Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?

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09 Apr 2015 13:15 #421 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
Widersprüchlich ist vor allem die Gesetzeslage! Die Richter kommen nicht von alleine auf die Idee, ihr Hirn einzuschalten und nach Argumenten zu suchen. Wie ich schon geschrieben hatte, sind sie lediglich eine Art Schiedsrichter vor dem Hintergrund geltender Gesetze. Wenn nun aber die Spielregeln falsch sind oder sich widersprechen, dann muss man an anderer Stelle angreifen... ;-)

VG

Martin

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09 Apr 2015 20:40 #422 von 4Wühler
Hab ja nun meinen guten alten L200 abgemeldet und den Navara angemeldet.
Die Steuerrückerstattung vom L200 kam relativ flott.
Die neue Steuer vom Navara King Cab steht noch aus...
Bin gespannt wie ein Flitzebogen...

Gruß
Frank

Garderobe für das Grobe

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09 Apr 2015 21:02 #423 von Vaddi
Seid ihr immer noch am meckern? :ironie: :undweg:

Egal wie, gegen diese Steuerbescheide gerichtlich vorzugehen könnt ihr euch nach der aktuellen Gesetzeslage sparen. Der § 18 Absatz 12 des KraftStG gibt den "Eintreibern" das geeignete Instrument in die Hand, für alle Fahrzeuge unserer Art mit mehr als 3 Sitzen legal die PKW-Steuer zu kassieren. Natürlich kann man sich über den eindeutigen Text dieses Absatzes aufregen - zu recht, meine ich, denn es ist klar zu ersehen, dass es nur um Kohle geht. Schön versteckt hinter dem neumodischen Ausdrücken wie der "ökologischen Lenkungsbewegung" und dem "politischen Willen" hält man frech die Hand auf und lässt sich unsere Gelder schmecken. Dass wir aber als eingetragene LKW überall nur Nachteile in Kauf nehmen müssen, stört diese Leute nicht, von Verletzung der Gleichbehandlung hat man dort oben noch nie was gehört. Dass für ein und die selbe Sache nicht verschiedene Maßstäbe angelegt werden dürfen, interessiert keine Sau.

Die einzigen Möglichkeiten sich den Status eines LKW auch steuerlich zu erkämpfen ist, die Sitzplatzanzahl zu verringern, d.h., das Fahrzeug darf nur noch über 3 Sitzplätze inklusive dem Fahrersitz verfügen. Natürlich müssen dabei aber auch alle Rahmenbedingungen passen...

Oder man klagt sich durch die Instanzen, um dann vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit des Handelns der Steuereintreiber und deren Gesetze prüfen zu lassen. Aber wer hat schon das Geld dafür, oder eine RS die das alles freudig bezahlt...

Ich habe meine Maßnahmen (Sitz raus, Hundekäfig rein) abgeschlossen und die amtliche Bestätigung für den ordnungsgemäßen Umbau erhalten. Demnächst werde ich die Papiere ändern lassen... Leck Arsch, ich habe keine Lust mehr auf den Blödsinn mit diesen Ignoranten. :S

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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09 Apr 2015 21:18 #424 von Ranger OD
Ich bin ja mal gespannt, wie lange das mit der "Sitzplatzreduktion" vom Zoll noch so annerkannt wird, oder ob denen dann doch noch einfällt, dass die hinteren Seitenscheiben Verblecht sein müssen.

Wundern würde mich das nicht.

Gruß Mario

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09 Apr 2015 21:31 #425 von Vaddi
Na ja, die "Seitenscheibchen" (lächerliche Ausstellfenster) beim D- Max sind sowieso unsinnig. So weit würde ich das Spiel auch treiben und die Dinger durch schicke Bleche ersetzen, sollte das mal nötig sein. :cool:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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09 Apr 2015 23:32 #426 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
Vaddi, genau das ist der Punkt: Die machen, was sie wollen und widersprechen höherem Recht - vollkommen egal, was der BFH oder sonst für ein Verein geurteilt hat. Ein Grundsatz des deutschen Grundgesetzes ist die Tatsache, dass Ungleiches nicht gleich, und Gleiches nicht ungleich behandelt werden darf. In den Formulierungen und Begründungen der letzten Zeit sieht man, dass lediglich voneinander abgeschrieben wird. Das, was verlangt wird, ist nicht rechtens und widerspricht anderem gültigen Recht.

Bis ich meinen Bescheid bekomme, bin ich noch am Sammeln, die Punkte und Widerspruche werden mehr. Du weißt ja: "Kannst du deine Widersacher nicht besieten..."

:-)

VG

Martin

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11 Apr 2015 14:42 #427 von winniwon
Habe jetzt auch meine Sitze hinten demontiert.Nächste Woche gehts zum TÜV und dann mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle.Dann ist es ein 2 Sitzer und die Benachrichtigung geht automatisch an den Zoll.Dann sollte es wieder ein LKW sein.Werde berichten!
Hier ein paar Bilder zum Ausbau der Sicherheitsgurte Ford Ranger Extracab:
<iframe src=" onedrive.live.c...&em=2 " width="476" height="288" frameborder="0" scrolling="no"></iframe>

Ford Ranger Extracab Limited 2014 Black
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11 Apr 2015 16:21 #428 von Iwan der Schreckliche
Iwan der Schreckliche antwortete auf Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
...das an den Sitzen fest zu machen, ist völliger Irrsinn der Behörden. Dem zufolge wäre jede DoKa von jedem Hersteller - obdas Iveco oder DB oder sonstwas ist, die man mit der Klasse B fahren darf, ein Pkw.

Lächerlich...

Ich zitier mal eben aus den Unterlagen meiner Rechtschutzversicherung:

"...Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und abgabeangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten..."

Die Spiele sind eröffnet! :-)

VG

Martin
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11 Apr 2015 18:44 #429 von Ranger OD
@ Winni,

Danke für die gute Dokumentation. :daumen:

Meiner ist zwar schon als Lkw besteuert, aber man weiß ja nie. ;)

@ Iwan,

Na dann auf in den Kampf. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß Mario

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11 Apr 2015 19:27 #430 von bb
Ich denke, die KFZ Hersteller sind auch beteiligt und könnten das Verfahren vereinfachen, wenn sie ganz eindeutig ihre Fahrzeuge je nach Kundenwunsch als LKW oder PKW homologieren, das geht ja bei Kleintransportern wie dem VW Bus oder dem Transit auch und wird von den Finanzbehörden mittlerweile weitgehend übernommen.
Der Großteil der Doka-Fahrer wäre vermutlich mit einer Einstufung als PKW vom Werk aus glücklich. Bei den Single Cab ist zwar die LKW Zulassung normal, aber auch da wünscht sich mancher Anhänger-Zieher eine PKW-Zulassung und bei den 1,5 Cab könnte man es gleich ab Bestellung von der Anzahl der verbauten Sitze abhängig machen.
Aber vermutlich ist das für eine Nische von 10000 Fahrzeugen im Jahr viel zu aufwändig.
Mögliche Vorteile für die Anbieter wären auch sinkende Verkaufspreise für die PKW-Ausführungen aufgrund des niedrigeren Zolls und höhere Anhängelasten, denn M1 Geländewagen dürfen maximal das 1,5 fache ihres zulässigen Gesamtgewichtes ziehen, allerdings nur bis 3,5t mit Kugelkopfkupplung.
Für die Gerichte wären dann eindeutige Ausstattungsunterschiede zwischen den LKW und den PKW Varianten nachweisbar und sie müssten ihre dehnbaren Auslegungen vielleicht neu überdenken.

Bernhard

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