Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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20 Nov 2020 00:05 #661 von Sam456

Dynomike schrieb: Falls es der/die/das Eine oder Andere noch nicht mitbekommen haben sollte:


Dies ist auf der Seite des Zolls zu finden:

Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)

Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.

Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.

Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.



Ab 23.10 2020 wird nach der Änderung abgerechnet.

Für die Jahre davor keine Erstattung.


Hosianna! Das Thema hat ein Ende. Keine Threads mit 587 Postings mehr!

Wenn ich das richtig verstehe, ist es ab jetzt doch egal ob Pickup eingetragen wird, Hauptsache es steht LKW bis 3,5t drin oder?

Ford Ranger Thunder

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20 Nov 2020 06:43 #662 von manfredsen
Moin.

Ja.

Einen Scheiss muss ich...
Sönke

Ford Ranger DoKa Wildtrak; 2016er 2,2l Aut.; BE
8,5x17" Avventura ET25; 265/70R17 Cooper Discoverer AT3 4S

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27 Nov 2020 18:11 - 27 Nov 2020 18:14 #663 von kurti
Hallo, auch bei mir alles gut.
Gestern Brief vom Zoll bekommen, Steuer wieder nach Gewicht so wie es sein muss.
Leider für die 5Jahre davor keine Rückerstattung, dafür fette Rückerstattung ab 20.10.2020.
160€ ist ja auch'n Wort gegenüber 700€
Und alles ohne Umschreibung auf Pickup.

Gute Fahrt allseits
Letzte Änderung: 27 Nov 2020 18:14 von kurti.
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08 Feb 2022 17:16 #664 von Keilertöter
Moin,
wie muss ich das denn bei der Zulassung machen, reicht es wenn ich sage bitte als LKW zulassen, oder brauche ich besondere Papiere ? Muss ich auf einen Paragrafen hinweisen ?

Sorry wenn ich frage, hab das aber noch nie gemacht.

Gruß

Martin

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08 Feb 2022 17:18 #665 von Keilertöter
Ach ja geht das mit allen Pickups oder nur mit bestimmen?

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08 Feb 2022 20:03 #666 von Goldfield
Normalerweise sollte er als BE eingetragen sein. Falls nicht, musst du das vor Zulassung umschreiben lassen. Dann erfolgt die Besteuerung nach Gewicht .
Hast du nen Single Cab, also 2-Sitzer, musst du nix machen. Der ist immer Lkw in Steuer

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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08 Feb 2022 21:02 #667 von Iron
Hallo, oder einfach in die Papiere gucken. Da steht i.d R. drin : LKW zur Güterbeförderung( oder so ähnlich).
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,

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08 Feb 2022 21:39 #668 von PIPDblack
@Keilertöter
Es wäre schön, wenn du erzählen würdest, um welchen PU es geht. Bei den aktuelleren in EU ausgelieferten Modellen gibt es aktuell dank Corona gar keine Probleme. Da sind auch die Dokas immer gewichtsbesteuert (auch ohne BE im Schein). Bei älteren und vorallem wohl auch importierten Pickups (insbesondere natürlich die Dokas) hingegen, kann es anders aussehen.

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE

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09 Feb 2022 07:04 #669 von Keilertöter
Moin,

bin doch grade erst dabei mir einen auszusuchen, daher kann ich noch nicht in die Papiere schauen. Habe bis dato bei einem Händler angefragt, der will fürs zulassen 140 eur haben, die möchte ich mir halt sparen. Daher wollte ich schon mal wissen worauf man achten muss beim zulassen.

Sobald mein x trail verkauft ist werde ich zuschlagen.

Gruß

Martin

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09 Feb 2022 11:33 #670 von Goldfield
Eigentlich ist es relativ einfach.
Wenn du einen hast und es steht BE drin, ist alles gut.
Stehts nicht drin, fährst vor Zulassung zum Tüv und lässt ihn umschreiben.
Ich war mit meinem gleich zu Anfang beim Tüv, weil ich ihn etwas ablasten wollte, zwecks mehr Reifenauswahl.
Der Prüfer hatte mich direkt gefragt, ob er ihn auf BE umschreiben soll.
Er hat aber dann gesehen, das es ein Einzelkabiner ist und gesagt, das es in diesem Fall unnötig ist.

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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