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Stillegung Diesel droht
- Floppyk
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In den Medien ist zu lesen, dass bestimmte Dieselfahrzeuge von einer Stilllegung bedroht sind. Man erhofft eine Klarstellung seitens der EU, bevor ein Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen wird. Ich nehme an, das hat jeder gelesen.
Nun tauchen auf der Bildzeitung betroffene Schlüsselnummern (Feld 14.1 in der Zulassung) auf. Betroffen sind:
Euro 5: 35AO bis 35MO
Euro 6: 36NO bis 36YO
Der letzte L200 hat 36CI und sollte demnach nicht betroffen sein.
Hat da jemand noch weiterreichende Informationen?
Gilt das überhaupt für Kfz, die eine LKW-Zulassung haben?
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- Goldfield
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Aber wenns in der Bildzeitung steht, würde ich dem jetzt nicht so extreme Beachtung schenken...
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19
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- Floppyk
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Diese Schlüsselzahlen werden auch auf anderen Quellen genannt und hat nichts mit dem Medium Bildzeitung zu tun:Goldfield schrieb: 36ZC bei mir.
Aber wenns in der Bildzeitung steht, würde ich dem jetzt nicht so extreme Beachtung schenken...
www.pnp.de/nach...06060
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- ALF-SON
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Sollen die doch die schwarz russenden aus dem Verkehr ziehen. Es reicht schon das die EU lange beim böse Buben der Europäischen Hersteller zugeschaut hat. Ist wie bei Boing auch. Gruß aus Thüringen Alf-Son
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- Floppyk
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Ich denke, du hast die Tragweite dieses Problems nicht verstanden. Wenn es schlimm kommt, bekommen betroffene Kfz-Halter einen Brief von der Zulassungsstelle. Dort wird die Betriebserlaubnis entzogen und das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt. Dann kannst gern gegen den Händler oder Hersteller auf Schadenersatz klagen, aber dein Auto fährt keinen Meter mehr auf deutschen Straßen. Ignorieren dürfte auch nicht klappen, denn irgendwann wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und - wenn aufgespürt - kratzt die Polizei die Plaketten ab. Letztlich wirst keinen neuen TÜV mehr bekommen.ALF-SON schrieb: Wir fahren trotzdem unsere Diesel weiter
So bleibt nur die (berechtigte) Hoffnung, dass bereits zugelassene Kfz einen Bestandsschutz genießen. Sicher ist das aber nicht, denn ansonsten wäre die Aufregung nicht so groß.
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- ALF-SON
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Schlechter sieht es für die älteren Fahrzeuge aus die noch Euro 5 und niedriger haben. Da können wir uns dann bei der Europäischen Automobilindustrie bedanken. Gruß aus Thüringen Alf-Son. Ps oder bauen auf Holzvergaser um
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- Rooster55
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- Axel
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Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.
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- Goldfield
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Entspannt bleiben und nicht über ungelegte Eier nachdenken....
warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
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- bb
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efahrer.chip.de...21504
"Eine Sprecherin des Autoclubs ADAC nannte die Diskussionen über eine drohende Stilllegung laut Tagesschau „unsachgemäß“, da die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden seien. Weiter erklärt die ADAC-Sprecherin: „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund abwegig. Laut WirtschaftsWoche hält eine ADAC-Sprecherin eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern.
Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), forderte von Bundesregierung und EU-Kommission zwar eine rasche Klarstellung – gegenüber der Rheinischen Post erklärte Müller allerdings auch: „Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.“
Ich vermute, der Verkehrsminister denkt an die nächsten Wahlen und will für die FDP als Retter der Diesel Punkte machen. Unter anderem der Burda Verlag kocht das Thema hoch und triggert damit eigene Werbeeinnahmen in seinen Medienprodukten und macht kostenlose Werbung für von den Verlagseigentümern bevorzugte Parteien und Politiker.
Die Stillegungsdrohung halte ich für nicht durchsetzbar, erweiterte Fahrverbote allerdings schon. Aber die kommen sowieso mit Euro 7
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- Floppyk
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Es ist klar, dass ein geändertes Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden darf. So wie ich das verstanden habe, verhält es sich hier etwas anders. Bestimmte Abgaseinstufungen wurden nach veralteten Messanforderungen gemacht. Daher besteht die Möglichkeit, dass diese Kfz erst gar hatten zugelassen werden dürfen. Eben weil das umstritten ist, hat ein deutsches Gericht - vermutlich aufgrund einer Klage der DUH. Diese hat selbst umfangreiche Messungen verschiedener Kfz mit dem Ergebnis angestrengt, dass die tatsächlichen Messungen stark von den Vorgaben abweichen.Rooster55 schrieb: Leute,
Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.
Deswegen droht(e) die nachträgliche Stilllegung.
Was der ADAC und der VDA schreibt, ist halt nur deren Rechtsauffassung, die allerdings eben nur eine Meinung ist, auf die man sich nicht berufen kann.
Eben weil das Thema schwammig ist, wartet man auf ein erklärendes Urteil des EGH. Wenn das denn so klar wäre, dass bereits zugelassene Kfz nicht betroffen sind, bräuchte es kein EGH Urteil. Ich halte das auch für unvorstellbar Millionen bereits zugelassener und recht neuwertige Kfz aus dem Verkehr zu ziehen, insbesondere weil alte Stinker bis zur Abgasklasse < 5 gar nicht betroffen sind und weiterhin laufen. Dennoch bleibt für mich noch eine gewisse Unsicherheit offen.
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