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Scheinwerferrahmen zulässig?
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12 Dez 2024 16:03 #1
von marpar
Wildtrak x, Ford Hardtop, cyberorange
Scheinwerferrahmen zulässig? wurde erstellt von marpar
Hab mal eine Frage bezüglich der bekannten Scheinwerfer und Heckleuchtenumrandungen aus Kunststoff zum aufkleben. Kann mir jemand sagen ob die so zulässig sind oder ob es dafür eine ABE oder Zulassung braucht?
Vielen Dank im voraus
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12 Dez 2024 16:39 #2
von OffRoad-Ranger
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
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Werner
OffRoad-Ranger antwortete auf Scheinwerferrahmen zulässig?
Servus,
auch wenn nur die Ränder abgedeckt sind bedarf es offiziell eine Freigabe, von wo auch immer.
Vieles wird geduldet.
An meinem Pickup habe ich vorn an den Hauptscheinwerfern Gitter (mit Teilegutachten).
Am Jimny hab ich hinten in der Stoßstange an den Nebel/Rückfahr/Katzenaugen auch Gitter (ohne Zulassung).
Blinker, Brems- Rücklicht ist nichts drüber,
Wie es jeder macht entscheidet sein eigenes Gewissen, den gewissen "bösen Blick" haben letztendlich nur die, die für Recht und Ordnung schauen.
auch wenn nur die Ränder abgedeckt sind bedarf es offiziell eine Freigabe, von wo auch immer.
Vieles wird geduldet.
An meinem Pickup habe ich vorn an den Hauptscheinwerfern Gitter (mit Teilegutachten).
Am Jimny hab ich hinten in der Stoßstange an den Nebel/Rückfahr/Katzenaugen auch Gitter (ohne Zulassung).
Blinker, Brems- Rücklicht ist nichts drüber,
Wie es jeder macht entscheidet sein eigenes Gewissen, den gewissen "bösen Blick" haben letztendlich nur die, die für Recht und Ordnung schauen.
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Werner
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13 Dez 2024 00:15 #3
von Grizzly
Kleinkaliber-Laster: Ford Ranger XLT Ltd.
Grizzly antwortete auf Scheinwerferrahmen zulässig?
Nabend!
Bei LTE (Lichttechnischen Einrichtungen) handelt es sich um bauartgenehmigte Fahrzeugteile, jegliche Veränderung daran ist unzulässig (auch das polieren von matten Scheinwerfern zählt als Veränderung, deswegen erwähnt man das nicht bei der HU sonst EM) böser Blick und ähnliches benötigen ein gültiges Prüfzeugnis(ABE, ABG, Teilegutachten etc...). Kann so ein Prüfzeugnis bei der HU nicht vorgelegt werden ist die Veränderung mit EM (erheblicher Mangel) zu bewerten und die Plakette muss verweigert werden.
Schönen Abend noch
Bei LTE (Lichttechnischen Einrichtungen) handelt es sich um bauartgenehmigte Fahrzeugteile, jegliche Veränderung daran ist unzulässig (auch das polieren von matten Scheinwerfern zählt als Veränderung, deswegen erwähnt man das nicht bei der HU sonst EM) böser Blick und ähnliches benötigen ein gültiges Prüfzeugnis(ABE, ABG, Teilegutachten etc...). Kann so ein Prüfzeugnis bei der HU nicht vorgelegt werden ist die Veränderung mit EM (erheblicher Mangel) zu bewerten und die Plakette muss verweigert werden.
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13 Dez 2024 05:02 #4
von marpar
Wildtrak x, Ford Hardtop, cyberorange
marpar antwortete auf Scheinwerferrahmen zulässig?
Vielen Dank, eindeutige Antwort. Also bleibt es so wie es ab Werk ist
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13 Dez 2024 06:52 #5
von S t e f a n
Fort fahren ist meine Leidenschaft
S t e f a n antwortete auf Scheinwerferrahmen zulässig?
Steinschlagschutzgitter sind in der Regel kein Problem!
Nur bekleben ist nicht zulässig.
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13 Dez 2024 08:28 #6
von OffRoad-Ranger
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Werner
OffRoad-Ranger antwortete auf Scheinwerferrahmen zulässig?
Servus,
hier ein Auszug aus einem Gutachten, nach welchen Kriterien Beleuchtungsveränderungen geprüft werden:
Änderung wurde unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
- Einhaltung der Sichtwinkel der Scheinwerfer bzw. Leuchten entsprechend Richtlinie 76/756/EWG und keine unzulässige Beeinflussung durch die Gitter.
Die Lampenschutzgitter für die Scheinwerfer wurden im Lichtkanal überprüft.
Die erforderlichen Grenzwerte werden auch mit den Schutzgittern eingehalten.
Schlußbescheinigung:
- Der Anbau der Lampenschutzgitter vor den Leuchten bzw. Scheinwerfern wurden hinsichtlich der zutreffenden EG- bzw. ECE-Vorschriften geprüft.
Dies bedeutet daß diese Beleuchtungseinrichtungen auch nach dem Anbau der Anbauteile diese EG- bzw. ECE-Vorschriften nach wie vor erfüllen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung:
- Anbau der Beleuchtungseinrichtungen ECE R48 76/756/EWG
- Scheinwerfer ECE R1/R8/R20 76/761/EWG
- Fahrtrichtungsanzeiger ECE R6 76/759/EWG
- Brems- bzw. Schlußleuchten ECE R7 76/758/EWG
- Rückstrahler ECE R3 76/757/EWG
- Rückfahrscheinwerfer ECE R23 77/539/EWG
- Nebelschlußleuchten ECE R38 77/538/EWG
hier ein Auszug aus einem Gutachten, nach welchen Kriterien Beleuchtungsveränderungen geprüft werden:
Änderung wurde unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
- Einhaltung der Sichtwinkel der Scheinwerfer bzw. Leuchten entsprechend Richtlinie 76/756/EWG und keine unzulässige Beeinflussung durch die Gitter.
Die Lampenschutzgitter für die Scheinwerfer wurden im Lichtkanal überprüft.
Die erforderlichen Grenzwerte werden auch mit den Schutzgittern eingehalten.
Schlußbescheinigung:
- Der Anbau der Lampenschutzgitter vor den Leuchten bzw. Scheinwerfern wurden hinsichtlich der zutreffenden EG- bzw. ECE-Vorschriften geprüft.
Dies bedeutet daß diese Beleuchtungseinrichtungen auch nach dem Anbau der Anbauteile diese EG- bzw. ECE-Vorschriften nach wie vor erfüllen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung:
- Anbau der Beleuchtungseinrichtungen ECE R48 76/756/EWG
- Scheinwerfer ECE R1/R8/R20 76/761/EWG
- Fahrtrichtungsanzeiger ECE R6 76/759/EWG
- Brems- bzw. Schlußleuchten ECE R7 76/758/EWG
- Rückstrahler ECE R3 76/757/EWG
- Rückfahrscheinwerfer ECE R23 77/539/EWG
- Nebelschlußleuchten ECE R38 77/538/EWG
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