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Gibt es King Cabs mit PKW Zulassung?
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ich würde gerne wissen, ob es irgendwelche King Cabs, die als PKW zugelassen (also Eintrag in den Papieren - was Finanzamt & Versicherung daraus machen ist erstmal nebensächlich) sind?
Hintergrund ist folgender: Der Pickup soll hin und wieder mit Wohnkabine durch die Gegend fahren, und die Wohnkabinen für Dokas sind etwas mager (oder hängen soweit über, dass man nicht mehr an die Anhängerkupplung kommt). PKW-Zulassung muss deshalb sein, weil gleichzeitig Pferdeanhänger gezogen werden muss (und wir als PKW unterm Sonntagsfahrverbot fallen würden).
Da ich nie mit mehr als 2 Personen fahre und die 30cm extra für die Wohnkabine sehr nützlich wären, würde ich jetzt ungern Doka kaufen wenn es nicht unbedingt sein muss. Anhängebockverlängerung ist wohl auch keine Lösung, da sich die Anhängelast dann wohl im günstigsten Falle auf 1700 kg reduziert, wir kommen aber auf gut 1800-1900.
Hatte mich letztes Jahr schon damit rumgeschlagen, dann kam mir ein als WoMo ausgebauter Geländewagen dazwischen. Ist ein tolles Fahrzeug, und günstig in Steuer & Versicherung, aber aus verschiedenen Gründen für mich als "Alltagsfahrzeug" nicht brauchbar. Momentan habe ich für letzteres noch einen alten Opel, nur kommt er langsam sehr in die Jahre, und dann möchte ich den Geländewagen gegen eine Rundumlösung eintauschen. Pickup mit abnehmbarer Kabine wäre eben ideal.
Da ich mich nicht auf irgendwelche Marken eingeschossen habe, würde ich gerne wissen, ob das bei irgendeinem möglich wäre? Und falls nicht, bei welchem Doka bekommt man am meisten Ladefläche für sein Geld?
Vielen Dank im Voraus!
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Herzlich Willkommen hier,
Zunächst muss ich sagen das es ein wenig verwirrend ist was Du schreibst, erst soll es keine Doka sein, dann doch, und Sonntags Fahrverbot für PKW ist mir auch neu.........
Wenn Pferde im Trailer sind, so ist das ein Sportlicher Zweck der beim "LKW" nicht unter das Fahrverbot fällt, und wenn es eine sehr lange Ladefläche sein soll warum nicht gleich nen Singelcap ?
Der Ranger hat ohne Laderaumwanne als Extracap (1 1/2 Kabiener) ne Ladeflächenlänge von ca. 186 cm
Gruß Torsten
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ich versuch's nochmal...
Zunächst muss ich sagen das es ein wenig verwirrend ist was Du schreibst, erst soll es keine Doka sein, dann doch, und Sonntags Fahrverbot für PKW ist mir auch neu........
Nein, es soll möglichst kein Doka sein, wenn es auch King Cabs (also 1,5er) mit PKW Zulassung gibt. Und ob es die gibt, ist ja das was ich wissen möchte. Doka käme nur in Frage, wenn King Cabs ausnahmslos alle LKW-Zulassung haben.
Sonntags Fahrverbot für PKW ist mir auch neu
Hab ich auch nicht behauptet... Mir geht es um den Sonntagsfahrverbot für LKW.
Wenn Pferde im Trailer sind, so ist das ein Sportlicher Zweck der beim "LKW" nicht unter das Fahrverbot fällt
Falsch, auch Pferdetransporte und z.B. Wohnwagen haben keine allgemeingültige Ausnahmegenehmigung bezüglich Sonntagsfahrverbot!! Es gab zwar eine Verkehrsministerkonferenz hierzu, aber ist nicht überall umgesetzt worden und letztendlich hängt es davon ab, was der kontrollierende Beamte gerade zu wissen glaubt. Dazu gibt es zig Threads im Netz, und ich habe selbst zu diesem Thema mit zig Ämter/Ministerien telefoniert. Da ich aber darüber nicht diskutieren will (schon gar nicht Sonntags Nachmittags mit einem Polizisten auf der Autobahn) will ich einfach nur wissen, ob es King Cabs gibt, bei denen PKW in den Papieren steht. Single Cabs sind immer LKW, daher habe ich gar nicht erst gefragt.
Hoffe das ist jetzt etwas verständlicher ausfgedrückt
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- AmStaff
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Tuckertante schrieb: .....PKW-Zulassung muss deshalb sein, weil gleichzeitig Pferdeanhänger gezogen werden muss (und wir als PKW unterm Sonntagsfahrverbot fallen würden).
Hm, Nunja
Das Gutachten welches es für den Ranger mal gab zum umschlüsseln von LKW auf PKW soll nicht mehr gültig sein, alle Ranger Varianten sind als LKW Typisiert, von anderen Herstellern kann ich nichts dazu sagen, würde aber meinen das es standardmässig keinen PU gibt der die Homologation als PKW hat, da musste auf Antworten der anderen PU Fahrer warten.
Mein Senf dazu ist das man sich in das Fahrverbot auch reinsteigern kann, es ist ja nun nicht so das Du Sonntags mit 3 t Bauschutt spazieren fährst, sondern mit Pferden.
Aber jeder so wie er möchte
Gruß Torsten
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- Tuckertante
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sorry, das war in meinem 1. Post offenbar ein Vertipper (geht denke ich schon aus dem Kontext hervor), nachträgliches Bearbeiten ist hier jedoch aus irgendeinem Grund nicht möglich, kann daher leider nichts mehr machen...
