Pickup für Familie, Laden und landw.Nutzfahrzeug

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04 Jul 2014 13:04 - 04 Jul 2014 13:05 #11 von Redneck
Ich versuch´s...

Jeder Pickup wird als LKW eingeführt und auch so verzollt. Das Zulassungsrecht hat aber mit dem Steuerrecht nichts zu tun, daher auch die unterschiedliche Auslegung.

Das heißt in der Praxis, was in den Papieren angegeben ist, kann trotzdem anders besteuert werden! Bei Doppelkabinern richtet man sich eben bei der Besteuerung nach Faktoren wie Sitzplätzen, 4 Türen, kleinere Ladefläche usw und versteuert diese nach Hubraum. Bei den 1,5-Kabinern, die ja oft nur eingetragene Notsitze und Ladeflächen um die 1,80 m haben, versteuert man nach Gewicht, also günstiger. Ist unverständlich für uns Pickupfahrer, aber müßig, sich darüber aufzuregen, da herrscht schon ein jahrelanger Rechtsstreit, der mich damals als ehem. L200-Fahrer auch betroffen hat.

Ohne Hänger darf ein LKW Sonntags immer fahren, solange er nicht 7,5 t überschreitet, und das tut keiner unserer Pickups. ;) Nur eben ist vom Gesetzgeber festgelegt, daß LKW + Anhänger dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, unabhängig von Größe und Gewicht. Ausnahmen gibt´s nur für Wohnwagen und Anhänger für Sport- und Freizeitzwecke, z.B. ein Trial-Geländewagen, der für Wettbewerbe genutzt wird. Alle anderen Fahrten, und wenn es nur Entsorgungsfahrten sind, sind verboten. Dessen sollte man sich im klaren sein, wenn man einen Pickup kaufen möchte!

Auf "PKW umschlüsseln" war eine zeitlang eine gängige Methode, dieses Fahrverbot zu umgehen. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, 4 Türen, Geräuschdämmung (zumindest bei älteren Pickups) oder eine abschließbare Ladefläche. Mittlerweile funktioniert das ganze nicht mehr so problemlos, soll aber noch möglich sein. Ich möchte da keinen Quatsch erzählen, da kann vielleicht jemand was dazu sagen, der einen umgeschlüsselten Pickup fährt... Die SK-Handelsgesellschaft kennt sich damit gut aus, vielleicht mal googeln und einfach mal anrufen!

Dieses Umschlüsseln hatte natürlich auch den Vorteil, daß die Versicherungen den PIckup dann problemlos als PKW versichern können.

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com
Letzte Änderung: 04 Jul 2014 13:05 von Redneck.

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04 Jul 2014 14:12 #12 von Sauerländer
Hallo,

ich bin gerade dabei meinen Ranger DoKa als Pkw umzuschlüsseln. Es gibt anscheinend momentan nur den Weg über 2 Firmen.
Bei SK-Handels GmbH gibt es ein Gutachten mit Dämmmatten. Hierbei ist der Gang zum TÜV unerläßlich.

Ich habe die Variante der Fa. VENTA-supply gewählt. der Unterschied ist hier, man bekommt die Unterlage vom TÜV mit der eingetragenen Fahrgstellnummer und den Dämmmatten zugesendet und fährt nur noch zur Zulassungsstelle zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Nach einem längerem Gespräch mit einem TÜV'ler sind Pickups mit der Klasse "N1G" nicht als PKW umzuschlüsseln (steht in dem Fz-schein unter "J"). Es sei den man bringt ein Abgasgutachten, in meinem Fall, von Ford oder ein Gutachten einer der oben genannten Firmen.

Gruss
Gerd

Ich bin nicht neugierig.
Ich bin nur einfach gern über alles informiert.

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06 Jul 2014 03:16 #13 von Richard
Hi Tim,

da Du den L200 ausschließt verpasst Du leider ein Fahrzeug, was den meisten Platz hinten bietet.
Außerdem die Versicherung als PKW, obwohl LKW in den Papieren steht. 600€ bezahlst Du für Deinen S-Max, ich bezahle rund 80€ mehr im Jahr.
Du kannst Dich natürlich auch für die käufliche Variante von Ford entscheiden, aber ich halte das für Beutelschneiderei.
Bei den Steuern kannst Du mit ca. 380€ im Jahr rechnen.

