Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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21 Feb 2014 15:11 - 21 Feb 2014 15:31 #81 von Vaddi
Hi Leute!

Wir waren gestern bei einem Anwalt und konnten die Sache besprechen. Welche Chancen wir haben, kann er nicht sagen, weil die unleidliche Übergangsregelung im §18 Absatz 12 den "Steuergaunern" Rückenwind gibt. Man erinnere sich, dort wird angeführt, dass für den Fall, wenn ein Fahrzeug zwar nach all den geltenden Kriterien und Richtlinien richtig eingestuft wurde, die Höhe der Steuer aber niedriger wäre, als wenn man das betreffende Kfz wider aller Verordnungen als PKW besteuert, dann ist alles das, was vorher steht Unsinn und es ist wie durch ein Wunder plötzlich legal ein PKW, weil man staatlicherseits mehr Kohle damit machen kann. Böse Unterstellung? Ne, genau so kommt es beim kleinen Mann an! :keule:

Zitat des strittigen Absatzes:

Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."

Das verletzt aber meiner Meinung nach den Gleichheitsgrundsatz, denn entweder ist ein Fahrzeug ein LKW oder nicht. Nur weil der Staat für einen LKW eventuell weniger Steuern verlangen kann, darf er sich nicht über die eigenen Gesetzte hinweg setzen und alles auf den Kopf stellen! Wir haben ja nun schon alle möglichen Nachteile, nur weil LKW im Fahrzeugschein steht. :dry:

Es gibt genug Urteile, die man für diese Angelegenheit verwerten kann. Und wenn der BFH einmal was gesagt hat, kann sich auch ein kleines Finanzgericht nicht davor drücken. Wir werden sehen was kommt. Ich berichte dann... ;)

Noch eine Sache zur Kenntnisnahme:

Da man das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht einfach so von einem Gericht normalen Gericht ändern lassen kann, trage ich mich mit der Absicht, eine Petition zur Aufhebung des Absatz 12 des § 18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz in den Bundestag einzubringen. Dazu braucht man aber etliche Unterschriften zur Unterstützung, sonst nehmen die das gar nicht erst zum Entscheid an. Ich will da was verfassen und dort einreichen. Wenn es soweit ist, stelle ich das auch hier ein und hoffe auf eure Beiträge. Ich weiß, das nervt, man muss sich dort mit Namen und Adresse anmelden, um unterschreiben zu können. Sollte das Dingens aber von der Sache her Erfolg versprechen, wäre es schade, wenn es daran scheitert, dass zu wenige Leute mitgemacht haben. Ich bin schon seit Jahren dort angemeldet und bisher ist mir nix passiert, weil ich andere bei ihren Sachen mit meiner Unterschrift unterstützt habe. :evil: :daumenhoch:

Es ist ja so:

Jeder, der LKW im Schein stehen hat, würde davon profitieren, wenn die Sache durch kommt!

Bis die Tage...

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)
Letzte Änderung: 21 Feb 2014 15:31 von Vaddi.
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21 Feb 2014 16:24 #82 von Redneck
Servus Ingo!

Was mich interessieren würde: Ab 01.07. diesen Jahres geht ja die KFZ-Steuer in Bundesverwaltung über, nicht mehr wie bisher Landessache. Zukünftig ist ja die Zollverwaltung dafür zuständig, die Übernahme findet jetzt schon nach und nach statt (bei uns im Haus ist schon helle Aufregung)... Wo mußt Du da die Klage oder den Einspruch einreichen? Land oder Bund, Finanzamt oder Zollverwaltung? :ka: Wäre ganz interessant zu wissen, so was wird ja in Zukunft öfter auf die Zollverwaltung zukommen...

Ich weiß, das nervt, man muss sich dort mit Namen und Adresse anmelden, um unterschreiben zu können.

Ach weißt Du, wir werden doch sowieso alle bespitzelt, da spielt so eine Unterschrift auch keine Rolle mehr! :rolleyes:

Gruß, Jürgen

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21 Feb 2014 16:31 - 21 Feb 2014 16:32 #83 von Vaddi
Hi Jürgen!

Man muss für solche Sachen ans Finanzgericht in Cottbus, die sind für die Länder Berlin und Brandenburg zuständig... Und verklagen soll ich dann namentlich das betreffende Finanzamt. So wurde es mir mitgeteilt.