Ich fürchte die Antwort "Nun steigern Sie sich da mal nicht so rein" hilft wenig, wenn ein Polizist dich wirklich Sonntags aus dem Verkehr ziehen will... Mag sein, dass oftmals ein Auge zugedrückt wird, aber darauf verlassen möchte ich mich nicht.Mein Senf dazu ist das man sich in das Fahrverbot auch reinsteigern kann, es ist ja nun nicht so das Du Sonntags mit 3 t Bauschutt spazieren fährst, sondern mit Pferden.
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- Rudi
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wenn ich das richtig gelesen habe willst du
eine WoKa aufsetzen und einen Pferde-
Anhänger dranhängen.
Dann lass die WoKa in die Papiere eintragen,
als ww. mit Wohnkabine.
Dann bist du als WoMo unterwegs ohne
Beschränkung.
Als Nebeneffekt sparst du dir bei einigen
bestimmten Versicherungen ein Haufen
Geld bei der Versicherung ggü.LKW
ach ja, Willkommen im Forum
Gruß Rudi
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- Tuckertante
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danke schon mal
Laut meiner Zulassungsstelle ist das leider nicht möglich, da die Wohnkabine jederzeit abnehmbar wäre. "Wohnmobil" muss als solches fest installiert sein.
Auch meine Versicherung (RMV) hätte eine solche Kombi nicht als Wohnmobil anerkannt, die haben mich bei der Versicherung meines Geländewomos extra angerufen um sicherzugehen, dass es KEIN Pickup mit Wohnkabine ist :/
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- bb
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Den Wechselantrag "wahlweise Wohnmobil" gab es mal. Ob der für aktuelle Fahrzeuge noch vergeben wird, kann ich nicht sagen. Ein Anruf bei Bimobil könnte Klarheit bringen, die bieten eine Wechselmöglichkeit zwischen Wohnkabine und Pritsche an und sollten daher darüber Auskunft geben können.
Das Sonntagsfahrverbot von LKW und Hänger ist in einigen Bundesländern immer noch ein Problem. Da hilft nur eine Sondergenehmigung, wenn man auf der sicheren Seite sein will. Ich denke, diese Karte aus dem BT Forum ist immer noch aktuell:
forum.buschtaxi....html
Ob erhöhte Maut für LKW bis 3,5t mit Anhänger im Ausland teurer ist als für PKW mit Anhänger, weiß ich nicht. Mit Anhänger ist man schnell im Bereich von 5 bis 6t. Wie ist es mit Fahrtenschreiber für gewerbliche Transporte mit Hänger und mit Maut-Zahlungen im Ausland?
Leider weitere Unklarheiten und keine Antworten.
Versicherungen kann man übrigens wechseln
Bernhard
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- Tuckertante
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Das Sonntagsfahrverbot von LKW und Hänger ist in einigen Bundesländern immer noch ein Problem. Da hilft nur eine Sondergenehmigung, wenn man auf der sicheren Seite sein will. Ich denke, diese Karte aus dem BT Forum ist immer noch aktuell:
forum.buschtaxi...erbot-t28737-15.html
Ich wohne leider mitten in der "roten Zone" (und fahre recht weite Strecken) - aber eine Ausnahmegenehmigung ist nicht so einfach zu bekommen, da die Stelle, die eigentlich dafür verantwortlich wäre, selbst nicht wirklich bescheid weiß und meint, man bräuchte keine Ausnahmegenehmigung (bzw. so wie es im Buschtaxi Thread steht: "aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung"). Hab einmal versucht mich zu informieren, von der lokalen Zulassungsstelle über Autobahnpolizei bis zum Kraftfahrtbundesamt + Bundesamt für Güterverkehr durchtelefoniert, und JEDER hat was anderes gesagt - und keiner konnte mir sagen, wer mir eine VERBINDLICHE Auskunft geben kann. Selbst wenn ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte, wäre das nicht wirklich praktisch, da ich oft unterwegs wäre, wäre mir einfach zuviel Aufwand (geht wohl nur pro Datum und nicht z.B. für eine längere zeitspanne). Daher hab ich das abgehakt - neues Fahrzeug geht nur mit PKW oder WoMo Zulassung, alles andere wäre mir einfach zuviel Unsicherheit und Risiko.
Hab ich befürchtetMir ist kein 1,5er Pickup bekannt, für den es ein Gutachten zur Umschreibung auf PKW gibt.
Ich glaub Bimobil oder generell Pritschenwagen ist wieder was anderes, da nicht ganz so einfach "auseinandernehmbar". Aber ich werde mal fragen.Ein Anruf bei Bimobil könnte Klarheit bringen, die bieten eine Wechselmöglichkeit zwischen Wohnkabine und Pritsche an und sollten daher darüber Auskunft geben können.
Klaro - bin nur davon ausgegangen, dass es die meisten anderen ähnlich handhaben würden (nämlich dass nur dann der Wohnmobiltarif greift wenn auch Wohnmobil in den Papieren steht)... Und meine Versicherung ist wirklich unschlagbar billig, zahle um die 16€ pro MonatVersicherungen kann man übrigens wechseln
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- S t e f a n
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Also - der Zulassungsstelle kann das schon mal ganz egal sein. Wenn der gute Mensch beim TüV die Zulassung auf "so. KFZ Wohnmobil" ändert, hat das die Zulassungsstelle zu akzeptieren. Technik liegt nicht in deren Bereich!
Von daher stehe ich voll hinter Rudis Aussage. Mach eine WoMo Zulassung - und du hast Ruhe.
Gruß Stefan, der seinen 1.5er lieber als LKW laufen hat anstatt WoMo
Fort fahren ist meine Leidenschaft
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