Wenn Du nicht Markengebunden bist schau Dir den Isuzu an. Lass Dich dabei bloß nicht von dem nicht so dichten Händlernetz beeinflußen, dass ist kein ausreichender Grund. Wichtig ist nur eine gute Werkstatt zu haben, Entfernung grundsätzlich egal, meine Meinung.

Gruß
Richard

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07 Jul 2014 20:51 #14 von tim99
Waren heute bei Ford und Isuzu.

Ford gefällt uns optisch eigentlich besser, weil bulliger von vorne und mehr nach US-Car. 3 Römer Kindersitze passen in beide rein. Im Isuzu sogar etwas besser, aber bei beiden recht eng.

Preislich ist der Iszu ja doch recht teuer. Vergleich mit dem Ranger Doppelkabine kostet der 34000-36000 Euro. 18% Rabatt gibt’s für Geschäftswagen.

Beim Isuzu ist auch relativ viel Zubehör was bei anderen in gehobener Ausstattung dabei ist. Laderaumwanne zum Beispiel. Dafür gibt’s bei Isuzu 3 Jahren Garantie statt nur 2 Jahre bei Ford.

Von Ford haben wir noch kein Angebot weil kein Neuwagenverkäufer da war.
Bei so einem großen Autohaus und ich hatte Samstag extra noch angerufen ob wir für Montag einen Termin brauchen. Nein kommen sie einfach vorbei und dann war der Richtige Mann nicht da. Lieferzeit angeblich 6 Monate bei Isuzu 2-3 Monate.

Müssen uns jetzt bezüglich Steuer, Versicherung, Verbrauch usw. erstmal mit dem Isuzu beschäftigen. Schade dass der Verkäufer dort nicht bei Ford den Ranger angeboten hat. Der war topp!!!

Meine Frau ist ja mehr für den Ranger wegen der Optik. Der Nissan und L200 ist deshalb auch schon aus der engeren Auswahl gefallen.

Ford Ranger Doppelkabine 110KW Diesel mit Carryboy-Hardtop

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07 Jul 2014 20:56 #15 von Packesel
Hallo TIM99

der Ranger hat zur Zeit des 3 Jahr Garantie inklusive.

Gruß

Packesel

Jeder Mensch braucht ein Laster

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07 Jul 2014 21:41 #16 von Percy
Wenn du einige Ford Händler im Umkreis von 100 km anschreibst sind bis zu 30% drin, würde mich da nicht auf einen beschränken! B)

Gruß, Percy

<<<<[ Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig! ]>>>>

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10 Jul 2014 09:13 #17 von m.lo

Sauerländer schrieb: Hallo,

ich bin gerade dabei meinen Ranger DoKa als Pkw umzuschlüsseln. Es gibt anscheinend momentan nur den Weg über 2 Firmen.
Bei SK-Handels GmbH gibt es ein Gutachten mit Dämmmatten. Hierbei ist der Gang zum TÜV unerläßlich.

Ich habe die Variante der Fa. VENTA-supply gewählt. der Unterschied ist hier, man bekommt die Unterlage vom TÜV mit der eingetragenen Fahrgstellnummer und den Dämmmatten zugesendet und fährt nur noch zur Zulassungsstelle zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Nach einem längerem Gespräch mit einem TÜV'ler sind Pickups mit der Klasse "N1G" nicht als PKW umzuschlüsseln (steht in dem Fz-schein unter "J"). Es sei den man bringt ein Abgasgutachten, in meinem Fall, von Ford oder ein Gutachten einer der oben genannten Firmen.

