Aufbaurt: BE = Pick-Up, ergibt Steuerfestsetzung

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15 Aug 2016 19:20 - 15 Aug 2016 19:21 #171 von Ranger OD
Ich war heute beim TÜV Nord und wollte meinen WT unter anderem auf (BE) Pick-Up umschlüsseln. Hatte auch das Schreiben vom KBA dabei, mir ging es dabei in erster Linie darum, dass nicht mehr das Wort Lastkraftwagen in der Zulassung steht, denn in Hamburg gilt die Ausnahmeregelung, Anhänger hinter Lkw zu Sport- und Freizeitzecken an Sonn- und Feiertagen ja leider nicht.

Ergebnis: Mit dem Ladeflächenrollo des WT ist das kein offener Kasten mehr. :woohoo:
Das konnte ich so nicht glauben, daraufhin wollte der nette Prüfer das nochmal klären.

Hier die schriftliche Antwort:

"Hallo Herr ...,

nach Rücksprache mit unserem Kompetenz-Center kann ich Ihnen bestätigen, dass eine feste Abdeckung mit Abschließmöglichkeit als „geschlossen“ angesehen wird und damit eine Umschreibung auf die Fahrzeugart „Pick-Up“ nicht möglich ist. Ich bekam außerdem die Information, dass eine Befreiung vom Fahrverbot mit Anhänger am Wochenende für Pick-Ups wohl leider nicht bundeseinheitlich geregelt ist und damit eine Gefahr der Sanktionierung durch die Behörden weiterhin besteht.

Mit freudlichen Grüßen ..."


Gruß Mario
Letzte Änderung: 15 Aug 2016 19:21 von Ranger OD.
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15 Aug 2016 20:27 - 15 Aug 2016 20:33 #172 von Schnaik
Der Argumentation kann unter Umständen schon gefolgt werden. Die Aussagen, dass Hardtops oder ähnliche (feste) Cover nur Ladung sein sollen, kann ich in keiner Kommentierung des Straßenverkehrsrechts finden. Dort wird meist zwischen dauerhaft und vorübergehender Abdeckung unterschieden, wobei letztere meist nur als Witterungsschutz deklariert ist ( Bsp. Plane und Spriegel). In Grenzfällen wird in der Tat die Art der Verbindung zur Karosserie, Abschließbarkeit und Aufwand des Rückbaus herangezogen. Bau das Mountain Top inkl. Bügel als Ganzes ab. Das dauert keine halbe Stunde. Das ganze kannst Du zu Dritt dann problemlos von der Ladefläche heben. Zurück zum TüVund danach alles wieder drauf.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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15 Aug 2016 20:32 #173 von Schnaik
Pickups bleiben auch nach Umschlüsselung auf BE Fahrzeuge des Typs N1G. Somit Nutzfahrzeuge. Und keine PKW (Typ M1...) Dem kontrollierenden Beamten springt nur das "Lastkraftwagen" nicht mehr direkt ims Auge, was die Chancen, nicht belangt zu werden, etwas erhöht.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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15 Aug 2016 21:01 #174 von Ranger OD

Schnaik schrieb: Dem kontrollierenden Beamten springt nur das "Lastkraftwagen" nicht mehr direkt ims Auge,


:daumen:

Genau das war mein Gedanke bei der ganzen Sache.

Danke für den Tip der Demontage, aber ich lass das jetzt so, ich bin mit meinem alten XLT Extracab die letzten Jahre ja so auch gut damit zurecht gekommen.

Gruß Mario
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16 Aug 2016 08:06 #175 von Schnaik
Vielleicht lohnt sich ja die Vorstellung bei einer anderen Prüfstelle. Meiner wurde mit geschlossenenen Mountain Top vorgestellt und auch abgenommen.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
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16 Aug 2016 11:47 #176 von Skyrat
Servus,

Ich hab das ja eben auch hinter mich gebracht. In dem Blatt vom KBA steht deutlich "Gepäckraum MUSS offen sein". Feste Laderaumabdeckung oder Hardtop ist NICHT offen.

Ich hatte das ja bereits auch hier geschrieben, hab einen persönlichen Anruf vom Hauptzollamt erhalten und auch ein langes Gespräch mit dem Prüfer vom TÜV. Fakt ist, zumindest in Bayern - Rollo oder Hardtop ist nicht offen und führt zur Anzeige wegen Steuerhinterziehungen, evtl. erlischt sogar die Betriebserlaubnis.

Ihr solltet euch besser nicht mit einem Aufbau irgendwelcher Art erwischen lassen. Übrigens macht der Mann vom Hauptzollamt auch Hausbesuche...

Habe jedenfalls eben den neuen Bescheid erhalten und freue mich über einen jährliche Steuer von 185€ !

Ranger Limited 2016, 2.2, Schalter...

Dateianhang:


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16 Aug 2016 14:44 #177 von Tanki
Hallo,

ich habe hinten ein Trifold als Abdeckung drauf, das ist mit Schnellspannverschlüssen befestigt. Das spielte aber bei meiner Änderung keine Rolle.
Der Prüfer hat ja auch ein Bild von der Ladefläche gemacht, dort ist bei mir auch eindeutig eine Abdeckung drauf zu erkennen.
Daher glaube ich, wenn ich mal angehalten werde, könnte ich zu mindest nachweisen, das die Abdeckung schon immer da war, und das es eigentlich keine Steuerhinterziehung sein kann.
Ich würde daher drauf achten das Ihr auch ein Foto von der Eintragung/Änderung bekommt(am Besten mit der entsprechenden Abdeckung), um nachweisen zu können, das ihr nichts mehr Verändert habt.


Viele Grüße
Jörg
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16 Aug 2016 15:41 #178 von hore33
Hallo,

ich habe das Top Cover von Ortec montiert, abschließbar,
das hat den Prüfer aber nicht interessiert :)

Gruß
Holger
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16 Aug 2016 19:26 #179 von Nachtfalke
???? warum seid ihr denn alle am umschreiben??? verstehe ich nicht ganz...

ich habe meinen 2,2L Ranger bestellt, der Kuga ist ein 2L also wird die steuer, falls es hart wird nicht so doll ins gewicht fallen (die KFZ Steuer). rechne damit weil ich einen Doppelkabine habe, also Diagonale Ladefläche ist kleiner als Diagonale Innenraum... oder so ähnlich...

Viel Interressanter wäre es, weil meine Tochter reitet, ob ich damit Sonntags damit fahren kann mit pferdeanhänger. Oder schreibt ihr deswegen alle um? wegen der Sonntagfahrverbot?

Klärt mich mal kurz auf.... Bitte
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16 Aug 2016 19:55 #180 von schrauber1
Offiziell darf man nicht fahren. Inoffiziell schon . Wenn du sicher gehen willst holst du dir eine Sondergenehmigung.

Steuerersparniss von l 200 Von 462€ auf 172€ finde ich nicht unerheblich. Dann noch den L als Pkw versichert und man hat richtig gewonnen.


Desweiteren einfach von der ersten Seite lesen.

Eine Eintragung als PKW bei Neufahrzeug klappt nicht mehr, da alle wohl Euro 5 b sind und Pkw nur noch als Euro 6 zugelassen werden können.

Der Weg ist das Ziel
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