BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer

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15 Aug 2017 14:51 - 15 Aug 2017 15:35 #1 von Tanki
BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer wurde erstellt von Tanki
Hallo,
heute bekam ich Post vom Zoll,
mein Pickup soll nach einem Jahr als BE trotzdem wieder als PKW besteuert werden,
Ich werde natürlich Einspruch einlegen nur muss ich noch nach der passenden Begründung suchen... Ich gehe mal davon aus das da noch mehr folgen werden...
Hat sich da ein Gesetz geändert ?

VG Jörg
Steuer alt :



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Letzte Änderung: 15 Aug 2017 15:35 von Tanki.
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15 Aug 2017 17:22 - 15 Aug 2017 17:24 #2 von Cip
Darf ich fragen, woher du kommst ?

Ich habe grade erst vor 14 Tagen meinen Steuerbescheid bekommen...

Wie erwartet wurde meiner gewichtsbesteuert.

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
Letzte Änderung: 15 Aug 2017 17:24 von Cip.
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15 Aug 2017 18:07 #3 von Ralph
Hallo,

Na da solltest du Einspruch einlegen.

Weil §18 Absatz 12 besagt: Quelle
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

und der alte §2a besagt: Quelle
1Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
2Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


Die Aufbauart BE gab es in der 2010 gültigen Fassung noch nicht. Von daher dürfte der §2a nicht greifen.

Berichte bitte mal wie es weitergeht.

Gruß,
Ralph

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.
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15 Aug 2017 20:44 #4 von AmStaff
AmStaff antwortete auf BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer
Schaut mal unten bei: Sonstige Erläuterungen

Es wird wohl in der nächsten Zeit einiges an Post geben, der einzige wirklich Handfeste Weg der Gewichtsbesteuerung ist die Umtragung auf 2 Sitzer.

Es ist im Übrigen auch in keinster Weise Hilfreich das viele hier im Forum die Besteuerug so offen Kommunizieren :prost:

Big Brother is watching you

Gruß Torsten
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15 Aug 2017 21:05 #5 von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer
Im letzten Absatz steht was von 2010, das Schreiben vom KBA ist von 2011, also neuer.
Und unsere Fahrzeuge sind N1G Fahrzeuge, Geländetaugliche LKW die gleichermaßen zur Personen- und Güterbeförderung gebaut und zugelassen wurden, die schreiben aber etwas von überwiegend zur Personenbeförderung.
Ich sag nur lachhaft! Da versucht der Zoll jetzt mit allen Mitteln Kasse zu machen... :rote_karte:
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und klagen! :keule:

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

Dateianhang:
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15 Aug 2017 21:42 #6 von Tanki
Hallo,
ich habe jetzt erstmal Einspruch eingereicht, und werde abwarten.
Vielen Dank erstmal besonders an Ralph der mir die Paragraphen so mundgerecht vorgelegt hat.
Wenn jemand noch so ein Schreiben bekommen hat, dann kann er sich ja hier noch mit eintragen, ansonsten ist darüber ja auch schon sehr viel geschrieben worden.
Sobald ich Antwort vom Zoll habe, werde ich das hier auch wieder mitteilen.

Vielen Dank

Jörg
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15 Aug 2017 22:50 #7 von Richard
Richard antwortete auf BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer
Hi,

das hatten wir schon mal, alles kommt wieder.
Schaut in diesem Forum einmal zurück, bei Beiträgen so ab 2005-2008 zum Thema Steuern, da sind Beiträge, die Bücher füllen können. Einiges von dem hier erwähnten kommt mir so bekannt vor.
Und sollte der Zoll jetzt anfangen zurück zu rudern, wie damals die FÄ, na dann gute Nacht, dann werden die meisten hier die Arschkarte gezogen haben. Viel Spaß beim versenken der Taler im Steuergrab. :troesten:

Gruß Richard
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16 Aug 2017 12:11 #8 von Tanki
Hallo, Entwarnung

heute rief mich ein Zoll-Beamter an, und wir haben die Sache geklärt...
Dei der Eintragung meines Snorkels ist dem TÜV-Prüfer ein Fehler unterlaufen und er hat das Auto auf BA (unwissentlich) zurück geändert... damit wurde das Auto dann neu eingestuft.
Ich werde jetzt meinen Einspruch zurückziehen, und den den Fehler des TÜV-Menschen korrigieren. Dann wäre meine Welt, auch lt. Aussage des Zollbeamten auch wieder in Ordnung...
Einen Mod würde ich bitte den Thread zu schliesen und ggf. alles vorherige zu Löschen....

VG Jörg
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16 Aug 2017 12:22 - 17 Aug 2017 09:36 #9 von Dynomike
Dynomike antwortete auf BE Zulassung - zurück zur PKW-Steuer
Danke für die Information, Jörg.

Nachdem es hier Entwarnung gab und um weiteren Theorien und Aufregungen Einhalt zu gebieten, sperrt die Moderation diesen Thread.

Es sind uns noch keine weiteren Fälle bekannt. Das es sich hier um einen Fehler handelte ist also nachvollziehbar.

Sollte zukünftig jedoch noch jemand von einer nachträglichen Änderung seiner BE Einstufung betroffen sein, bitte Info an uns.
Wir werden dann diesen Beitragsstrang selbstverständlich wieder frei geben.

Euer Team von Pickuptrucks.de

いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...

Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
Letzte Änderung: 17 Aug 2017 09:36 von Dynomike.
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