Wer weiß was dann überhaupt wird, wenn die "Filzstifte" die Kfz Steuer übernehmen. Vielleicht geht dann die Zankerei wieder von vorne los? :evil:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)
Letzte Änderung: 21 Feb 2014 16:32 von Vaddi.

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21 Feb 2014 16:51 #84 von Redneck
Hi!

Nun, es wird wohl ein wenig einheitlicher zugehen, da ja jetzt zukünftig eine Bundesverwaltung und keine Landesverwaltung dafür zuständig ist! Ob das nun zu unserem Vorteil oder Nachteil ist, wird sich zeigen... :rolleyes: Eine gewisse Übergangszeit ist ja gegeben, ab 1. Juli haben die Finanzämter dann nichts mehr damit zu tun! Was natürlich bei einer Klage schwierig werden könnte, stelle ich mir so vor, denn Du klagst gegen ein Finanzamt, so ein Verfahren zieht sich mitunter über Jahre (war letzte Woche vor Gericht wegen einer Schadenersatzklage gegen ein Krankenhaus, das hat sich über 2 Jahre hingezogen!) hin, und dann ist das Finanzamt gar nicht mehr zuständig, sondern das Hauptzollamt!
Dateianhang:
Das könnte das alles noch unnötig in die Länge ziehen, kann ich mir vorstellen....

Gruß, Jürgen

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21 Feb 2014 17:34 #85 von Vaddi
Ich kann ja immer noch die Notbremse ziehen, sollten sich die Zuständigkeiten "plötzlich" ändern. Dann drehe ich die Kanone und schieße eben auf die anderen. :evil:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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21 Feb 2014 18:32 - 21 Feb 2014 18:44 #86 von Rudi

Vaddi schrieb: und schieße eben auf die anderen. :evil:


dann sag aber vorher dem Jürgen Bescheid das er rechtzeitig
den Ort des Übels verlassen kann. :cheer:

@ Ingo
da du ja schon ziemlich tief in der Sache drin steckst,
was hat es mit dem Urteil vom Finanzgericht Sachsen Az. 6K 670/12 auf sich :ka:
siehe die Kopie Seite 4 hier in diesen Beitrag.

Ach ja: meine Unterschrift bekommst wg. der Petition.

hier ist auch gerade eine in der Bearbeitung
www.deinpickup.de/

unten links

Gruß Rudi
Letzte Änderung: 21 Feb 2014 18:44 von Rudi.

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21 Feb 2014 18:33 #87 von Ingo
Hi Vaddi,

find ich super dass Du dir die Arbeit machst!
Hab kein Problem mich da einzutragen, hab da auch schon mit gemacht.

Ist doch egal ob NSA, BFV, BND oder MAD... die Schnüffler hängen doch eh schon überall drin!

Gruß Ingo

...gesendet von meinem Desktop PC mit Röhrenmonitor....

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21 Feb 2014 18:46 #88 von Redneck

dann sag aber vorher dem Jürgen Bescheid das er rechtzeitig
den Ort des Übels verlassen kann


Das wäre echt nett, Danke Dir, Rudi! Ich könnte mir ein schöneres Ableben vorstellen, als zwischen Aktenbergen hochzugehen!
Dateianhang:

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22 Feb 2014 09:01 #89 von Vaddi
Moinmoin!

Die ganze Nacht konnte ich nicht schlafen... :evil:

Na ja, hab eben meine Petition eingereicht. Nun muss ich abwarten, ob sie veröffentlicht wird und damit rechtens. Ich werden dann dazu einen neuen Faden eröffnen, den hoffentlich viele Leute hier besuchen werden, um der Petition zu ihrer verdienten Geltung zu verhelfen. Es geht ja um alle diejenigen, die LKW im Schein stehen haben. Vielleicht helfen ja auch "unsere PKW-Fahrer" hier mit... :woohoo:

So, und das ist der Wortlaut der Petition:

Der deutsche Bundestag möge beschließen, den Absatz (12) des §18 im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufzuheben.

Begründung

Am 5.12.2012 wurden u.a. §2 und §18 des KraftStG geändert. Im §2 unter (2) wird nunmehr eindeutig vorgeschrieben:

"(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, […] sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."

