Stillegung Diesel droht

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02 Aug 2024 12:29 #1 von Floppyk
Stillegung Diesel droht wurde erstellt von Floppyk
Es wird wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben.
In den Medien ist zu lesen, dass bestimmte Dieselfahrzeuge von einer Stilllegung bedroht sind. Man erhofft eine Klarstellung seitens der EU, bevor ein Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen wird. Ich nehme an, das hat jeder gelesen.
Nun tauchen auf der Bildzeitung betroffene Schlüsselnummern (Feld 14.1 in der Zulassung) auf. Betroffen sind:
Euro 5: 35AO bis 35MO
Euro 6: 36NO bis 36YO

Der letzte L200 hat 36CI und sollte demnach nicht betroffen sein.
Hat da jemand noch weiterreichende Informationen?
Gilt das überhaupt für Kfz, die eine LKW-Zulassung haben?

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02 Aug 2024 12:53 #2 von Goldfield
Goldfield antwortete auf Stillegung Diesel droht
36ZC bei mir.
Aber wenns in der Bildzeitung steht, würde ich dem jetzt nicht so extreme Beachtung schenken...

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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02 Aug 2024 13:10 #3 von Floppyk
Floppyk antwortete auf Stillegung Diesel droht

Goldfield schrieb: 36ZC bei mir.
Aber wenns in der Bildzeitung steht, würde ich dem jetzt nicht so extreme Beachtung schenken...

Diese Schlüsselzahlen werden auch auf anderen Quellen genannt und hat nichts mit dem Medium Bildzeitung zu tun:

www.pnp.de/nach...06060

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02 Aug 2024 14:37 #4 von ALF-SON
ALF-SON antwortete auf Stillegung Diesel droht
Hoffentlich knickt die deutsche Regierung nicht ein, wie so oft. Wir fahren trotzdem unsere Diesel weiter
Sollen die doch die schwarz russenden aus dem Verkehr ziehen. Es reicht schon das die EU lange beim böse Buben der Europäischen Hersteller zugeschaut hat. Ist wie bei Boing auch. Gruß aus Thüringen Alf-Son

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02 Aug 2024 14:45 #5 von Floppyk
Floppyk antwortete auf Stillegung Diesel droht

ALF-SON schrieb: Wir fahren trotzdem unsere Diesel weiter

Ich denke, du hast die Tragweite dieses Problems nicht verstanden. Wenn es schlimm kommt, bekommen betroffene Kfz-Halter einen Brief von der Zulassungsstelle. Dort wird die Betriebserlaubnis entzogen und das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt. Dann kannst gern gegen den Händler oder Hersteller auf Schadenersatz klagen, aber dein Auto fährt keinen Meter mehr auf deutschen Straßen. Ignorieren dürfte auch nicht klappen, denn irgendwann wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und - wenn aufgespürt - kratzt die Polizei die Plaketten ab. Letztlich wirst keinen neuen TÜV mehr bekommen.

So bleibt nur die (berechtigte) Hoffnung, dass bereits zugelassene Kfz einen Bestandsschutz genießen. Sicher ist das aber nicht, denn ansonsten wäre die Aufregung nicht so groß.

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02 Aug 2024 19:09 #6 von ALF-SON
ALF-SON antwortete auf Stillegung Diesel droht
Euro 6 d temp müsste wohl reichen. Sollen sich erst mal an die eigene Nase fassen ehe sie sich ständig in andere Länder einmischen. Notfalls bleibt uns dann nur noch die Umrüstung auf HVO 100. Dann müssen Sie aber auch dafür sorgen dass genügend Sprit zur Verfügung steht. Ich mache mir da jetzt keine Gedanken darüber
Schlechter sieht es für die älteren Fahrzeuge aus die noch Euro 5 und niedriger haben. Da können wir uns dann bei der Europäischen Automobilindustrie bedanken. Gruß aus Thüringen Alf-Son. Ps oder bauen auf Holzvergaser um

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02 Aug 2024 20:50 - 02 Aug 2024 20:51 #7 von Rooster55
Rooster55 antwortete auf Stillegung Diesel droht
Leute,
Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.

