Dashcam-Videos als Beweismittel zulässig !!

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15 Mai 2018 09:42 - 15 Mai 2018 09:47 #1 von Irkus
Der Bundesgerichtshof hat heute die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber der Unfallbeteiligten ohnehin Angaben zur Person, Versicherung und Führerschein machen muss, sei dies nachrangig.

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Letzte Änderung: 15 Mai 2018 09:47 von Irkus.

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15 Mai 2018 10:33 #2 von Redneck
Servus!

Ist das nur für Ford-Fahrer interessant? :rolleyes: Ich denke, das gilt ja für alle, oder?

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15 Mai 2018 10:57 - 15 Mai 2018 10:58 #3 von Irkus
Hatte schon den Beitrag gemeldet mit bitte um Verschiebung ins Markenlose Allgemeine . Hatte aus versehen in Ford Ranger/Allgemein gepostet..
Gruss Wolle

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Letzte Änderung: 15 Mai 2018 10:58 von Irkus.

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15 Mai 2018 11:19 #4 von monty
Ich hab es hier her verschoben.

Gruß
Claus
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15 Mai 2018 11:42 #5 von Redneck
Ah, Claus hat es schon verschoben... :daumen:

Ja, ich find´s gut. Hab das gerade durchgelesen, wie es dann mal als Beweismittel funktionieren soll.... Soll ja nicht so sein, daß grundsätzlich alles anerkannt wird, aber in speziellen Fällen schon, und das find´ ich persönlich gut! Kenne einige, die so ein Ding immer mitlaufen haben! Manchmal wünschte man sich, man hätte auch eine... :)

Hätte ich gar nicht gedacht, daß der BGH da so reagiert....

Gruß, Jürgen

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15 Mai 2018 13:13 #6 von Musher
Jetzt hab ich mich gerade beruflich mit dem Thema Datenschutz wg. einer betrieblichen Videoanlage befassen müssen und bin erstaunt wie restriktiv der Umgang (zumindest wenn man gesetzeskonform sein will) nach dem neuen Datenschutzgesetz gehandhabt werden muss. In diesem Zusammenhang verstehe ich dieses Urteil nicht, da jetzt bestimmt viele dies als Persilschein verstehen permanent alles zu filmen.
Bin mir noch nicht im Klaren darüber ob das ein Fluch oder Segen sein wird ...

Grüße Martin

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15 Mai 2018 15:25 - 15 Mai 2018 15:26 #7 von bb
Ich finde es grundsätzlich in Ordnung, dass Cam Videos vor Gericht als Beweis dienen können. Ich fahre zügig, nur ausnahmsweise mehr als 10% schneller als erlaubt, drängle nicht, aber gerate immer wieder in brenzlige Situationen durch Rechtsüberholer, Erziehungsbremser, High Speed Drängler, rücksichtslose Spurwechsler, Biltzampel-Spontanbremser, ..... Bisher konnte ich zum Glück Unfälle vermeiden, aber manchmal war das schon knapp.
Ein Problem für Dashcam Besitzer sehe ich aber auch:
Wenn die Cam nach einem Unfall oder bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird, kann sie auch beschlagnahmt werden und die gesamten vorhandenen Videos können dann auch zur Aufdeckung der Verkehrsverstöße, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen, Überholverboten, Fahrspuren mit Breitenbeschränkung, .... des Cam Besitzers genutzt werden. Eine Cam mit 10 bis 15 Minuten Loop wäre daher sicher nicht die schlechteste Wahl.
Letzte Änderung: 15 Mai 2018 15:26 von bb.
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16 Mai 2018 17:34 #8 von xwo
Hier wird auch genauer auf das Thema Datenschutz eingegangen. Fakt ist, dauerhaftes Aufzeichen ist weiterhin nicht gestattet und strafbar.
Anlassbezogene Aufzeichnungen schon, auch Aufzeichnungen die kontinuierlich in kurzen Anständen gelöscht/überschrieben werden. Als Stellungnahme von einem Anwalt ich gelesen, dass man wohl von 3-5 Minuten Abständen ausgehen wird.

BGH Urteil

Grüße
Henrik

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