Im §18 Absatz 12 aber, werden die im §2 getroffenen Bestimmungen für eine Randgruppe von Fahrzeugen wieder aufgehoben. Dort steht:

"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."

Das bedeutet für eine Reihe von Kraftfahrzeugen, dass sie nach §9 mit der höheren PKW Steuer (nach Hubraum) belegt werden, obwohl sie von den deutschen Zulassungsbehörden bauartbedingt als Lastkraftwagen eingestuft wurden und somit allgemein der Besteuerung nach Gewicht unterliegen sollten. Die Nutzer/Halter dieser Fahrzeuge müssen auch bestimmte andere Auflagen hinnehmen, wie z.B. eine um 12 % höheren Einfuhrsteuer als für PKW, einem Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen mit Anhängern, oder schärferen Kriterien beim TÜV, usw. Hier werden auch die Konzeptionen der Hersteller völlig außer Acht gelassen.

Der BFH sagt hierzu:

„Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge.“

Meiner Ansicht nach verstößt der Absatz 12 des §18 im KraftStG gegen den in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Zulassungsbehörden teilen nicht umsonst alle Fahrzeuge in Klassen ein. Hier stehen für die Klassifizierung eindeutig Bauart und Zweck im Vordergrund. Warum soll dann eine Randgruppe (meist bestehend aus Selbstständigen der Mittelschicht), aus nicht nachvollziehbaren Gründen, steuerlich schlechter gestellt werden, als der Rest der Fahrzeughalter in der Bundesrepublik? Für diese Fahrzeuge kann man z.B. weder eine günstige Versicherung als PKW abschließen, noch kann man sich wie ein echter Personenkraftwagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen . Warum dann PKW Steuer?

Ich bitte das zu korrigieren.

Anregungen für die Forendiskussion

Alle Fahrzeuge werden von den Behörden in Klassen eingeteilt. Dazu geht man danach, wie Bauart und Zweck sind und nach der Herstellerkonzeption. Diese Fahrzeuge verfügen über LKW-typische Einrichtungen, wie u.a. Starrachsen, Ladefläche, Leiterrahmen, Blattfederung und sie sind für eine eine entsprechend höhere Zuladung ausgelegt. Deswegen steht in den Zulassungspapieren ja auch Lastkraftwagen und nicht Personenkraftwagen.

Viele Selbstständige Handwerker nutzen diese sogenannten Klein-LKW. Sie müssen aber nun neben anderen Mehrbelastungen den PKW gegenüber, auch noch eine höhere Steuer bezahlen, obwohl es keine wirklich einleuchtende Erklärung dafür gibt, dass man staatlicherseits so verfährt. Ganz ehrlich, für den Steuerzahler sieht es so aus, als wenn der Absatz 12 im §18 des KraftStG nur dazu dient, dem Fiskus Mehreinnahmen zu bescheren. Dass man damit aber den geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, sieht man scheinbar nicht.

Das ist mein Ansatz für diese Diskussion.

Dort kann jeder Angemeldete, so denn man die Petition frei geschaltet hat, mit diskutieren. Den Link dazu poste ich dann später, wenn möglich, Ansonsten muss man in der Liste der Petitionen suchen.

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22 Feb 2014 12:05 #90 von Vaddi

Rudi schrieb:
@ Ingo
da du ja schon ziemlich tief in der Sache drin steckst,
was hat es mit dem Urteil vom Finanzgericht Sachsen Az. 6K 670/12 auf sich :ka:
siehe die Kopie Seite 4 hier in diesen Beitrag.


@Rudi

Hab nach dem Aktenzeichen gesucht und jetzt nix an Urteilen gefunden, was man nicht bezahlen müsste, um es zu lesen. Hab ich was übersehen? Hast du den Wortlaut des betreffenden Urteils zur Verfügung?

Der streitgegenständliche Amarok ist ja schon mal ein Doppelkabiner. Falls er dann noch PKW im Fahrzeugschein zu stehen hat, sind seine Chancen sowieso verschwindend gering, eine Besteuerung nach Gewicht zu erreichen. Mehr kann ich jetzt dazu nicht sagen, weil ich das Urteil nicht lesen kann. :cry:

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