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- KraftStG §18 Absatz 12, Aufhebung der Sonderregelung, jetzt wieder LKW-Steuer
KraftStG §18 Absatz 12, Aufhebung der Sonderregelung, jetzt wieder LKW-Steuer
- PIPDblack
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- Mathias
Redneck schrieb: Ist aber sowieso was neues im Gespräch, vielleicht brauchts das mit der Umschreibung gar nicht mehr so lange.....
Das Neue ist nicht mehr im Gespräch sondern ist seit 09.10. beschlossene Sache. Betrifft aber nur Neuzulassungen ab 01.01.2021. Zudem auch nur Fahrzeuge, die mehr als 3 Sitze haben und deren Ladefläche größer als der Innenraum ist. Bisher fielen diese Fahrzeuge (ExtraCabs) auf Grund der Sitzzahl in die PKW-Besteuerung. Zukünftig dann wieder automatisch LKW.
Für die DoKas wird auch zukünftig die BE-Umschreibung wohl noch nötig sein, wenn nicht ab Hersteller schon drin.
www.bundesfinan....htmlDie insbesondere von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung genutzt werden können, werden zukünftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert. Die Regelung des § 18 Absatz 12 KraftStG wird abgeschafft. Damit entlasten wir insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe und unterstützen diese in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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- bb
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Das sollte dann doch auch für N1 KFZ gelten, die vor der Änderung des Gesetzes zugelassen worden sind?
Oder habe ich da wieder irgend etwas falsch verstanden oder überlesen?
Seite 6: - 9. § 18 Absatz 12 und 14 wird aufgehoben.
www.bundesfinan...e&v=2
Wenn das wirklich so ist, besteht dann nicht die Gefahr, dass wie vor 2006 massenhaft schwere, hoch motorisierte SUV zu N1 umgeschlüsselt werden, um Steuern zu sparen und so deren Verkauf zu fördern? Um dieses Schlupfloch zu schließen, hatte man doch 2006 diese Sonderregelung überhaupt erst eingeführt.
Verwirrend!
Bernhard
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- PIPDblack
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Hatte mich da von anderen Gedanken leiten lassen.
Mit der Abschaffung der Übergangregelung hat man keine Handhabe mehr für die alte Regelung, die in §2 Abs. 2a beschrieben war. Da §2 Abs. 2a damals abgeschafft wurde, existieren heute auch keine Vorgaben mehr zum Verhältnis Ladefläche/Fahrgastraum. Damit dürften in der Tat wieder sämtliche Pickups in die Gewichtsbesteuerung fallen.
Zudem müssen im Jahr des Inkrafttretens 390.000 Steuerbescheide (Neufestsetzungen zu § 18 Absatz 12) versandt werden.
Das Gesetz tritt zeitnah nach seiner Verkündung in Kraft, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Das Regelungsvorhaben ist nicht befristet, da die wesentlichen Änderungen dauerhaft wirken sollen.
Das Regelungsvorhaben wird fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert. Ziel der Evaluation ist es zu prüfen,
ob die Bemessungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer auch zukünftig geeignet sind, solide dazu beitragen, die
Ausgaben im Bundeshaushalt nach dem Gesamtdeckungsprinzip zu finanzieren und weiterhin Anreize für umwelt- und klimaschonender Mobilität zu geben. Hierfür werden insbesondere die Daten der Zollverwaltung und
des Kraftfahrt-Bundesamtes herangezogen.
dip21.bundestag...8.pdf
Da die Fahrzeugklassen entsprechend genormt sind, glaube ich nicht, dass man aus einem SUV zur Personenbeförderung ein Fahrzeug zur Güterbeförderung gezaubert bekommt. Anno 2006 war man diesbezüglich wohl noch nicht so weit. Da war man wohl noch eher bei nationalen Zulassungsvorschriften und -gruppierungen.
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jeder Tag spart richtig Geld. Da das Finanzamt ungerne was zurück zahlt und ob das auf die "Altfälle" zutrifft.
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- Iron
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Mfg Iron
Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,
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- PIPDblack
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Die Übergangsregelung, die bisher dafür gesorgt hat, dass LKW wie PKW zu besteuern waren, wird aber bedingungslos gestrichen. Somit ist ein Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundessteuerblatt die LKW-Besteuerung anzuwenden. Wenn du dir die Links und Infos aus dem Ministerium durchliest, stellst du fest, dass man von einen entsprechenden Mehraufwand für Berichtigung der Steuerbescheide einplant und man definiert auch die Kosten, die dem Staat durch die Mindereinnahmen einstehen. Nun die Frage: warum sollten sonst Steuerbescheide korrigiert werden, wenn es sich nicht um Bestandsfahrzeuge handelt?
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- PIPDblack
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Es soll eine Art Corona-Hilfe für mittelständische Betriebe sein.
Das leidige Vorstellen und Vermessen der Fahrzeuge sei für beide Seiten unangenehm. Deshalb läßt man es jetzt bleiben und so kommen auch alle anderen Pickupper in den Genuß.
Tatsächlich mal ne Vereinfachung. Aber glaube nur nicht, dass es ewig bestand hat. Nach 5 Jahren will man evaluieren.....dann kann man die jetzt 110 Mio. vllt. für was anderes besser gebrauchen.
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im Schein stehen haben.
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Das würde mich auch sehr interessierenIron schrieb: .Würdr mich nur interessieren ob das für alle Pick Ups gilt, auch für ältere die noch diese ominöse 10
im Schein stehen haben.
Mfg Iron
L200 KA0t Doka Intense, 178 PS.
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