Gruss
Gerd


Jaja, das mit dem umschlüsseln.... Mit einem SK-Gutachten hantiere ich auch seite einiger Zeit, seit Februar weigert sich die Zulassungsstelle auch meinen umzuschreiben, eben wegen dem Abgasgutachten. Aussage "Allgemein gilt nicht, es braucht ein Abgasgutachten für ganz speziell dieses Fahrzeug!"
Letzte Aussage seitens SK nach diversen Bemühungen (die sind wirklich gefühlt super, bei denen hab ich in einem Telefonat mehr Info und Hilfe bekommen als bei der Flöten der Zulassungsstelle in einem halben Jahr....) die ich bekommen habe war, dass es wohl nur bei mir in Hessen so ein Thema ist, die restlichen Bundesländer schreiben wohl noch mehr oder weniger problemlos um. Mittlerweile verkaufen die auch keine Gutachten mehr an Fahrer aus Hessen.
Der TÜV-Termin war da also noch das einfachste...
Dabei will ich dem Staat ja noch nicht mal was wegnehmen sondern weiter die volle Steuer inklusive der Die-armen-Eisbären-CO2-Strafsteuer zahlen...
Auf jeden Fall habe ich in den letzten Monaten bei dem Thema wieder einmal die germanische Bürokratie zu hassen gelernt.

Ah, und weil Versicherung & Lieferwagen auch mal angesprochen wurde: Das gilt nur bis <1000kg Zuladung. Alles über einer Tonne Nutzlast wurde mir von der HUK mitgeteilt ist nicht mehr als Lieferwagen sondern als wirklicher LKW zu versichern, was bedeutet man kann seine Schadenfreiheitsklasse nicht mitnehmen, fängt bei 100% an.

So gut das Wägelchen auch ist weil es einfach alles irgendwie kann, so nervenzehrend ist die Bürokratiemaschine darum... Taugt aber prima als Familienlaster, die Blicke auf dem Parkplatz vom Supermarkt wenn man einfach den riesen Einkauf, Getränkekisten und Kinderwagen hinten draufwirft und wegfährt, während die anderen noch Versuchen ihre Tetris-Skills zu verbessern beim Versuch zwei Karotten und eine kleine Flasche Wasser zum Kinderwagen in den Lifestyle-Kombi zu bekommen *g*

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10 Jul 2014 09:48 - 10 Jul 2014 09:50 #18 von tim99
Ich habe nun noch mal ein offizielles Schreiben von der HUK24 bekommen worin das noch mal steht wie in der Mail:

Auf Grund Ihrer Beschreibungen ist Ihr Fahrzeug als Lieferwagen zu versichern. Bitte berechnen Sie das Angebot entsprechend. Ausschlaggebend ist die Gesamtmasse des Fahrzeuges. Diese darf nicht mehr als 3500 kg betragen.

Ist die Gesamtmasse höher, so ist Ihr Fahrzeug als Lkw zu versichern - in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die HUK-Coburg, weil der Vertragsabschluss für Lkw bei uns nicht möglich ist.

+++++++++++++++++

Keine Ahnung ob die nach Versicherungsabschluss wieder zurückrudern…
Das mit der Umschlüsselung werde ich nicht machen da ich auch in Hessen wohne.
Außerdem ziehe ich eigentlich Sonntag´s keine Hänger bzw. könnte das dann auch auf Samstag legen wenn es denn sein muss.

Da wir den Rancher nächste Woche abholen mit den Umbauten Hardtop, Rückfahrassistent usw. beschäftige ich mich aktuell versuche ich die Vor- und Nachteile des Lieferwagentarifs und des LKW-Tarifs zu verstehen. Haupt Nachteil beim LkW-Tarif ist wohl, dass man oft die Prozente der PKW Versicherung nicht mitnehmen kann und dann auch nicht so weit über die unfallsfreien Jahre sinken kann wie im Lieferwagentarif.

Ford Ranger Doppelkabine 110KW Diesel mit Carryboy-Hardtop
Letzte Änderung: 10 Jul 2014 09:50 von tim99.

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10 Jul 2014 10:04 #19 von Erna
Tarif kannste mitnehmen vom PKW auf den LKW, hab ich auch gemacht. Kann aber sein, dass das nicht jede Versicherung macht. Provinzial angeblich nein - LVM ohne Probleme.

Denk an das Samstagsfahrverbot in den Ferien (mit Anhänger), falls Du eine der gesperrten Straßen brauchst - hab ich nämlich vergessen und muss gerade meinen ganzen Urlaub umstricken :bash:

Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf'm Sonnendeck...

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10 Jul 2014 10:11 #20 von tim99
Aha, welche Strassen sind denn Samstag in den Ferien gesperrt?
BAB??

Bin kein Brummifahrer, sollte man sich wohl besser mit beschäftigen wenn man einen Allrad-LKW kauf. ;-)

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