Dienstag, 08 September 2015 11:44

Leistungen der Kfz-Versicherung: Wann können Leistungen verweigert werden?

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Leistungen der Kfz-Versicherung: Wann können Leistungen verweigert werden?

Falls es einmal zu einem Unfall kommen sollte, bietet Ihnen die Kfz-Versicherung in der Regel einen zuverlässigen Schutz. Es ist aber immer wieder zu hören, dass die Kfz-Versicherung die Zahlung nach einem Verkehrsunfall hinauszögert oder sogar in einigen Fällen ganz verweigert. Darum sollte man in erster Linie darauf achten, sich nichts zu Schulden kommen zu lassen. Wenn man z. B. mit abgenutzten Autoreifen fährt und es zu einem Unfall kommt, ist man selbst am Unfall schuld und die meisten Versicherungen werden in diesem Fall die Zahlung verweigern. Wie das jedoch im Einzelfall geregelt ist erfahren Sie in diesem Artikel.

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer stellt bei weitem einen der häufigsten Gründe für die Entziehung des Führerscheins dar. Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt, kann es vorkommen, dass die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigert. Bei einem Blutalkoholwert unter 0.5 Promille wird die Versicherung genau prüfen wie viel Schuld den Fahrer trifft und wie weit sich der Alkoholkonsum auf die Gegebenheiten ausgewirkt hat. Bei einem Promillewert zwischen 0.5 und 1.1 Promille kann die Kfz-Versicherung die Hälfte der zu zahlenden Geldsumme kürzen und bei einem Promillewert über der 1.1 Grenze sogar die Zahlung verweigern.

Fahren mit abgelaufener TÜV-Plakette

Fahren ohne eine gültige TÜV-Plakette ist gefährlich und kann sehr schnell in einer für den Fahrer heiklen Situation enden. Eine gültige TÜV-Plakette gewährleistet, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Wer ohne eine gültige TÜV-Plakette fährt, handelt fahrlässig und stellt ein erhebliches Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist und man in einen Unfall verwickelt wird, kann sich der Fahrer generell darauf verlassen, dass seine Kfz-Versicherung für die Schäden von Dritten zahlen wird. Je nachdem aber ob Fahrlässigkeit seitens des Versicherers vorliegt, kann er in Regress genommen werden.

Was zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Wildunfall?

Bei einem Unfall, in dem ein Wildtier verwickelt ist, wird der Schaden am eigenen Fahrzeug von der Teilkaskoversicherung beglichen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Wildtier verantwortlich für den Unfall ist und der entstandene Schaden durch einen Fahrunfall entstanden ist und nicht z. B. durch einen Aufprall mit einem geparkten Fahrzeug. Des Weiteren wird durch das Bundesjagdgesetz geregelt, welche Tiere und Tierarten als Wildtiere gelten.

Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn etwas aus dem Fahrzeug geklaut wird?

Tragbare Elektronikgeräte wir Smartphones und Kameras sind mittlerweile unsere permanenten Begleiter. Wer diese Geräte unbeaufsichtigt im Fahrzeug lässt, geht das Risiko ein, dass diese Gegenstände gestohlen werden. Gestohlene Elektronikgeräte, die kein fester Bestandteil eines Fahrzeugs sind, sind von einer Kfz-Teilkaskoversicherung nicht versichert. Das bedeutet, dass im Fall eines Diebstahls, Wertsachen wie CDs und Smartphones von der Versicherung nicht zurückerstattet werden. Anders sieht es bei Wertsachen aus, die ein fester Bestandteil von Fahrzeugen sind. Sachen wie Radios, Navigationssysteme und wertvolle Felgen werden im Fall eines Diebstahls von der Kfz-Versicherung ersetzt.

Weitere Informationen zum Thema Kfz-Versicherung und einen Versicherungsrechner stellt die Allianz auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Information zum Thema „PKW oder LKW“ und welche Konsequenzen dies für die Versicherung und Kfz-Steuer hat, findet man hier.

 

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