine schriftliche und begründete Ablehnung einer Umschreibung, ein Verwaltungsakt, gegen den das Widerspruchsverfahren eröffnet werden kann. Aus diesem Grunde hat hier wahrscheinlich noch keiner eine schriftliche und begründete Ablehnung erhalten.

Besteht mal auf eine schriftliche und rechtsmittelfähige Begründung, auch wenn sie ein paar Euro kostet!

Und solche Aussagen, dass die Umschreibung keinen Sinnmacht, weil sich die Steuer nicht ändert, verbieten sich aus Sicht des Sachverständigen. Die Steuerbemessung ist der nächste Schritt und obliegt den zuständigen Hauptzollämtern. Der Grund für Euer Umschlüsselungsinteresse hat den TÜVi nicht zu interessieren.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 04 Apr 2017 10:04 von Schnaik.
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04 Apr 2017 21:11 #648 von Rooster55
Hallo Kuga Kalle,
ich zitiere mich mal selbst. :)

Rooster55 schrieb: TÜV Rheinland möchte nicht, TÜV Nord macht das, bisher.
Ach ja, vielleicht hilfreich. Der Zettel heißt:
Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV .

Du kannst den TÜV Onkel nach der Berichtigung fragen, aber ich denke der TÜV Rheinland will nicht. Da hilft nur Klagen, frage Deinen Rechtsanwalt (Klage vorbereiten: Seite 1 Beitrag 6 von Schnaik, das Schreiben des KBA, die EU Verordnung und die NZV. Damit sollte der Anwalt klarkommen.) oder fahre zum TÜV Nord nach Duisburg. Die machen das. OK, der Tag ist versaut. Ich denke mal ist der kürzeste Weg zu einem anderen TÜV von Köln aus.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
Dateianhang:
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10 Apr 2017 18:13 #649 von Kuga Kalle
Hallo Schnaik Hallo Rooster55

Sorry das ich mich jetzt erst melde aber ich bin leider nicht immer online.
Erstmal danke für eure Hilfe hier. Meine Frau und ich sind uns einig, mal einen Bummel nach Duisburg zu machen und so ganz nebenbei mal eine Stadt- und Hafenbesichtigung zu machen
Vorher allerdings zum TÜV. :P

Danke nochmal
Kalle

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21 Apr 2017 16:01 #650 von EDK
Moin, heute kam auf telefonische Nachfrage der neue Steuerbescheid... Umschreibung Amarok Aufbau BE, Pickup hatte ich ja bereits im März erledigt.
Versteuert als LKW... 172 €.
Gruß Heiko

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