Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht?

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13 Jun 2015 12:37 #1 von Strandranger
Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht? wurde erstellt von Strandranger
Hallo zusammen,

Überlege mir gerade Delta 4x4 17 Zoll Felgen zu kaufen.
Genauer gesagt 8,5x17 ET 25.

Reifen sollen werden 265/70/r17.

Jetzt steht in dem Felgengutachten das ich eine 40 mm Höherlegung, 30 mm Spurplatten und Kotflügelverbreiterungen von Delta brauche. Also als Auflage...

Hat da zufällig jemand Erfahrungen, sehe nicht ein wegen Felgen und Reifen diese ganzen Umbauten zu erledigen.

Hoffe jemand kann helfen!

Gruß von der Küste
Rodja

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13 Jun 2015 15:28 #2 von Ralph
Hallo,

Also Spurplatten und Kotflügelverbreiterung wirst du wegen de ET 25 brauchen.

Die Höherlegung kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.
Die original Reifengröße ist ja mit 265/65/r17 nur unwesentlich kleiner.

Aber wenn diese Auflagen im Gutachten stehen hast du nur 2 Möglichkeiten.
1. Mache die ganzen Umbauten
2. Such dir eine andere Felgen aus.


Gruß,
Ralph

Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

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13 Jun 2015 16:18 #3 von Ranger OD
Hallo Rodja,

irgendwie kann ich das so nicht nachvollziehen. :ka:

Eigentlich benötigt man bei einer geringeren ET keine zusätzlichen Spurplatten und Höherlegen brauchst Du den nur, wenn Du im Winter auch Schneeketten draufziehen willst.

Um die Kotflügelverbreiterung und um die Tachoprüfung wirst Du wohl nicht drum herum kommen.

Die ET ist ja super, welche Felge ist das denn genau?

Gruß Mario

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13 Jun 2015 20:05 #4 von Strandranger
Strandranger antwortete auf Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht?
Hi Mario,

sind die aventura von Delta.

Sehr merkwürdig ist, dass selbst bei einem 65er Querschnitt die Delta 4x4 Höherlegung um 40 mm als Hinweis/Auflage erfüllt werden muss.

Mit den Kotflügellippen uns der Tachofahrt hätte ich kein Problem, aber dann noch Spurplatten und ne Höherlegung....da kommt so ein Radsatz aber extrem teuer!

Hab Delta mal angeschrieben ob die das wirklich ernst meinen.☺

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13 Jun 2015 20:33 #5 von Ranger OD
Hallo Rodja,

die Felgen haben ET40, Torsten (AmStaff) hat die auch auf seinem Ranger.

Der hat sie von Reifen Anton und da benötigst Du auch keine Kotflügelverbreiterung:

www.reifen-anto...age=1

Gruß Mario

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13 Jun 2015 20:36 #6 von JN75
Hi,
irgendwie kann da was nicht stimmen. Wenn die Felgen bereits ET25 haben, dann noch 30mm Spurplatten??? Dann wärst Du bei -5!!! Kann nicht stimmen.
Steht das wirklich im Gutachten? Bei meinen 16Zoll stand das nicht.

Gruß
Jens

Ford Ranger DoKa XLT in Indianapolis Blau, 285/75R16 Delta WP Felgen, Michaelis Höherlegung 40mm, Bodylift 30mm, Bushwacker Fender Flares, Carryboy Hardtop, 60mm Spurverbreiterung, Schnorkel, ASFIR...

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13 Jun 2015 21:31 #7 von Strandranger
Strandranger antwortete auf Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht?
Hier mal ein Ausschnitt aus dem Gutachten..ich hoffe das ist OK so, hab das nur als PDF...
Gruß
Rodja



Delta 4x4 GmbH
D-85235 Pfaffenhofen
D517 8517 Seite 1 von 3
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
1. Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bzeichnung:
Mazda Motor Corp. (J) UP 110 - 147 e11*2007/46*0155*- - BT 50 4x4
Ford (AUS) 2 AB 110 - 147 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4
2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
( siehe Punkt 3. )
255/60 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 6), 7)
255/65 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 6), 7)
265/60 R 17 – 108 *) 1), 2), 3), 6), 7)
265/65 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7)
265/70 R 17 – 112 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)
275/60 R 17 – 110 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7)
285/60 R 17 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)
285/65 R 17 – 116 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 6), 7)
285/70 R 17 – 118 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 6), 7)
305/65 R 17 – 121 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 6), 7)


3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder - und
Hinterachse anzubauen.
3) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit 30 mm
Spurberbreiterungen Hofmann SPV 006 FR bzw. SPV A06 FR vorn und hinten.
(Prüflast 1050 kg bei U=2500 mm) Der Festigkeitsnachweis ist bei der Begutachtung mit
vorzulegen. Die Montageanleitung der Distanzscheiben ist zu beachten.
4) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
5) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
Fa. Delta 4x4; Typ 888044S (40 mm Höherlegung) gemäß Teilegutachten 12-00306-
CP-BWG in der jeweils aktuellsten Fassung der TÜV Süs Auto Service GmbH.
5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
Fa. Delta 4x4; Body Lift KIT 888046D (100 mm Body Lift Kit) gemäß Teilegutachten 12-
00308-CP-BWG in der jeweils aktuellsten Fassung der TÜV Süs Auto Service GmbH..
6) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
Betriebsfestigkeitsprüfung für Spurweitenänderungen über 4%. (Technischer Bericht
Nr.942/7210611/BH des TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom 19.11.2014)
Bremsprüfung
7) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:

13993225 D517 106,2 – 93,2 139,7/6 93,2 25 1000 2500 02//14
Radbefestigung:
Anzugsmoment:
Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
110 Nm

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14 Jun 2015 06:35 #8 von JN75
Merkwürdig :unsure:

Macht technisch für mich wenig Sinn, aber wohl eher wirtschaftlich.
Denn dann können sie das andere Zeug gleich mit verkaufen. :undweg:

Ich denke die haben das alles zusammen prüfen lassen und halt nicht einzeln, so dann es nun als Auflage drin steht. Einfach dort mal anrufen, oder gleich zum Andi (Hurter) gehen ;)

Gruß
Jens

Ford Ranger DoKa XLT in Indianapolis Blau, 285/75R16 Delta WP Felgen, Michaelis Höherlegung 40mm, Bodylift 30mm, Bushwacker Fender Flares, Carryboy Hardtop, 60mm Spurverbreiterung, Schnorkel, ASFIR...

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14 Jun 2015 07:47 #9 von AmStaff
Moin Moin

Wie Mario schon sagte, für den Ranger haben die Felgen ET 40,
Man kann davon ausgehen das hier ein komplett Umgebautes Fahrzeug abgenommen wurde, was in meinen Augen für den Endkunden bei dem Gutachten nur Geldschneiderei ist.
Die Felge mit ET 25 war glaube ich für den Dmax,
Meine Räder stehen schon leicht über, bei der ET 25 +30 mm SPV würden die Räder 45mm weiter raus stehen was bedeuten würde das Du min. 50 mm Radhausverbreiterungen bräuchtest.

Bestell die Felgen bei Reifen Anton, da hast Du nen Gescheites Gutachten mit dabei !!!!

Gruß Torsten
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14 Jun 2015 11:48 #10 von Strandranger
Strandranger antwortete auf Höherlegung bei Zubehör Felgen Pflicht?
Alternative wären eben BF Goodrich AT in 265/65/r18 auf den originalen WT Felgen, und die dann schwarz pulvern.

Damit dürfte es dann denke ich keine Auflagen geben außer einer Tachofahrt.

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