LG Axel
FORD Ranger DoKa 3.2 Automatik Wildtrak Orange Bau 2.11.16 Ezl. 12.16
Dateianhang:
Letzte Änderung: 02 Aug 2024 20:51 von Rooster55.

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02 Aug 2024 21:17 #8 von Goldfield
Goldfield antwortete auf Stillegung Diesel droht
Genau so.
Entspannt bleiben und nicht über ungelegte Eier nachdenken....

warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...
Ford Ranger 2.2 XL Singlecab 2 WD, EZ 2/19

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03 Aug 2024 11:05 #9 von bb
bb antwortete auf Stillegung Diesel droht
Beim Burda Verlag erscheinen außer Focus auch efahrer und Chip, die geben auch die rechtliche Einschätzung des ADAC und VDA wieder::
efahrer.chip.de...21504
"Eine Sprecherin des Autoclubs ADAC nannte die Diskussionen über eine drohende Stilllegung laut Tagesschau „unsachgemäß“, da die betroffenen Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden seien. Weiter erklärt die ADAC-Sprecherin: „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund abwegig. Laut WirtschaftsWoche hält eine ADAC-Sprecherin eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern.

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), forderte von Bundesregierung und EU-Kommission zwar eine rasche Klarstellung – gegenüber der Rheinischen Post erklärte Müller allerdings auch: „Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.“


Ich vermute, der Verkehrsminister denkt an die nächsten Wahlen und will für die FDP als Retter der Diesel Punkte machen. Unter anderem der Burda Verlag kocht das Thema hoch und triggert damit eigene Werbeeinnahmen in seinen Medienprodukten und macht kostenlose Werbung für von den Verlagseigentümern bevorzugte Parteien und Politiker.

Die Stillegungsdrohung halte ich für nicht durchsetzbar, erweiterte Fahrverbote allerdings schon. Aber die kommen sowieso mit Euro 7

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03 Aug 2024 11:21 #10 von Floppyk
Floppyk antwortete auf Stillegung Diesel droht
Vorab - es sind heute Meldungen aufgetaucht, dass die EU Entwarnung gegeben hat.

Rooster55 schrieb: Leute,
Ihr denkt zu kurz.
Eine neues Gesetz kann nicht rückwirkend angewand werden, steht so im Grundgesetz.
Neuzulassung wäre ja OK, aber bei einem älteren Auto halt daneben.
Ich bleibe da ganz entspannt.

Es ist klar, dass ein geändertes Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden darf. So wie ich das verstanden habe, verhält es sich hier etwas anders. Bestimmte Abgaseinstufungen wurden nach veralteten Messanforderungen gemacht. Daher besteht die Möglichkeit, dass diese Kfz erst gar hatten zugelassen werden dürfen. Eben weil das umstritten ist, hat ein deutsches Gericht - vermutlich aufgrund einer Klage der DUH. Diese hat selbst umfangreiche Messungen verschiedener Kfz mit dem Ergebnis angestrengt, dass die tatsächlichen Messungen stark von den Vorgaben abweichen.
Deswegen droht(e) die nachträgliche Stilllegung.

Was der ADAC und der VDA schreibt, ist halt nur deren Rechtsauffassung, die allerdings eben nur eine Meinung ist, auf die man sich nicht berufen kann.

Eben weil das Thema schwammig ist, wartet man auf ein erklärendes Urteil des EGH. Wenn das denn so klar wäre, dass bereits zugelassene Kfz nicht betroffen sind, bräuchte es kein EGH Urteil. Ich halte das auch für unvorstellbar Millionen bereits zugelassener und recht neuwertige Kfz aus dem Verkehr zu ziehen, insbesondere weil alte Stinker bis zur Abgasklasse < 5 gar nicht betroffen sind und weiterhin laufen. Dennoch bleibt für mich noch eine gewisse Unsicherheit offen.
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