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Thema Besteuerung nach Gewicht: Alles wird gut?
- ivoton
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- Packesel
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und wieder einmal die selben Begründungen.
Man merkt das die beim Zoll beschäftigten Juristen sich auf eine Begründung geeinigt haben. Jetzt wird es einheitlich, leider zu unserem Nachteil.
Da die Richter auch nicht gerne selber denken, sondern gegenseitig abschreiben, werden alle anderen Gerichte sich bei ihren Entscheidungen auf diese Urteile berufen.
Es ist nicht zu glauben wie widersinnig diese Begründung ist.
Ich lasse mir den Spaß am Pickup dadurch nicht verderben. Ich hoffe Ihr auch nicht.
Gruß
Udo
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- Ranger OD
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Packesel schrieb: Da die Richter auch nicht gerne selber denken, sondern gegenseitig abschreiben,
Stimmt Udo,
die haben doch schon in der Schule abgeschrieben.
Gruß Mario
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- AmStaff
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So mal langsam
Wurde Dein Ranger vom Zollamt vermessen ??
Kannst Du auf die hinteren Sitze verzichten ???
"Geringe Zuladung" im Verhältnis zum zulässigen Gesamtgewicht, geht's noch, bei 3,2 to. über 1 to Zuladung, das möchte ich in einem PKW mal sehen,
Bei der Vermessung ist es von extremen Vorteil die Laderaumwanne aus zu bauen, das bringt in der Länge gute 10 cm,
Die Aussage meines Sachbearbeiter war: bei einem Zweisitzer wird es eigentlich immer eine LKW Besteuerung.
Also wenn Du darauf verzichten kannst lass die Sitze Austragen und Kämpfe weiter
Grade noch gesehen, das in dem Link aufgeführte Urteil wurde auch mir vorgelegt, es handelt sich dabei aber um den AW, also den alten Ranger, was ein Witz sich darauf zu berufen.
Lediglich das Urteil ist von 2015
Gruß Torsten
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- Packesel
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Ranger OD schrieb:
die haben doch schon in der Schule abgeschrieben.
Das nennt sich effektiv arbeiten. Klingt doch viel besser.
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- Iwan der Schreckliche
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unser (Un-) Rechtssystem funktioniert so:
Partei A bringt etwas vor, Partei B bringt etwas vor. Dann kommen Rechtsverdreher beider Parteien und bringen ihrerseits Argumente vor. Der Richter hört sich beide Argumente an, blickt dann ins Gesetz und schließt sich einer der beiden Meinungen an. Du bekommst nicht Recht, du bekommst ein Urteil.
Ich warte noch auf meinen Bescheid, dann werde ich ebenfalls eine Klage anstrengen. Ich habe diverse Fehler in den Sichtweisen im Urteil aus München gefunden, die so nicht zulässig sind.
Dem Urteil zufolge wäre das hier also ein Pkw:
encrypted-tbn1....ylPze - bei geringerer Zuladung? Lächerlich...
Ich denke, Frau XXXXXXXXX weiß gar nichts von den Fahrzeugdaten der vergleichbaren Fahrzeuge. Denn dann wüsste sie, dass der Personentransport keinesfalls verboten ist und die Leute auch rundherum rausschauen dürfen...
Hm, dann ist das hier sicher auch ein Lkw? Oder ein Pkw? Wer weiß das schon...
www.auto-news.d...2.jpg
www.t5tuning.ne...1.jpg
Wie schon gesagt, lächerlich...
VG
Martin
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- Richard
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bei Kopien von Emails in öffentlichen Foren, sollte nicht alles veröffentlicht werden, wie z.B. Namen. Aus diesem Grund habe ich einige Angaben aus der Email entfernt.
Gruß
Richard
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- nightranger
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Gruß
Simon
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- ol5
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Anderseits, könnte man diesen Steubescheid nutzen um den Ranger als PKW umzuschreiben?????
Gruß Andy
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- bb
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Unrecht und Willkür sind in den Ermessensregeln des KFZ Steuerrechts vom Gesetzgeber vorgegeben und die oberste und heiligste Aufgabe der Finanzbehörden ist, die Einkünfte des Staates zu mehren.
Wir Deutsche sind immer sehr gründlich und selbst Willkür und Unrecht geschehen bei uns strikt nach Gesetz und Ordnung. Da kann man sich so gut hinter verstecken.
Bernhard
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