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Sattelkuplung auf dem Pick-Up
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09 Mär 2019 19:59 #1
von Steinbock
Warum sollen meine Nachfahren mit Strom spielen? Wenn sie nicht einmal wissen wie man Holz bearbeitet.
mfg
d´r Micha
Sattelkuplung auf dem Pick-Up wurde erstellt von Steinbock
Seit geraumer Zeit beschäftigt mich der Gedanke eine Sattelkuplung zu montieren.
Nun werfen sich div. Fragen auf.
Kann ich dann meinen F350 als Zugfahrzeug ummelden?
Bezahl ich dann mehr Steuer?
Was darf ich dann anhängen?
Wie lang darf der Sattelauflieger sein?
Was darf das Gespann gesammt wiegen?
Muß für den Sattel extra Druckluft zum Bremsen verbaut sein?
Kennt sich jemand damit aus?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
MfG d´r Micha
Nun werfen sich div. Fragen auf.
Kann ich dann meinen F350 als Zugfahrzeug ummelden?
Bezahl ich dann mehr Steuer?
Was darf ich dann anhängen?
Wie lang darf der Sattelauflieger sein?
Was darf das Gespann gesammt wiegen?
Muß für den Sattel extra Druckluft zum Bremsen verbaut sein?
Kennt sich jemand damit aus?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.
MfG d´r Micha
Warum sollen meine Nachfahren mit Strom spielen? Wenn sie nicht einmal wissen wie man Holz bearbeitet.
mfg
d´r Micha
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- p.rauch
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09 Mär 2019 23:14 - 09 Mär 2019 23:16 #2
von p.rauch
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
p.rauch antwortete auf Sattelkuplung auf dem Pick-Up
Zu Frage 1 und 2 Nachfragen bei TÜV und Zoll
Zu Frage 3 die Für Dein Fahrzeug zulässige Anhängelast, Gewicht des Anhängers ist die Anhängelast plus die Aufliege oder Sattellast
Zu Frage 4 einAuflieger darf maximal 12m lang sein, der gesamte Sattelzug 16,5m
Zu Frage 5 gesamt Gewicht des Zugfahrzeuges plus Anhängelast, ausser für Dein Fahrzeug gibt es eine Zuggewichtsbegrenzung
Zu Frage 6 es gibt auch elektrische Bremsen für den Auflieger, zu empfehlen ist jedoch eine Druckluftbremsanlage, sie gilt als durchgehende Bremsanlage und es besteht damit eventuell die Möglichkeit die Anhängelast auf das 1,4 fache der zGM des Zugfahrzeuges erhöht zu bekommen. Von der elektrischen Bremse weis ich das nicht.
Zu beachten wären dann noch die Fahrerlaubnissklassen, abhängig von den zu erreichenden Gewichten und ob eventuell ein EG Kontrollgerät erforderlich wird.
Zu Frage 3 die Für Dein Fahrzeug zulässige Anhängelast, Gewicht des Anhängers ist die Anhängelast plus die Aufliege oder Sattellast
Zu Frage 4 einAuflieger darf maximal 12m lang sein, der gesamte Sattelzug 16,5m
Zu Frage 5 gesamt Gewicht des Zugfahrzeuges plus Anhängelast, ausser für Dein Fahrzeug gibt es eine Zuggewichtsbegrenzung
Zu Frage 6 es gibt auch elektrische Bremsen für den Auflieger, zu empfehlen ist jedoch eine Druckluftbremsanlage, sie gilt als durchgehende Bremsanlage und es besteht damit eventuell die Möglichkeit die Anhängelast auf das 1,4 fache der zGM des Zugfahrzeuges erhöht zu bekommen. Von der elektrischen Bremse weis ich das nicht.
Zu beachten wären dann noch die Fahrerlaubnissklassen, abhängig von den zu erreichenden Gewichten und ob eventuell ein EG Kontrollgerät erforderlich wird.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
Letzte Änderung: 09 Mär 2019 23:16 von p.rauch.
