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Frage zum ziehen eines Anhängers mit Klasse B
- Goldfield
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Ich bin mit Anhänger auf der Landstraße immer mit Tacho 85 km/h unterwegs. Hat bisher immer gepasst. Hatte in solchen Situationen auch schon die blau/silbernen Autos direkt hinter mir.
Zumindest haben die nie was gesagt.
Auf der BAB hab ich dann den Tempomat bei 90 km/h stehen, dann passt das auch meistens mit den LKWs
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
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- p.rauch
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@ Grizzly, Du solltest Dich nicht auf den ADAC verlassen, die verzapfen viel Mist, schau in die StvO, die ist maßgebend, noch nicht mal alle Fahrlehrer sind da auf dem laufendem.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
4 Zylinder sind übrigens nur ein 2/3 Motorrad
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- Goldfield
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Sogar der 7,49t Lkw darf 80 auf der Landstraße. Auch mit Anhänger.
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- p.rauch
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Drück Euch mal die Daumen, daß Ihr nie einen Scherrif erwischt der sich auskennt.
Grüße Peter
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- Grizzly
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dass der Radfahrerverein gelegentlich Blödsinn verzapft ist mir bewusst, deswegen prüfe ich alles nochmal auf Richtigkeit bevor ich es hier weitergebe. Die Gesetzestexte lassen sich aber nicht so schön lesen.
Aber bitte sehr, hier nun §3 StVO Absatz 3:
Quelle: www.gesetze-im-....html(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1.
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften
a)
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb)
Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc)
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd)
Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
Wie man unter Punkt 2 cc) entnehmen kann, hat der ADAC das schon richtig zusammengefasst. LKW bis 3,5t mit Anhänger dürfen 80 km/h
Solofahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t dürfen ebenfalls 80 km/h fahren
Schönen Sonntag noch
Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd.
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- F3John
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Goldfield schrieb: Bis 3500 kg Fahrzeug darfst du einen 750kg Anhänger ziehen.
Darf der Anhänger mehr, ist er meist auch größer und immer gebremst.
Dann darf das Gespann nur 3500 kg gesamt haben.
Wenn dein Auto 3250 kg hat, darfst du den 750kg Anhänger mitnehmen.
Willst du einen Anhänger ziehen, der 2 Tonnen darf aber er hat bei dir nur 1 Tonne, darf dein Auto 2,5 Tonnen haben.
Den 800kg Anhänger darfst du ziehen, wenn dein Auto maximal 2700 kg hat...
Ahhhh, jetzt hats klick gemacht. Danke dir.
Wenn ich das hier alles lese bin ich froh dan mein PU keine Anhängerkupplung hat, dann kann ich auch nix falsch machen.
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- p.rauch
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das ist alles richtig. Daß Gesetzestexte schwierig zu lesen sind ist allgemein bekannt, dafür gibt es ja noch die Zentnerschweren Ausführungsverordnungen.
Unter anderem:
Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen StVO und StVZO wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG) verwendet,
Daraus resultierent Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis zu einer zGM von 3,5 t ist z.B. ein Fahrzeug mit zGM von 2,8 t und einem Anhänger von 700 kg zGM. Beim Ranger also 3,2 t und 300 kg.
Desgleichen ist wohl den wenigsten bekannt, daß sie mit dem Ranger ncht auf eingezeichneten Parkplätzen auf dem Gehweg parken dürfen, denn das ist nur bis 2,8 t zGM erlaubt.
Ebenso ist bei Verkehrszeichen 277, landläufig als LKW überholverbot bezeichnet, das Überholen mit dem Ranger und Anhäger verboten.
Ranger fahren beteudet wesentlich mehr Vorschriften zu beachten als es sich die meisten vorstellen können,
Ich kann mich erinnern, daß sich ca. 2012 jemand hier im Forum darüber beklagt hat, daß er auf der A5 mit Wohnanhänger bei Zeichen 277 Überholt hat und von der Rennleitung zur Kasse gebeten wurde mit den entsprechenden Punkten in Flensburg.
Aber damit soll´s für mich auch gut sein, muß letztlich jeder selbst wissen was er tut. Im Ernstfall erklärt dann der Richter die Auslegung der Texte.
Grüße Peter
2012er Limited 3,2 Schalter
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so steht's im Gesetz:
...Lastkraftwagen ... bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger...
Manche interpretieren das so, auch manche Richter:
Lastkraftwagen ... mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
Das Leben wär ja viel zu einfach wenn ein Gesetz allgemeinverständlich wäre und alle Richter arbeitslos.
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
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Werner
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Das hat nicht speziell mit Nutzfahrzeugen zu tun, das Zeichen gilt allgemein für Fahrzeuge über 3,5t und auch Fahrzeugkombinationen aus z.B. PKW + Anhänger über 3,5t.p.rauch schrieb:
Ebenso ist bei Verkehrszeichen 277, landläufig als LKW überholverbot bezeichnet, das Überholen mit dem Ranger und Anhäger verboten.
...
Ich kann mich erinnern, daß sich ca. 2012 jemand hier im Forum darüber beklagt hat, daß er auf der A5 mit Wohnanhänger bei Zeichen 277 Überholt hat und von der Rennleitung zur Kasse gebeten wurde mit den entsprechenden Punkten in Flensburg.
Also darf ich mit dem Multivan mit unserer 750kg Schubkarre dran auch nicht überholen.
Der rote LKW auf dem Schild trägt eher zur Verwirrung bei, das "normale" Schild mit dem Zusatz über 3,5t wäre m.M n. verständlicher gewesen.
Wildtrack 3.2l Ez:11/2017
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Dann war der Anwalt ahnungslos, ich vermute eher das er außerorts mit Anhänger 31km/h oder mehr zu schnell war - das gibt dann einen Monat Fahrverbot. Auf 50 oder 60 km/h wird außerorts ja auch häufiger reduziert.p.rauch schrieb: Auch noch wichtig ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, die beträgt nämlich für Fahrzeuge (ausgenommen PKW) mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften nur 60km/h. Hat nem Bekannten 4 Wochen den Führerschein gekostet.
Gruss
Wildtrack 3.2l Ez:11/2017
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