- Beiträge: 30
- Dank erhalten: 0
Vatertagstour 2013
- Pickup-Trucker
- Offline
- Junior Boarder
Carola, ich und unsere zwei Hunde würden auch gerne auf die Insel kommen.
Die Frage ist nun: Darf man an Sonn- und Feiertagen mit dem LKW und einem Wohnwagen fahren (insbesondere auch in Dänemark)?
Da man sehr viel widersprüchliches im Netz findet, bin ich mir da nicht so sicher.
Ansonsten, wenn Wohnwagen und LKW möglich ist und ihr uns duldet, würden wir gerne mitkommen.
Gruß
Jürgen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- idealist
- Offline
- Platinum Boarder
- Beiträge: 2271
- Dank erhalten: 109
Wowa und LKW ist leider nicht überall erlaubt. Da findet man wahrlich viele verschiedene Antworten. In DK ist das glaube ich kein Problem. Aber da kann Rolf mehr zu sagen.
Gruß, R.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- J.L.
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 42
- Dank erhalten: 3
Ich habe von der BAG schriftlich das mit meinem L Clubcap (LKW) Sonntags fahren darf.
J.L.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Müritzer
- Offline
- Expert Boarder
- Beiträge: 111
- Dank erhalten: 1
Reden wir jetzt von einem richtigen LKW also 7.5 Tonnen oder mehr oder
reden wir von einem Pickup der üblicherweise eine LKW Zulassung hat????
Fragend Sven
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Pickup-Trucker
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 30
- Dank erhalten: 0
J.L. schrieb: ... Ich habe von der BAG schriftlich das mit meinem L Clubcap (LKW) Sonntags fahren darf...
Das ist schön, darfst Du das auch mit dem Wohnwagen am Haken? Wenn ja, auch in der kompletten BRD?
@Müritzer
Ja, es handelt sich um einen PickUp Ford Ranger mit LKW-Zulassung.
Gruß
Jürgen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- J.L.
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 42
- Dank erhalten: 3
J.L.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Pickup-Trucker
- Offline
- Junior Boarder
- Beiträge: 30
- Dank erhalten: 0
Ich habe zur BAG nur dieses hier gefunden:
www.bag.bund.de...13032
Vom ADAC habe ich das hier:
www.afwthuering...t.pdf
Das drucke ich mir mal aus und lege es ins Auto. Hoffe das es wirklich reicht.
Gruß
Jürgen
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- J.L.
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 42
- Dank erhalten: 3
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
In der Anweisung der BAG steht, das oben genannte Fahrzeuge bei Sonntagsfahrten nicht zu beanstanden sind.
J.L.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- BigPit
- Offline
- Moderator
Zulässige Gesammtmasse des Ranger = 3200kg
Zulässige Gesammtmasse meines Wohnwagen = 1500kg
Gesammtmasse des Gespann also 4700kg.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- J.L.
- Offline
- Senior Boarder
- Beiträge: 42
- Dank erhalten: 3
Der Kollege von der BAG hat mir ja bestätigt das ich mit WW fahren darf, darf aber kein Feuerholz rein packen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.