Folgende Benutzer bedankten sich: GreymarketsCanada
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- GreymarketsCanada
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- pick up fahren-reisen statt rasen-
10 Mär 2019 11:52 #3
von GreymarketsCanada
2019 F150 5.0 157 " WB Werksbestellung nach Kundenwunsch
GreymarketsCanada antwortete auf Sattelkuplung auf dem Pick-Up
Aus meinem begrenzten Wissen zu diesem Thema kann ich aber aus Erfahrung dazu folgendes mitteilen.
Am einfachsten war bzw. ist es die Sattelaufliegerkupplung bei der Erstabnahme beim TÜV vor der erstmaligen Zulassung vorzuführen und eintragen zu lassen.So habe ich das einmal mit einem Kunden gemacht an seinem F350 beim Import.
Die Fahrzeugart ist von einer Aufliegerkupplung nicht betroffen, genausowenig wie wenn die untere AHK eingetragen wird.
Es gibt nur ganz wenige Spezialisten welche diese Aufliegerkupplung samt dazugehörigen Aufliegeranhängern, teilweise von Herstellern aus USA, noch eintragen lassen können.
Grüsse
Jürgen
Am einfachsten war bzw. ist es die Sattelaufliegerkupplung bei der Erstabnahme beim TÜV vor der erstmaligen Zulassung vorzuführen und eintragen zu lassen.So habe ich das einmal mit einem Kunden gemacht an seinem F350 beim Import.
Die Fahrzeugart ist von einer Aufliegerkupplung nicht betroffen, genausowenig wie wenn die untere AHK eingetragen wird.
Es gibt nur ganz wenige Spezialisten welche diese Aufliegerkupplung samt dazugehörigen Aufliegeranhängern, teilweise von Herstellern aus USA, noch eintragen lassen können.
Grüsse
Jürgen
2019 F150 5.0 157 " WB Werksbestellung nach Kundenwunsch
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10 Mär 2019 13:59 #4
von OffRoad-Ranger
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
OffRoad-Ranger antwortete auf Sattelkuplung auf dem Pick-Up
Hej,
hier findet sich bestimmt ein Spezialist für dein Vorhaben der dir handfeste Auskünfte geben kann:
buesching.de/wo...r.php
hier findet sich bestimmt ein Spezialist für dein Vorhaben der dir handfeste Auskünfte geben kann:
buesching.de/wo...r.php
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- Steinbock
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23 Mär 2019 20:05 #5
von Steinbock
Warum sollen meine Nachfahren mit Strom spielen? Wenn sie nicht einmal wissen wie man Holz bearbeitet.
mfg
d´r Micha
Steinbock antwortete auf Sattelkuplung auf dem Pick-Up
Danke für Eure Bemühungen und Auskünfte.
Ich bleibe diesbezüglich "am Ball".
Noch ist der Auflieger meiner Wünsche nicht gefunden.
Führerschein sollte mit C1E - Erweiterung auf 18 Tonnen kein Problem darstellen.
Fraglich ist das Kontrollgerät wegen der gewerblichen Nutzung des Zugfahrzeug´s .
Geplant ist ein Wohnauflieger mit etwas großzügigem Stauraum .
Man(n) könnte aber auch, wenn eine div. Kupplung verbaut ist einen Lastauflieger anhängen...
Und da geht der Ärger los... In den Ämtern wird es so dargelegt.
Daher bin ich noch am Suchen.
Nochmals danke.
bis dahin
Ich bleibe diesbezüglich "am Ball".
Noch ist der Auflieger meiner Wünsche nicht gefunden.
Führerschein sollte mit C1E - Erweiterung auf 18 Tonnen kein Problem darstellen.
Fraglich ist das Kontrollgerät wegen der gewerblichen Nutzung des Zugfahrzeug´s .
Geplant ist ein Wohnauflieger mit etwas großzügigem Stauraum .
Man(n) könnte aber auch, wenn eine div. Kupplung verbaut ist einen Lastauflieger anhängen...
Und da geht der Ärger los... In den Ämtern wird es so dargelegt.
Daher bin ich noch am Suchen.
Nochmals danke.
bis dahin
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